Der Übergang in den Ruhestand markiert für Unternehmer und Führungskräfte im Gastgewerbe weit mehr als einen Schritt in den „Unruhestand“. Er ist ein Veränderungsprozess, bei dem eine unternehmerische Lebensleistung, oft gebunden in Immobilien, Betrieben und Pachtverträgen, in die Rolle eines kapitalorientierten Anlegers transformiert werden muss. Diese Transformation erfordert nicht nur Weitsicht, sondern profunde fachliche Begleitung, denn jeder Unternehmer, jede Führungspersönlichkeit hat individuelle Ziele und Herausforderungen. Eine vorausschauende Finanzstrategie sollte daher nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch die Absicherung der Familie sowie die langfristige Stabilität des Unternehmens in den Blick nehmen. Regelmäßige Anpassungen der Strategie an sich verändernde Marktbedingungen und persönliche Lebensumstände sind dabei essenziell. Eine klare Trennung zwischen betrieblichem und privatem Vermögen kann helfen, unternehmerische Risiken zu minimieren und eine solide finanzielle Basis für den Ruhestand zu schaffen. Durch die gezielte Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wie etwa die Übertragung von Unternehmensanteilen zu Lebzeiten oder die Einrichtung steuerbegünstigter Fondsstrukturen, kann das Vermögen effizient geschützt und vermehrt werden. Langfristige Planung erfordert zudem eine enge Abstimmung mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Finanzexperten. Wer frühzeitig tragfähige Strukturen aufbaut, profitiert nicht nur von steuerlichen Vorteilen, sondern sichert auch die finanzielle Zukunft der Familie und des Unternehmens.
Prognosemodelle werden fortlaufend an die Marktentwicklung angepasst
Das bedeutet: Die Vermögensplanung, als Fundament eines nachhaltigen Vermögensschutzes, setzt Jahre vor dem eigentlichen Ruhestand an und beginnt mit einer detaillierten Analyse der individuellen Gesamtvermögensstruktur. Dabei werden nicht nur die vorhandenen Assets nach Verfügbarkeit, Wertentwicklung und Resilienz gegenüber externen Risiken – wie etwa steigenden Energiepreisen oder Personalkosten – bewertet. Zeitgleich fließen Prognosemodelle in die Szenarienbildung ein. Dies erlaubt es, die Entnahmefähigkeit für einen der Branche typischen, langen Ruhestandszeitraum von 20 bis 30 Jahren unter Annahme von Krisenszenarien realistisch abzubilden. Die Besonderheit: Das Modell bleibt dynamisch, es wird fortlaufend an die Marktentwicklung angepasst und sichert so, dass Unternehmer auch nach dem Ausstieg die benötigte Flexibilität und Entscheidungshoheit über ihr Vermögen behalten.
Zentral für eine rechtssichere und steueroptimierte Strukturierung des Übergangs ist die Trennung von Betriebs- und Privatvermögen, wie sie etwa über Holding- oder Stiftungsmodelle gelingen kann. Hier eröffnen die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen – einschließlich des Jahressteuergesetzes 2024 – erhebliche Gestaltungsspielräume, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Begünstigung von Unternehmensübergaben gemäß §§13a/b ErbStG. Frühzeitige und juristisch belastbare Regelungen minimieren die Risiken von Zielkonflikten innerhalb von Erbengemeinschaften und schützen, kombiniert mit Nachfolge- und Schenkungsmechanismen, das Familien- und Betriebsvermögen bestmöglich. Daher sollte der Vermögensmanager auch eng mit den steuerlichen und rechtlichen Beratern eines Hoteliers oder Gastronomen vernetzen und abstimmen.
Verbindung aus professioneller Planung und laufender Vermögensverwaltung
Das laufende Vermögensmanagement nach Eintritt in den Ruhestand vollzieht den Wechsel vom bisher dominierenden unternehmerischen Wachstum hin zu einer konservativen, liquiditätsorientierten Portfoliostruktur. Kern dieser Strategie ist ein Asset-Allocation-Modell, das Sicherheit mit Renditechance verbindet: Tagesgelder, Staatsanleihen und defensive Rentenfonds werden mit alternativen Anlagen (etwa Infrastruktur- und ESG-orientierte Private Equity-Engagements) und steuerlich optimierten Indexstrategien kombiniert. Regelmäßiges Monitoring, halbjährliches Rebalancing sowie laufende Anpassungen der Risikoklassen und Haltedauern – insbesondere im Hinblick auf aktuelle Zinssätze und gesetzliche Neuregelungen – gewährleisten, dass der Kapitalerhalt und stabile Einkünfte im Ruhestand miteinander harmonieren. Der Fokus auf das Hotel- und Gastgewerbe erfordert eine gesteigerte Sensibilität für familiär geprägte Nachfolgeprozesse, langwierige Pachtverträge und die Besonderheiten von Betriebsimmobilien, die nicht selten eine hybride Nutzung beinhalten. Die Erfahrungen von Branchenverbänden wie dem DEHOGA machen deutlich, dass Nachfolgeregelungen Zeit, rechtlichen Blick und Fingerspitzengefühl verlangen.
Im Ergebnis entsteht durch die Verbindung aus professioneller Planung und laufender Vermögensverwaltung ein Sicherheitskonzept, das nicht nur den wirtschaftlichen Wert des Lebenswerks erhält, sondern auch einen stabilen und selbstbestimmten Ruhestand sichert. Die Rolle des bankenunabhängigen Vermögensmanagers besteht darin, alle Aspekte fortlaufend zu vernetzen, neue Chancen zu erkennen und zu nutzen sowie Herausforderungen frühzeitig zu adressieren – damit Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie mit Zuversicht und Gestaltungsmacht ihr nächstes Lebenskapitel beginnen.









