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Wichtig für Unternehmen: Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Die deutsche Wirtschaft braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so wird es gelingen, den Wohlstand und die Sozialsysteme zu sichern. Dabei spielt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung eine herausragende Rolle. Rebekka De Conno, Fachanwältin für Arbeitsrecht, über die sich ergebenden Chancen für die Mitarbeitergewinnung im Gastgewerbe.
WWS Wirtz, Walter, Schmitz & Partner mbB
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Wie ist die Situation bei Fachkräften in Deutschland?

Das Thema Fachkräftemangel ist in aller Munde. In Deutschland sind derzeit zahlreiche Berufe und Branchen betroffen. In 352 von 801 Berufsgruppen gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium aktuell einen Fachkräftemangel. Das entspricht 44 Prozent aller Berufsgruppen, meldete die „WirtschaftsWoche“ vor einiger Zeit. Das wird in Zukunft nicht besser, wie es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heißt: „Ein großer Faktor, der insbesondere in der Zukunft einen entscheidenden Einfluss auf den herrschenden Fachkräftemangel haben wird, ist die alternde Gesellschaft in Deutschland. Die Alterung verstärkt als Teil des demografischen Wandels die Engpässe im Fachkräftebereich. Laut aktuellen Vorausberechnungen wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, also Personen zwischen 20 und unter 65 Jahren, bereits im Jahr 2030 um 3,9 Millionen auf einen Bestand von 45,9 Millionen Menschen sinken. Im Jahr 2060 sind dann schon 10,2 Millionen weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter.“

Wie sieht es im Gastgewerbe aus?

Auch Hotellerie und Gastronomie in Deutschland leiden unter dem Fachkräftemangel. Nach Einschätzung des Branchenverbandes DEHOGA gab es in Deutschland bereits am Jahresanfang rund 50.000 offene Stellen – also weit vor der Frühjahrs- und Sommersaison. Laut einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit gehört das Gastgewerbe mittlerweile zu den 200 der rund 1200 bewerteten Berufe mit einem Engpass bei Fachkräften. Das Problem laut der Studie: Von den arbeitslos gemeldeten Fachkräften suchten nur 26 Prozent eine Beschäftigung in einem der Berufe mit Engpass. Zudem hatte das Gastgewerbe durch die Pandemie viele Mitarbeitende verloren, die danach nicht zurückgekehrt sind.

Wie sollen diese Probleme gelöst werden?

Vor allem Mitarbeitende aus dem Ausland stehen im Fokus. Diese können dabei helfen, den Fachkräftemangel zu lösen. Und deshalb hat die Bundesregierung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung auf den Weg gebracht. Dazu heißt es: „Mit ihrer Fachkräftestrategie setzt die Bundesregierung ganz stark auf inländische Potenziale. So soll die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren erhöht und die Aus- und Weiterbildung gestärkt werden. Zusätzlich braucht Deutschland aber auch qualifizierte Einwanderung, damit die Unternehmen ihre Fachkräftebasis sichern und erweitern können.“ Die von der Ampelkoalition beschlossenen Entwürfe für das Gesetz sowie eine Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zielen darauf ab, noch mehr Fachkräfte im Ausland zu gewinnen. „Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen“, sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, werden wir es ihnen ermöglichen, auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Es wird künftig für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland im Wesentlichen drei Wege geben. „Schon heute bietet jeder in Deutschland erworbene oder anerkannte Abschluss die Möglichkeit, als Fachkraft nach Deutschland zu kommen. Künftig gilt auch, wer einen solchen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung im nicht reglementierten Bereich ausüben. Der zweite Weg bezieht sich auf die Berufserfahrung. Damit wird Arbeitskräften die Einwanderung grundsätzlich ermöglicht, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben“, sagt Rebekka De Conno, LL.M. (gewerblicher Rechtsschutz), Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der multidisziplinären Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz & Partner mbB mit Standorten in Mönchengladbach, Aachen und Nettetal am Niederrhein (www.wws-gruppe.de). Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören unter anderem Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse und Berufserfahrung. Mit der Chancenkarte wird die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich erleichtert. Schon während der Arbeitsplatzsuche ist eine Beschäftigung im Umfang von bis zu zwanzig Wochenstunden erlaubt, auch die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen.

Anerkennungspartnerschaft und Chancenkarte könnten gerade fürs Gastgewerbe eine gute Möglichkeit sein, Mitarbeitende aus dem Ausland zu gewinnen. Worauf kommt es dabei besonders an?

„Durch die Einführung einer Anerkennungspartnerschaft wird Ausländern bereits vor Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation die Einreise ermöglicht und eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr erteilt und kann auf bis zu drei Jahren verlängert werden“, erklärt Rebekka De Conno. „Dafür müssen Unternehmen aber einige Voraussetzungen beachten. Zum einen braucht es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und ausländischer Fachkraft, durch die sich der Mitarbeitende verpflichtet, spätestens nach Einreise einen Anerkennungsantrag zu stellen. Zum anderen muss das gastgewerbliche Unternehmen einen eventuell erforderlichen Ausgleich, beispielsweise eine Nachqualifizierung, ermöglichen.“

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