Was die Gewerkschafter allerdings übersehen haben: Tatsächlich wurden 605 Ordnungswidrigkeitsverfahren im vergangenen Jahr wegen des Nicht-Zahlens des Mindestlohns eingeleitet – bei über 9500 Kontrollen. Die NGG spricht aber von 1700 Ermittlungsverfahren. Der Blick in die Details der Statistik klärt auf: 1100 Verfahren betrafen lediglich Verstöße gegen die Aufzeichnungs-pflicht – eigentlich ein weiteres Argument gegen die überbordende Bürokratie – werden von der NGG aber bewusst oder unbewusst in einen Topf geworfen. Viele befragte Hoteliers und Gastronomen verweisen darauf, dass ohne Zahlung des Mindestlohnes eh keine Mitarbeiter mehr zu bekommen seien, in vielen Regionen auch Aushilfen sowieso ein viel höheres Entgelt bezahlt werden müsse. Wer kann von eigenen Erfahrungen berichten?
- Mindestlohn-Verstöße oder nicht?
NGG will mit Schlagzeilen gegen das Gastgewerbe punkten
Die Schlagzeilen sind in diesen Tagen in fast allen Tageszeitungen zu lesen: Das Gastgewerbe zahle den Mindestlohn nicht, behauptet zumindest die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten und spricht von „alarmierenden Zahlen“.
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