Suche
Anzeige

Steuerfreie Gehaltsextras vor dem Aus?

Bisher können Unternehmen ihren Mitarbeitern Sachbezüge in Höhe von 44 Euro monatlich als steuerfreie Gehaltsextras zukommen lassen. Diese Sachbezüge sind in der Gastronomie und Hotellerie beliebte Instrumente zur Mitarbeiterbindung. Nunmehr möchte der Gesetzgeber die Bedingungen für solche Zusatzleistungen verschärfen und das sogenannte Zusätzlichkeitserfordernis gesetzlich festschreiben. Doch wie sehen diese geplanten Änderungen zu den steuerfreien Sachbezügen aus?

Doucefleur | iStockphoto

Was sind steuerfreie Sachbezüge?

Steuerfreie Sachbezüge gelten nicht als Arbeitslohn und unterliegen bis zu einem Grenzwert von 44 Euro monatlich keiner Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Gastronomen und Hoteliers setzen diese Gehaltsextras häufig statt Lohnerhöhungen ein, um Mitarbeitern ein höheres Nettoeinkommen zu verschaffen und Einsparungen bei den Abgaben zu erzielen. Unter diese steuerfreien Sachbezüge fallen Gutscheine und Geldkarten, die den Arbeitnehmer dazu berechtigen, Waren oder Dienstleistungen zu beziehen. Das betrifft beispielsweise Essensgutscheine sowie Tank- und Shoppingkarten.

Unter welchen Bedingungen sind sie zulässig?

Steuerfreie Sachbezüge sind zulässig, wenn sie der Gastronom oder Hotelier zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt. Die Frage, wann diese Voraussetzung der Zusätzlichkeit erfüllt ist, hat zuletzt der Bundesfinanzhof im August 2019 beantwortet (Urteil des BFH vom 1. August 2019, VI R 32/18). Nach dieser BFH-Rechtsprechung ist ein zusätzlicher Arbeitslohn anzunehmen, wenn der Arbeitgeber als Zusatz zum geschuldeten Barlohn eine verwendungs- und zweckbezogene Leistung erbringt und der Lohn bei Wegfall dieser Zuwendung nicht automatisch um den umgewandelten Lohnbetrag erhöht wird. Ob der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf den zusätzlichen Lohn hat, ist nicht entscheidend. Dieser Rechtsansicht widerspricht die Bundesverwaltung mit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 5. Februar 2020 und greift damit einer geplanten Gesetzesänderung vor.

Partner aus dem HORECA Scout

Welche Änderungen sind geplant?

Dem Gesetzgeber missfällt die weite BFH-Rechtsansicht, wonach die Bedingung der Zusätzlichkeit auch bei einer Gehaltsumwandlung erfüllt sein kann. Eine geplante Gesetzesänderung soll die Anwendung dieser für den Arbeitnehmer günstigen Rechtsprechung zukünftig ausschließen. Der Gesetzgeber möchte das Zusätzlichkeitserfordernis in einem neuen § 8 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) gesetzlich definieren. Demnach sollen Arbeitgeberleistungen in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen lediglich dann zusätzlich zum geschuldeten Lohn erbracht sein, wenn

Lesen Sie auch
Arbeitszeit, Dienstplan, und SchichtplanungGehalt, Benefits und AltersversorgungRecruiting und Fachkräftemangel
Minijob-Reform: Die Minijob-Debatte auf dem Prüfstand – welche Folgen hätte die Reform für die Gastronomie?
  • der Wert dieser Arbeitgeberleistung nicht auf den Lohnanspruch angerechnet,
  • der Lohnanspruch nicht zugunsten der Arbeitgeberleistung gesenkt oder
  • die verwendungs- oder zweckgebundene Arbeitgeberleistung nicht statt einer künftigen Lohnerhöhung geleistet wird.

Kommt die geplante Gesetzesänderung zum Zusätzlichkeitserfordernis in dieser Form, schränkt sie die Möglichkeit von steuerfreien Gehaltsextras zum Nachteil der Arbeitnehmer ein. Demnach kann ein Arbeitgeber steuerfreie Leistungen wie Sachbezüge nur noch dann gewähren, wenn er sie bereits zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Mitarbeiter vereinbart. Erst später beschlossene Sachleistungen würden dem gesetzlichen Zusätzlichkeitserfordernis des § 8 Absatz 4 EStG nicht entsprechen. Demnach wäre eine nachträglich vereinbarte Sachzuwendung als Lohnerhöhung zu werten und daher nicht mehr steuerfrei. Damit haben Arbeitgeber künftig nicht mehr die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern anstelle von Lohnerhöhungen steuerfreie Gehaltsextras zu gewähren.

Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenSteuerfreie Sachbezüge

Diese Regelung wird sich zum Nachteil von Mitarbeitern auswirken, die bereits seit längerer Zeit im Betrieb beschäftigt sind, weil sie die Vorzüge steuerfreier Sachbezüge in Höhe von 44 Euro nicht auskosten könnten. Dieses Privileg wäre nur mehr neuen Mitarbeitern vorbehalten, mit denen der Arbeitgeber bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine solche Sachzuwendung vereinbart.

Update vom 02.03.2020:

Bezüglich der geplanten Regelung von steuerfreien Gehaltsextras gibt es eine neue Entwicklung. Wie bereits in einer früheren Meldung angekündigt, wollte der Gesetzgeber diese Vorschrift als verdeckte Steuerrechtsänderung in das Grundrentengesetz integrieren und im Zuge dessen einen neuen § 8 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz formulieren. Einige Experten, darunter der Bund der Steuerzahler, hatten diesen Passus zur Einschränkung von steuerfreien Sachbezügen für Arbeitnehmer stark kritisiert. Nunmehr hat die Bundesregierung diese Regelung aus dem Grundrentengesetz entfernt. Diese beabsichtigte Änderung zur Versteuerung von Gehaltsextras ist auch deshalb umstritten, weil sie einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 1. August 2019 (VI R 32/18) widerspricht. Dennoch hat das Bundesfinanzministerium den Finanzämtern in einem Schreiben vom 5. Februar 2020 aufgetragen, dieser Rechtsprechung nicht zu folgen.

Die Tatsache, dass der Gesetzgeber die beabsichtigte Regelung aus dem bereits beschlossenen Grundrentengesetz herausgenommen hat, bedeutet nicht, dass dieses Gesetzesvorhaben endgültig gescheitert ist. Vielmehr soll diese Änderung zur Versteuerung von Gehaltsextras für Arbeitnehmer in einem echten Steuergesetz geregelt werden. Damit haben Steuerrechtsexperten die Möglichkeit, sich im Gesetzgebungsverfahren einzubringen, um diese Regelung ausführlich zu analysieren und zu besprechen. Eine solche Diskussion wäre bei einer Umsetzung als verdeckte Steuerrechtsänderung im Grundrentengesetz nicht möglich gewesen. Wann die Regelung zu den Gehaltsextras kommen wird, ist noch ungewiss.

Lesen Sie auch
Allgemeine HaustechnikKostenmanagement
Gasträume kühlen ohne Umbau: Worauf es bei mobilen Klimageräten und Luftreinigern ankommt
orderbird
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

Minijob-Reform: Die Minijob-Debatte auf dem Prüfstand – welche Folgen hätte die Reform für die Gastronomie?

Die Debatte um eine Reform der Minijobs trifft das Gastgewerbe an einer empfindlichen Stelle. Denn viele Betriebe sind nicht nur auf bezahlbare Arbeitsmodelle angewiesen, sondern vor allem auf flexible Einsatzmöglichkeiten bei Stoßzeiten, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonalen Spitzen. Dirk Schmidt von orderbird erklärt, warum die eigentliche Frage nicht „Minijob oder kein Minijob“ lautet – und wie Betriebe ihre Personalplanung schon jetzt robuster aufstellen können.

Waldemar Brandt, Unsplash
Allgemeine Haustechnik

Gasträume kühlen ohne Umbau: Worauf es bei mobilen Klimageräten und Luftreinigern ankommt

Wenn eine fest installierte Klimaanlage nicht möglich ist, bleiben mobile Klimageräte und Luftreiniger die praktikable Lösung für Gasträume. Entscheidend sind drei Dinge: die richtige Kühlleistung für die Raumgröße, ein Gerät mit zwei Schläuchen statt einem und eine Aufstellung, die Gäste nicht durch Lärm oder Zugluft stört. Der Rest ist Betriebsführung.

athree23, Pixabay
Gastro, Recht und Gewerbe

Wenn Bürokratie Fachkräfte am Arbeiten hindert

Viele Hotels und Gastronomiebetriebe suchen händeringend Personal. Doch selbst wenn geeignete Fachkräfte gefunden sind, können Verfahren rund um Beschäftigungserlaubnis, Aufenthaltstitel oder Arbeitgeberwechsel den Einsatz über Wochen verzögern. Hotelier Manfred Lang schildert zwei Fälle aus seinem Betrieb – und zeigt, warum Fachkräftesicherung nicht nur eine Frage des Recruitings ist.

Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Datenschutz

KI-Kennzeichnung seit 2. August: Website, Speisekarte, Instagram – was Gastgeber markieren müssen

Speisekartentexte aus ChatGPT, Hotelfotos aus Midjourney, Social-Media-Posts auf Knopfdruck: KI gehört im Gastgewerbe längst zum Alltag. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Die gute Nachricht vorweg: Für den durchschnittlichen Hotel- oder Gastronomiebetrieb ist der Aufwand klar umrissen. Betroffen sind vor allem realistisch wirkende Bilder und Systeme, die mit Gästen sprechen – nicht die tägliche Textarbeit.

TheFork
Branche und Trends

Digitales Restaurantmanagement: Warum Vernetzung zum Erfolgsfaktor wird

Reservierung, Tischplanung, Gästekommunikation und Zahlung laufen in vielen Restaurants längst digital – aber oft noch nebeneinander. Gastautor Carlo Carollo von TheFork erklärt, warum der nächste Schritt nicht noch mehr einzelne Tools sind, sondern besser vernetzte Systeme, die Abläufe vereinfachen und Entscheidungen im Betrieb erleichtern.

EMRAH YILMAZ, Pexels
Events und Messen

Bestecktaschen im Buffet- und Bankettservice: Wie Gastronomie und Hotellerie Zeit sparen und Tischkultur zeigen

Klirrendes Besteck in Wannen, Staus an der Buffetausgabe und Aushilfskräfte, die zwischen den Gängen improvisieren: Wie lässt sich hohes Gästeaufkommen bewältigen, ohne dass die Tischkultur leidet? Ein unscheinbares Produkt verbindet Hygiene, Vorkonfektionierung und Corporate Design – und wird so vom Nebendarsteller zum Service-Werkzeug für Buffets, Bankette und Events.

Weitere Artikel zum Thema

athree23, Pixabay
Viele Hotels und Gastronomiebetriebe suchen händeringend Personal. Doch selbst wenn geeignete Fachkräfte gefunden sind, können Verfahren rund um Beschäftigungserlaubnis, Aufenthaltstitel oder Arbeitgeberwechsel den Einsatz über Wochen verzögern. Hotelier Manfred Lang schildert zwei Fälle aus seinem[...]
athree23, Pixabay
Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Speisekartentexte aus ChatGPT, Hotelfotos aus Midjourney, Social-Media-Posts auf Knopfdruck: KI gehört im Gastgewerbe längst zum Alltag. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Die gute Nachricht vorweg:[...]
Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Gotrax, Unsplash
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ist 2025 um 38,1 Prozent gestiegen. Werden die Fahrzeuge für Besorgungen, Lieferungen oder andere betriebliche Wege eingesetzt, sollten Arbeitgeber die Risiken in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen, klare Regeln festlegen und[...]
Gotrax, Unsplash
dp singh Bhullar, Pexels
Mehr als 10.000 europäische Hotels beteiligen sich an der Sammelklage wegen der früheren Bestpreisklauseln von Booking.com. Die beteiligten Verbände fordern Schadenersatz für finanzielle Nachteile, die Hotels zwischen 2004 und 2024 entstanden sein sollen.[...]
dp singh Bhullar, Pexels
Sterne-Advo
Anonyme Bewertungen auf Arbeitgeberportalen können Hotels und Gastronomiebetriebe erheblich treffen – besonders, wenn unklar bleibt, ob die bewertende Person tatsächlich Kontakt zum Betrieb hatte. Nach einem rechtskräftigen Kununu-Beschluss ordnet Rechtsanwalt Jan Meyer im Interview ein,[...]
Sterne-Advo
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.