Suche
Anzeige

Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten: Chancen und Stolpersteine bei Arbeitsmigration im Gastgewerbe

Leere Küchen, unbesetzter Empfang – in deutschen Hotels fehlt es an Köchen, Mitarbeitern im Service sowie im F&B und an Rezeptionisten. Der Ausbildungsmarkt liefert keinen Nachschub und trotz ausgeschriebener Stellen bleiben die Bewerbungen aus. Warum sich spätestens jetzt für gastgewerbliche Unternehmen der Blick in Nicht-EU-Staaten lohnen kann, erklärt Rechtsanwältin Shinta Zafiraki Sanyoto.

Kanzlei SZS

Was ist der status quo?

Schon vor der Pandemie war die Sicherung des Fach- und Arbeitskräftebedarfs eine der wichtigsten Herausforderungen, die es für die Hotellerie und Gastronomie zu meistern galt. Zusätzlich hat die Pandemie nun eine Personalabwanderungswelle ausgelöst, welche den Fachkräftemangel in dieser personalintensiven Branche weiter verschärft hat. Allein aus dem europäischen Arbeitsmarkt wird dieser Fachkräftemangel nicht zu decken sein. Es reicht also nicht, die Mitarbeitersuche auf EU-Staatsangehörige, die aufgrund der Freizügigkeit keine gesonderte Arbeitserlaubnis benötigen, zu beschränken. Vielmehr muss jetzt gezielt und verstärkt das zusätzliche Fachkräftepotenzial aktiviert werden, das in der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen liegt.

Welche Optionen gibt es, um Drittstaatsangehörige einzustellen?

Für lange Zeit war es aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Regelungen nur sehr begrenzt bis gar nicht möglich, im Gastgewerbe Mitarbeiter aus Drittstaaten zu beschäftigen. Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) am 01.03.2020 haben sich die Möglichkeiten für Arbeitsmigration in Ausbildungsberufe jedoch verbessert. So gibt es nun eine allgemeine Einwanderungsmöglichkeit für Fachkräfte mit Berufsausbildung. Die Beschränkung auf bestimmte Engpassberufe, die bislang in der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgeführt sein mussten, ist damit weggefallen. Dies eröffnet insbesondere für das Gastgewerbe, dessen typische Berufsbilder meist nicht in der Positivliste der BA zu finden waren, neue Möglichkeiten, Fachkräfte mit Berufsausbildung aus Drittstaaten zu beziehen. Diese müssen auch keine Deutschsprachkenntnisse nachweisen. Um jedoch als „Fachkraft mit Berufsausbildung“ zu gelten, muss die qualifizierte Berufsausbildung eine gewisse Ausbildungsdauer umfasst haben.  

Partner aus dem HORECA Scout

Sofern es sich um eine ausländische Berufsqualifikation handelt, muss diese außerdem mit einer deutschen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig sein. Diese Gleichwertigkeit muss in einem Anerkennungsverfahren von der zuständigen Behörde festgestellt werden. Hier liegt in der Praxis auch der erste Stolperstein, denn diese Verfahren sind mühsam, langwierig und enden sehr oft damit, dass nur eine Teilanerkennung festgestellt werden kann.

Was tun, wenn die Anerkennung nicht vollständig gelingt?   

Häufig enden die durchgeführten Anerkennungsverfahren bei ausländischen Berufsqualifikationen mit der Feststellung einer nur „teilweisen“ Gleichwertigkeit.

Lesen Sie auch
Gastro, Recht und GewerbeRecht und ComplianceSteuernSoftware und Systeme
Kassenpflicht ab 100.000 Euro: Was auf Gastronomie und Hotellerie zukommen könnte

Eine mit dem FEG neu eingeführte Vorschrift ermöglicht für nicht reglementierte Berufe dennoch die Einreise und den Aufenthalt zur Feststellung der (vollständigen) Gleichwertigkeit mit paralleler Beschäftigung im anzuerkennenden Beruf. Voraussetzung ist, dass die für die Gleichwertigkeit noch fehlenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens ausgeglichen werden können. Hierzu empfiehlt es sich für Arbeitgeber, entsprechende Zusicherungen im Arbeitsvertrag aufzunehmen.

Themen in diesem Artikel
PersonalentwicklungManagementFachkräftemangel

Welche Rolle spielen Deutschsprachkenntnisse?

Ein weiterer „Stolperstein“ neben der oft problematischen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen stellt der Nachweis von Deutschsprachkenntnissen dar.

Ein solcher wird bei als gleichwertig anerkannter Berufsausbildung nicht gefordert, für die Einreise zur Teilanerkennung der Fachkräftequalifikationen sind jedoch hinreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Dies entspricht dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und ist durch ein entsprechendes Sprachzertifikat nachzuweisen.
In der Praxis ist dieses Sprachniveau für die ausländischen Fachkräfte oft nicht so leicht und vor allem nicht auf die Schnelle nachzuweisen. Das Angebot und die Verfügbarkeit anerkannter Deutschsprachkurse kann je nach Heimatstaat begrenzt sein und hat sich durch die Pandemie sicher nicht verbessert. Im Einzelfall kann auch ein niedrigeres Sprachniveau ausreichend sein, wenn eine gesetzlich anerkannte Ausnahme vorliegt. Auch hier kann und sollte der Arbeitgeber die ausländische Fachkraft bei der Argumentation gegenüber den Behörden unterstützen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Befindet sich die ausländische Fachkraft noch im Ausland, muss sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (deutsche Botschaft oder deutsches Generalkonsulat am Auslandswohnsitz der Fachkraft) einen Visumtermin buchen. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache wird die Erteilung des entsprechenden Visums beantragt. Für beide Rechtsgrundlagen (Fachkraft mit Berufsausbildung / Einreise zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit Erlaubnis der parallelen Beschäftigung) ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich. Diese prüft insbesondere die Arbeitsbedingungen. Die deutsche Auslandsvertretung würde demnach zunächst eine Zustimmungsanfrage an die BA richten und die Prüfung abwarten, ehe über die Erteilung des Visums entschieden werden kann.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileArbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung
Attest ab Tag 1, Telefon-AU vor dem Aus: Was auf Hoteliers und Gastronomen zukommt

Um das Verfahren zu beschleunigen ist es jedoch ratsam, die Zustimmung der BA bereits vor Wahrnehmung des Visumtermins selbst vorab zu beantragen. Arbeitgeber erhalten so mehr Planungssicherheit und Kontrolle über das Verfahren. Antragsteller:in ist zwar immer die Fachkraft selbst. Diese benötigt jedoch die Mitwirkung des Arbeitgebers, da Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte gegenüber der BA erteilen müssen.

In der Regel wird bei Vorliegen aller Voraussetzung sowie bei bereits vorliegender Vorabzustimmung der BA das Einreisevisum innerhalb zwei Wochen nach dem Visumtermin erteilt. Dieses Einreisevisum enthält dann auch bereits die Erlaubnis zur Beschäftigung, sodass die Fachkraft die Arbeit unmittelbar nach Ankunft in Deutschland aufnehmen kann. Da das Einreisevisum jedoch in der Regel nicht für die gesamte Aufenthaltsdauer erteilt wird, muss die Fachkraft dann innerhalb einiger Monate nach der Einreise die Umwandlung des Visums in den finalen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Wie geht es weiter?

Die migrationspolitischen Ziele der Ampel-Koalition geben Hoffnung darauf, dass in der kommenden Zeit mit weiteren Erleichterungen der Arbeitsmigration in das Gastgewerbe zu rechnen sein kann. Bis dahin gilt es jedoch, die durch das FEG eröffneten Möglichkeiten stärker ins Visier zu nehmen und bei der Mitarbeitersuche voll auszuschöpfen.

Über die Autorin

Gründerin der Kanzlei SZS mit den Schwerpunkten Arbeitsmigration, Strafrecht und Verkehrsrecht in Frankfurt am Main
kanzlei-szs.de

Pavel Danilyuk, Pexels
Gastro, Recht und Gewerbe

Kassenpflicht ab 100.000 Euro: Was auf Gastronomie und Hotellerie zukommen könnte

Der Papierbon soll fallen, die elektronische Kasse zur Pflicht werden, und wer künftig keinen Beleg bereitstellt, müsste erstmals ein Bußgeld zahlen. Der Entwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht die Kassenpflicht ab 2028 vor und legt die nächste Stufe unterhalb der 100.000-Euro-Grenze bereits an. Beschlossen ist noch nichts, doch die Richtung ist erkennbar.

Markus Winkler, Pexels
Gastro, Recht und Gewerbe

Der Strohhalm als Prüffall: Was die neuen PFAS-Grenzwerte für die Gastronomie bedeuten

Seit dem 12. August gelten in der EU erstmals Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Zwei Monate später folgt ein zweiter Stichtag, der Papier und Karton im Lebensmittelkontakt direkt trifft. Für Gastronomiebetriebe wird damit ein Cent-Artikel zum Compliance-Thema. Und ausgerechnet die Alternative, auf die nach dem Plastikverbot fast alle umgestiegen sind, ist die am häufigsten belastete.

Markus Höfemann
Branche und Trends

Gastfreundschaft 2035 – Zehn Thesen von Niels Battenfeld zur Zukunft der Privathotellerie

Wird die Hotellerie von morgen von Künstlicher Intelligenz bestimmt – oder von etwas ganz anderem? Niels Battenfeld, Gründer der Lieblingsplatz Hotels, setzt in zehn zugespitzten Thesen einen bewussten Kontrapunkt zur gängigen Transformationsdebatte. Seine Kernfrage zielt nicht auf Technologie, sondern auf das Gefühl, das bleibt: Wie sieht Gastfreundschaft im Jahr 2035 aus, wenn wirtschaftliche Effizienz und echte Begegnung zusammenspielen müssen?

Waldemar Brandt, Unsplash
Allgemeine Haustechnik

Gasträume kühlen ohne Umbau: Worauf es bei mobilen Klimageräten und Luftreinigern ankommt

Wenn eine fest installierte Klimaanlage nicht möglich ist, bleiben mobile Klimageräte und Luftreiniger die praktikable Lösung für Gasträume. Entscheidend sind drei Dinge: die richtige Kühlleistung für die Raumgröße, ein Gerät mit zwei Schläuchen statt einem und eine Aufstellung, die Gäste nicht durch Lärm oder Zugluft stört. Der Rest ist Betriebsführung.

Weitere Artikel zum Thema

Andrea Piacquadio, Pexels
Krankschreibungen sollen strenger werden: Attest ab dem ersten Tag, Telefon-AU vor dem Aus. Was heute schon gilt, was die Koalition plant – und warum ausgerechnet Betriebe mit Wochenendbetrieb und Saisonkräften vor ungelösten Praxisfragen stehen.[...]
Andrea Piacquadio, Pexels
Arif Riyanto, Unsplash
Fünf bis sechs von 100 Beschäftigten in der Hotellerie fehlen täglich krankheitsbedingt – Tendenz über zehn Jahre klar steigend. Warum ausgerechnet psychische Belastungen zum wachsenden Problem werden und wo sich trotzdem ein Lichtblick zeigt.[...]
Arif Riyanto, Unsplash
Markus Höfemann
Wird die Hotellerie von morgen von Künstlicher Intelligenz bestimmt – oder von etwas ganz anderem? Niels Battenfeld, Gründer der Lieblingsplatz Hotels, setzt in zehn zugespitzten Thesen einen bewussten Kontrapunkt zur gängigen Transformationsdebatte. Seine Kernfrage zielt[...]
Markus Höfemann
cottonbro studio, Pexels
Professionelles Housekeeping ist ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Hotellerie. Im kostenfreien IST-Webinar „Sauberkeit entscheidet – Die unterschätzte Macht des Housekeepings“ am 18. August 2026 erfahren die Teilnehmenden, welche Aufgaben hinter den Kulissen über Gästezufriedenheit und[...]
cottonbro studio, Pexels
RECUP
Ein mintfarbener Becher, den fast jeder kennt – nach zehn Jahren stellt sich die Frage: Wie verändert man eine etablierte Marke, ohne ihren Wiedererkennungswert zu riskieren? Zum Jubiläum wagt Deutschlands größtes Mehrwegsystem genau diesen Spagat[...]
RECUP
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.

baeren-apotheke-steffenberg.de