Suche
Anzeige

Nach noyb Abmahnwelle: Taskforce legt Mindestanforderungen an Cookie Banner fest

Fast ein Jahr nach der von noyb gestarteten Abmahnwelle gegen mutmaßlich nicht datenschutzkonforme Cookie Banner gibt es nun einen Berichtsentwurf mit Mindestanforderungen.
XPS, Unsplash

Was wurde von noyb abgemahnt?

Auch wenn Cookie Banner sofern nötig auf den meisten Webseiten eingesetzt werden, so mangelt es bei Umsetzung und Gestaltung an Nutzerfreundlichkeit. Längere Klickwege, um Cookies ablehnen zu können, sind keine Seltenheit, erklärende Textbausteine verwirren häufig, anstatt zu helfen. Die Datenschutz-Grundverordnung jedoch besagt ausdrücklich, dass eine klar ersichtliche Ja / Nein Entscheidung getroffen werden muss. noyb hat tausende Webseiten, die auf eine gängige Cookie Banner Software-Lösung (One-Trust) setzen, gescannt und mangelhafte Umsetzungen herausgefiltert und angemahnt.

Was sind die Aufgaben der Taskforce?

Die Taskforce wurde von den Aufsichtsbehörden zusammengestellt, die im Auftrag des  Europäischen Datenschutzausschusses (EADS) agiert. Ziel war die kontrollierbare und koordinierte Abwicklung der europaweiten Beschwerden hinsichtlich nicht datenschutzkonformer Cookie Banner.

Das Ergebnis: Die Mindestanforderungen an Cookie Banner

Die Taskforce hat nun einen Berichtsentwurf vorgelegt, der die Mindestanforderungen an Cookie Banner übersichtlich darlegt. Es ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden auf dieser gemeinsamen Basis weiterhin gegen Verstöße vorgehen und Beschwerden sowie Abmahnungen versenden werden. Bei den folgenden Mängeln sollte der Cookie Banner dringend ersetzt oder überarbeitet werden:

  • Die Möglichkeit zu Zustimmung und Ablehnung finden sich nicht auf derselben Ebene
  • Es gibt bereits vorab ausgewählte Kästchen
  • Die Textlinks zur Ablehnung werden grafisch nicht hervorgehoben
  • Innerhalb des Cookie Banners gibt es keinen Link zur Ablehnung
  • Die Zustimmung kann nicht widerrufen werden

Jetzt das datenschutzkonforme Cookie Banner Tool entdecken

Die PRO DSGVO bietet den Betreibern von Webseiten mit dem Cookie Banner Tool eine rechtskonforme Möglichkeit, um Abmahnschreiben direkt auszuschließen. Bei gesetzlichen Änderungen der Vorschriften werden die Banner direkt angepasst, der eigene Handlungsbedarf wird minimiert. Setz dich jetzt mit unseren Datenschutz-Experten in Verbindung und informieren dich unverbindlich unter der 0202 247988-25 oder über unser Kontakformular.

Weitere Artikel zum Thema

Workshops zu den Themen Reiserecht und DSGVO der IHAMIH83 | Pixabay
IHA-Justitiarin Laura-Sophie Franze wird als eine der beiden Vortragenden die für die Hotels in Deutschland wesentlichen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung aufbereiten und Fragen zur praktischen Umsetzung für die Hotellerie erläutern.[...]
TheDigitalArtist, Pixabay
Der Oktober ist da – und damit der European Cyber Security Month, der bereits 2012 ins Leben gerufen wurde, um für den umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang im Cyber-Raum zu sensibilisieren. Dies gilt natürlich auch im[...]
IHA Roadshow mit Workshopcharakter zu Reiserecht und DSGVOgeralt | Pixabay
Aufgrund der starken Resonanz bietet der Hotelverband IHA weitere Workshop-Termine in Saarbrücken, Stuttgart und Berlin zur Vorbereitung auf die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende europäische Datenschutzgrundverordnung und die ab dem 1. Juli 2018[...]
Cookie Richtlinie verstehen und richtig umsetzenGuzaliia Filimonova, iStockphoto
Cookie-Einwilligungen auf Webseiten stellen rechtlich bereits seit Längerem ein heikles Thema dar. Aber was hat es mit den Cookies auf sich und welche Vorteile bieten Consent-Management-Lösungen?[...]
Haftung der Verantwortlichen bei Verstößen gegen DSGVO und BDSGerhui1979, iStockphoto
Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als "natürliche Personen" – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen[...]