Suche

Meldeschein: Viele Hotels erheben Daten, die sie gar nicht mehr erheben dürfen

  • Die Abschaffung der Meldescheinpflicht für deutsche Gäste bedeutet nicht das Ende der Datenerhebung – für kommunale Gastbeiträge wie Kurtaxe oder City Tax bleibt die Registrierung vielerorts erforderlich.
  • Erlaubt ist ohne Einwilligung nur die Erhebung der Daten, die für den Beherbergungsvertrag und die kommunale Abrechnung erforderlich sind; der vollständige Meldeschein als Standardprozess ist ohne Zustimmung nicht mehr zulässig.
  • Betriebe sollten ihre Rezeptionsabläufe und PMS-Systeme trennen nach deutschen und ausländischen Gästen, Formulare sowie Datenschutzinformationen anpassen und die geltende kommunale Satzung prüfen.

Helena Lopes, PexelsHelena Lopes, Pexels

Die Erleichterung ist anderthalb Jahre alt und noch immer nicht überall angekommen: Für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit ist der Meldeschein seit Anfang Januar 2025 Geschichte. In vielen Beherbergungsbetrieben wird er dennoch weiter vorgelegt, ausgefüllt und abgeheftet. Die Hessische Staatskanzlei hat sich deshalb an den DEHOGA gewandt und den Verband gebeten, die Hotellerie erneut auf den Wegfall hinzuweisen. In der Praxis, so die Staatskanzlei, werde die Erleichterung noch nicht überall konsequent umgesetzt.

DEHOGA und Hotelverband Deutschland (IHA) haben der Staatskanzlei geantwortet – und dabei auf einen Punkt hingewiesen, der in der Debatte gern untergeht: Die Lage in den Betrieben ist differenzierter, als die Überschrift „Meldepflicht abgeschafft" vermuten lässt.

Registrierung ist nicht gleich Meldeschein

Der Wegfall der Meldescheinpflicht bedeutet nämlich nicht, dass Häuser ihre Gäste künftig gar nicht mehr erfassen. In zahlreichen Kommunen bleibt die Registrierung weiterhin erforderlich – überall dort, wo Gastbeiträge erhoben oder Gästekarten ausgegeben werden. Kurtaxe, Tourismusabgabe, City Tax oder Übernachtungssteuer müssen abgerechnet werden, und dafür braucht der Betrieb Daten.

Partner aus dem HORECA Scout

Genau hier entstehen die Folgefragen, die DEHOGA und IHA gegenüber der Staatskanzlei benannt haben: Gastbeiträge, Gästekarten, Statistikmeldungen, Datenschnittstellen und kommunale Satzungen greifen ineinander, ohne dass die Änderung des Bundesmeldegesetzes für alle diese Bereiche eine saubere Anschlusslösung mitgeliefert hätte. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich, in dem mancher Betrieb sicherheitshalber weitermacht wie bisher – und damit datenschutzrechtlich auf dünnes Eis gerät.

Die entscheidende Grenze verläuft beim Erforderlichen

Für die betriebliche Praxis ist die Regel klar formuliert: Von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nur noch die Daten erhoben werden, die zur Erfüllung des Beherbergungsvertrags und gegebenenfalls zur Abrechnung kommunaler Beiträge erforderlich sind. Alles, was darüber hinausgeht – der klassische Meldeschein mit sämtlichen Feldern also –, braucht eine Einwilligung des Gastes. Wer ihn weiterhin standardmäßig ausfüllen lässt, sammelt Daten ohne Rechtsgrundlage.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingGastro, Recht und GewerbeRecht und Compliance
Insolvenzantrag gestellt – und nun? Worauf es in den ersten Tagen ankommt

Unberührt von der Änderung bleiben dagegen die Meldungen an die Statistikämter. Wer meldepflichtig ist, liefert weiter – die Beherbergungsstatistik hängt nicht am Meldeschein.

Themen in diesem Artikel
DatenschutzRecht und ComplianceDatenschutzDatenschutz-VerstoßDatenschutzverstoßDigitaler MeldescheinMeldeschein

Ebenfalls unverändert gilt die besondere Meldepflicht für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Für sie bleibt der Meldeschein Pflicht, samt Identitätsprüfung und Aufbewahrung. Betriebe brauchen an der Rezeption also ohnehin zwei Verfahrenswege – ein Grund mehr, die internen Abläufe einmal sauber zu sortieren, statt aus Bequemlichkeit alle Gäste gleich zu behandeln.

Praxis-Check: Was Sie erheben dürfen – und was nicht

Bei deutschen Gästen zulässig ohne Einwilligung:

  • Daten, die zur Erfüllung des Beherbergungsvertrags erforderlich sind (Name, Kontakt, An- und Abreise, Zahlungsdaten)
  • Daten, die zur Abrechnung kommunaler Gastbeiträge nötig sind – Kurtaxe, Tourismusabgabe, City Tax, Übernachtungssteuer –, soweit die kommunale Satzung dies vorsieht
  • Daten für die Ausgabe von Gästekarten, soweit der Gast diese in Anspruch nimmt
Lesen Sie auch
Zubereitung und KochenNachhaltigkeit und Umweltschutz
Altöl: Abfall oder Rohstoff? Vom Küchenrest zur Ressource

Nicht mehr zulässig ohne ausdrückliche Zustimmung:

  • Der vollständige Meldeschein als Standardprozess
  • Datenfelder, die weder für den Vertrag noch für die kommunale Abrechnung gebraucht werden
  • Die pauschale Vorlage des Ausweises bei deutschen Gästen

Weiterhin Pflicht:

  • Meldeschein für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit, inklusive Identitätsprüfung
  • Meldungen an die Statistikämter

Zu klären im eigenen Haus:

  • Welche kommunale Satzung gilt am Standort, und welche Daten verlangt sie konkret?
  • Sind die Formulare an der Rezeption und im PMS entsprechend angepasst – oder läuft der alte Meldeschein digital einfach weiter?
  • Trennt das System zwischen deutschen und ausländischen Gästen, oder erfasst es pauschal alles?
  • Steht in der Datenschutzinformation noch die alte Rechtsgrundlage?

Der Verband will mehr als Formularverzicht

DEHOGA und IHA haben ihr Schreiben an die Staatskanzlei zugleich genutzt, um eine grundsätzlichere Forderung zu bekräftigen: die Weiterentwicklung des Ökosystems digitaler Identitäten. Aus Verbandssicht liegt darin erhebliches Potenzial für weniger Bürokratie, schlankere Prozesse und eine moderne Gästeerfassung. Entscheidend sei, dass die Abläufe zwischen Beherbergungsbetrieben, Kommunen und Technologieanbietern weiter vereinfacht, digitalisiert und zukunftsfest ausgestaltet werden.

Bis dahin gilt für die Rezeption der pragmatische Zwischenstand: Der Zettel ist weg, die Datenerhebung ist es nicht. Wer beides gleichsetzt, macht entweder zu viel – oder zu wenig.

Pexels
Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Altöl: Abfall oder Rohstoff? Vom Küchenrest zur Ressource

Dunkel, zäh, scheinbar wertlos – und doch ein begehrter Rohstoff für Biodiesel und Flugtreibstoff. Warum die Zukunft von gebrauchtem Speisefett in der Hotelküche entschieden wird und wie neun Betriebe zeigen, dass weniger Abfall keine Frage des Verzichts ist.

SpotOn POS, Pexels
Digitalisierung

PDF-Rechnungen in E-Rechnungen umwandeln: Neuer Online-Dienst soll den Umstieg erleichtern

Die verpflichtende elektronische Rechnung verunsichert viele Betriebe im Gastgewerbe – vor allem kleinere Häuser ohne eigene IT-Abteilung. Ein neuer Konverter verspricht jetzt Abhilfe: PDF-Rechnungen lassen sich damit in wenigen Sekunden in gesetzeskonforme E-Rechnungs-Formate umwandeln. Das Tool wurde Mitte Juni auf einer Fachmesse in Dortmund erstmals vorgestellt und stößt auf großes Interesse.

刘 强, Unsplash
Branche und Trends

Hotelinvestoren achten stärker auf Betreiberqualität und Kostenstrukturen

Eine gute Lage und eine bekannte Marke reichen bei Hotelinvestitionen zunehmend nicht mehr aus. Nach Einschätzung des Immobilienberaters Colliers prüfen Investoren genauer, wie leistungsfähig ein Hotelbetrieb tatsächlich ist. Bonität, digitale Prozesse, Kostenstrukturen und tragfähige Betreiberverträge gewinnen damit weiter an Bedeutung.

MICE Portal
Branche und Trends

MICE Executive Circle 2026: Der MICE-Markt denkt Digitalisierung neu

Wer glaubt, Digitalisierung im Veranstaltungsmanagement beginne mit Künstlicher Intelligenz, denkt womöglich zu kurz. Rund 70 Fachleute aus Unternehmen, Hotellerie und Technologie fragten am Starnberger See, welche organisatorischen Weichen wirklich über den Erfolg entscheiden – und kamen zu einer überraschend einheitlichen Antwort.

Weitere Artikel zum Thema

VOIGT SALUS. Rechtsanwälte und Steuerberater
Die ersten 72 Stunden nach einem Insolvenzantrag entscheiden mit über den weiteren Verlauf. Doch welche Unterlagen verlangt der vorläufige Verwalter, wer darf noch Zahlungen auslösen – und ist der Verwalter Verbündeter oder Gegner? Ein Blick[...]
VOIGT SALUS. Rechtsanwälte und Steuerberater
SpotOn POS, Pexels
Die verpflichtende elektronische Rechnung verunsichert viele Betriebe im Gastgewerbe – vor allem kleinere Häuser ohne eigene IT-Abteilung. Ein neuer Konverter verspricht jetzt Abhilfe: PDF-Rechnungen lassen sich damit in wenigen Sekunden in gesetzeskonforme E-Rechnungs-Formate umwandeln. Das[...]
SpotOn POS, Pexels
MICE Portal
Wer glaubt, Digitalisierung im Veranstaltungsmanagement beginne mit Künstlicher Intelligenz, denkt womöglich zu kurz. Rund 70 Fachleute aus Unternehmen, Hotellerie und Technologie fragten am Starnberger See, welche organisatorischen Weichen wirklich über den Erfolg entscheiden – und[...]
MICE Portal
Vitaly Gariev, Unsplash
Schluss mit Screenshots und Formularen: Die Radisson Hotel Group ersetzt den klassischen Bestpreis-Prozess durch einen KI-gestützten Preisabgleich, der günstigere Angebote externer Plattformen automatisch auf den eigenen Buchungskanal überträgt. Was das für Preistransparenz, Direktbuchungen und die[...]
Vitaly Gariev, Unsplash
IHM, Julian Hartwig
Am 16. und 17. September 2026 verwandelt sich das MOC München zum zentralen Treffpunkt der unabhängigen Hotellerie. Über 160 Aussteller zeigen auf der Independent Hotel Show Munich, wie Design, durchdachte Ausstattung und smarte Technologie zusammenspielen[...]
IHM, Julian Hartwig
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.