Herr Volkmann, die Gauselmann Gruppe steht schon seit Jahrzehnten für die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb moderner Geldspielgeräte für Spielhallen und die Gastronomie. Inwiefern haben sich die Automaten in den vergangenen Jahren verändert?
Angefangen haben wir mit mechanischen Walzengeräten, die sehr gut liefen. Seit 2006, mit Inkrafttreten der neuen Spielverordnung, konnten wir auch Multigamer anbieten. Multigamer werden computerbasiert betrieben, sodass mehrere Spiele auf nur einem Gerät angeboten werden können. Gestartet sind wir mit der bis heute bestehenden „Merkur Ideal“-Linie, seit 2015 haben wir zudem verschiedene M-BOX-Varianten, die besonders ergonomisch und nachhaltig sind, in unserem Multigamer-Portfolio. Natürlich haben sich die Geräte in den vergangenen Jahren auch optisch verändert, das Design wird immer moderner. Auch die Spielevielfalt ist gewachsen, wir können jedem Kunden das passende Produkt anbieten.
Warum sollten Gastronomen in ihren Betrieben Geldspielgeräte aufstellen?
Mit Geldspielgeräten können Gastronomen ihren Gästen eine weitere, spannende Möglichkeit zur Unterhaltung anbieten und zusätzlich Geld verdienen. Da unser Portfolio sehr umfassend ist, können wir für jeden Aufstellort die richtigen Produkte liefern – angefangen beim Design der Geräte bis hin zu ihrer Performance.
Welchen Herausforderungen begegnen Sie in der Gastronomie-Aufstellung?
Grundsätzlich würde ich hier nicht von Herausforderungen sprechen, sondern von Chancen. Immer wichtiger wird es jedoch, dass sich die Gastronomen mit ihren Gästen auseinandersetzen, wissen, welche Präferenzen sie haben, und die Spiele sowie die Größe der Spielepakete entsprechend auswählen. Ein starkes Thema ist auch der Spieler- und Jugendschutz. In diesen Bereichen müssen Aufsteller ihr Personal schulen und sollten auf Lösungen wie z.B. unser Einlasskontrollsystem PLAY SAFE oder die Vernetzung MerkurNet setzen.
Wie können gastronomische Betriebe ihre Geldspielautomaten für Besucher attraktiv machen? Gibt es aktuelle Spiele, Versionen oder Features, die eine besondere Anziehungskraft haben?
Aktuell sehr beliebt sind „Magic Monk Rasputin“ und Casino-Spiele wie „Poker Classic“, „Roulette“ und „Merkur Bingo“, aber auch nostalgische Spiele wie „Merkur Disc“. Zudem kommen auch Spiele mit Früchte- und Ägyptenthema gut bei den Gästen an. Einen besonderen Reiz haben auch unsere Single-Cashpot-Systeme wie SEVEN oder EXPLOSION.
Was können Sie als Hersteller für den Jugendschutz und die Suchtprävention tun? Was raten Sie dem Gastronom?
Wie zuvor bereits angesprochen, bieten wir hierfür unter anderem technische Lösungen an – angefangen bei der Jugendschutzkarte bis hin zum Premiumprodukt PLAY SAFE in verschiedenen Varianten. Zudem haben wir einen eigenen Bereich im Unternehmen, der sich ausschließlich mit Prävention beschäftigt.
Wichtige Regeln für den Einsatz von Geldspielautomaten
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Wer Spielautomaten aufstellt oder in seinen Betrieb integriert, benötigt einen Sachkundenachweis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
- Es ist die Erlaubnis des Bundesministeriums nach § 33c „Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit” einzuholen.
- Auch der Aufstellort des Gerätes muss zuvor von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
- Zusätzlich muss anhand eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution dargestellt werden, wie den negativen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden kann. Sozialkonzepte für gastronomische Betriebe können bei der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH als Leseprobe eingesehen werden.
- Alle Mitarbeiter, die in der Gastronomie mit der Vermittlung und Beaufsichtung der Geldspielgeräte betraut sind, müssen regelmäßig an Schulungen zur Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens gem. § 6 GlüStV teilnehmen. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland und können unter awi-info.de nachgelesen werden.
- Mittels Plakaten und Flyer müssen Spieler auf die gegebenen Gefahren durch Glücksspiel hingewiesen werden, Minderjährige sind grundsätzlich vom Glücksspiel auszuschließen. Ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz muss gut sichtbar aufgehangen werden.
- Ab dem 11.11.2019 dürfen nur noch zwei statt drei Geldspielgeräte pro Betrieb aufgestellt werden.