„Der Bundesverband der Systemgastronomie und seine Mitglieder bekennen sich mit der zwingenden Tarifbindung aller Mitgliedsunternehmen aus Überzeugung zur Sozialpartnerschaft und zu ihrer sozialen Verantwortung. Die Äußerungen von Arbeitsminister Heil zu der von ihm erwarteten deutlichen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 – noch bevor die zuständige Mindestlohnkommission hierzu beraten und eine Entscheidung getroffen hat – stoßen in der Systemgastronomie daher auf großes Unverständnis. Mit seiner geäußerten Erwartung nimmt Minister Heil nach der außerplanmäßigen Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 nun erneut massiv Einfluss auf die Entwicklung des Mindestlohns und greift damit zugleich in die verfassungsrechtlich verankerte Tarifautonomie der Sozialpartner ein.
Die von Bundesarbeitsminister Heil geforderte erhebliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschädigt nicht nur erneut die Arbeit der unabhängigen und paritätisch besetzten Mindestlohnkommission, eine staatliche Einflussnahme führt zugleich auch die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Tarifverträge zwischen BdS und NGG ad absurdum und verzerrt das wohl austarierte Tarifgefüge in der Systemgastronomie erheblich. Gleichzeitig erweist die Bundesregierung ihren eigenen Bestrebungen zur Erhöhung der Tarifbindung einen Bärendienst, wenn das Vertrauen von Unternehmen in sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Tarifwerke und damit die betriebliche Planungssicherheit zerstört wird.
Die Betriebe der Systemgastronomie erholen sich von den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Auswirkungen und stehen im Hinblick auf steigende Energie- und Lebensmittelpreise sowie dem sich verschärfenden Arbeitskräftemangel vor großen Herausforderungen. Ein politisch motivierter Anstieg des Mindestlohns käme daher zur absoluten Unzeit. Wir appellieren daher dringend an die Politik, staatliche Lohneingriffe zu unterlassen und die Lohnfindung der hierfür zuständigen Mindestlohnkommission und den Sozialpartnern zu überlassen.“