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DEHOGA gibt Antworten zur geplanten Arbeitskräfte-Einwanderungsreform

Die geplante Reform der Fach- und Arbeitskräftezuwanderung wird vom DEHOGA als wichtiger und überfälliger Schritt in die richtige Richtung betrachtet, aber es gebe noch Raum für Verbesserungen. Der DEHOGA hat auf seiner Webseite einen umfangreichen FAQ-Katalog veröffentlicht, der Antworten auf Fragen gibt, wie die Reform Betrieben helfen wird, dringend benötigte ausländische Arbeitskräfte einzustellen und welche neuen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen werden.

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Am 29.03.2023 beriet und entschied das Bundeskabinett über die geplante Reform der Fach- und Arbeitskräftezuwanderung.

Das Vorhaben stellt aus Sicht des DEHOGA einen wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar. Zwar würden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf längst nicht alle Erwartungen des Gastgewerbes an eine vorausschauende und wachstumsorientierte Einwanderungspolitik erfüllt. Es würden sich aber für engagierte Hoteliers und Gastronomie neue, zusätzliche Möglichkeiten ergeben, die dringend benötigten Fach- und teilweise auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen. Bis zu einem funktionierenden Auslandsrecruiting sei es noch ein weiter Weg. Der DEHOGA „kämpfe“ politisch dafür, dass dieser Weg konsequent beschritten werde: Mit arbeitsmarktorientierten Gesetzen, aber auch mit funktionierenden Behörden und unbürokratischen Visaverfahren, guten Deutschkursen und professioneller Arbeitsvermittlung, Willkommenskultur und Integration.

Hoteliers und Gastronomen haben derzeit viele Fragen, was ihren Betrieben die geplante Reform konkret bringt. In einem umfangreichen FAQ-Katalog greift der DEHOGA diese Fragen auf und gibt klare Antworten. Wie hilft die Reform bei der Gewinnung von Hilfskräften für die Saison? Was muss ich als Betrieb beachten, wenn ich einen Bewerber mit einer sog. Chancenkarte beschäftigen will? Welchen Vorteil bietet mir als Betrieb die neue Anerkennungspartnerschaft? Unter welchen Voraussetzungen dürfen zukünftig ausländische Studierende in Deutschland einen Nebenjob oder eine Ferienbeschäftigung ausüben? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie ab sofort hier auf der DEHOGA-Webseite.

Mitglieder, die Fragen haben, die nicht auf der DEHOGA-Webseite beantwortet werden, können sich gerne an ihre DEHOGA-Geschäftsstelle wenden. Die FAQ werden an die zukünftige politische Entwicklung angepasst und um Ihre zusätzlichen Fragen erweitert.

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