Anzeige
Suche

Ferienimmobilien nutzen und Ausfälle eindämmen

Hoteliers und Besitzern sonstiger Ferienunterkünfte gehen durch die Coronavirus-Pandemie Umsätze in Millionenhöhe verloren. Doch die erzwungene Auszeit kann auch genutzt werden, um den Betrieb für den Neustart fit zu machen und neue Strategie zu erarbeiten. Doch was ist möglich ist und wo wird am besten angesetzt?
plqml | Unsplash
Anzeige

Leergefegte Hotellobbys, freie Ferienhäuser und touristenfreie Ferienhochburgen – der Frühling unterscheidet sich stark von dem der letzten Jahre. Doch statt in der Krise zu verzweifeln, können Gastgeber sich auf die Zeit nach dem Shutdown vorbereiten. Hier einige kreative Ansätze für mehr Umsatz nach der Krise.

Digitalisierung voraus

Wenn die letzten Wochen eines gezeigt haben, dann das eine schnelle Digitalisierung durchaus möglich ist und das oft belächelte Homeoffice auch zwischen Kinderbetreuung und Telefonkonferenz seine Berechtigung haben sollte. Nun gilt es, die Essenz hieraus mitzunehmen und die digitalen Möglichkeiten nicht nur kurzfristig zu nutzen, sondern langfristig in die Customer-Journey zu integrieren. Wer seine Zimmer in diesen Zeiten nicht nur über die eigene Webseite buchbar macht, sondern auch auf Portale zurückgreift, vergößert die Reichweite um ein Vielfaches.

Auch der Prozess rund um Check-in und Check-out sollte überdacht werden. Die 24-Stunden-Rezeption ist nicht mehr zeitgemäß, digitale Lösungen können so den Druck bei der Personalplanung nehmen und Einsparungen begünstigen. Wer spät abends anreist, will nicht mehr am Empfang plaudern, sondern freut sich über den problemlosen Zugang zum Hotelzimmer mit dem eigenen Smartphone. Nicht nur ein zu Pandemiezeiten wichtiger Gesichtspunkt ist das Hygieneplus beim kontaktlosen Check-in und Check-out.

Mindestaufenthaltsdauer an die Umstände anpassen

Während Ferienwohnungen zur Hochsaison grundsätzlich nur wochenweise gebucht werden können und auch Hotels manchmal eine Mindestaufenthaltsdauer zur Voraussetzung machen, bietet sich hier ein Ansatz zur Erhöhung der Attraktivität des eigenen Angebotes. Wenn der Tourismus wieder anläuft, wird eine reduzierte Mindestaufenthaltsdauer zur schnelleren Auslastung beitragen können.

Gäste analysieren und verstehen

Wer aus Besuchern Stammgäste machen will, muss wissen, wie sein Publikum tickt und welche Ansprüche an Ferienhaus oder Hotelzimmer gestellt werden. Wer gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung Gästedaten erhebt und verarbeitet, kann mit gezieltem E-Mail-Marketing über Aktionen und Angebote die Auslastung sichern. Die derzeit erzwungene Auszeit kann zur Definition von Zielgruppen und entsprechend zugeschnittenen Angebote investiert werden.

Sie wissen nicht, ob Ihre Webseite DSGVO-konform ist und wie datenschutzsicheres E-Mail-Marketing funktioniert? Nutzen Sie die derzeit bereitstehenden Fördergelder der Regierung und beantragen Sie eine kostenlose Beratung im Wert von 4.000 Euro. Unsere Digital- und Datenschutzexperten freuen sich auf Ihre Anfrage. Jetzt 4.000 Euro Fördergeld sichern! 

Mehr Zeit für Renovierungen

Die Lobby benötigt schon lange einen neuen Anstrich, das WLAN funktioniert immer nur mangelhaft und eigentlich wären neue Waschbecken in den Gästezimmern fällig? Wenn nicht jetzt, wann dann! Die Zeit kann genutzt werden, um einen Plan für anstehende Renovierungen zu erstellen und selbige je nach Aufwand und Kosten schon anzugehen. Eine Liste der nötigen Arbeiten mit anfallenden Kosten für Material und Personal, geordnet nach Prioritäten, hilft bei der Umsetzung.

Korrekte Verfügbarkeiten minimieren den Arbeitsaufwand

Auch wenn noch nicht bekannt ist, ab wann Hotels, Pensionen und Ferienhäuser wieder an Gäste vermietet werden dürfen, sollte der Kalender auf der eigenen Webseite und den genutzten Portalen immer auf dem neuesten Stand sein. Wer jetzt noch Verfügbarkeiten anzeigt, riskiert damit Buchungen, die im Nachhinein storniert werden müssen und schafft zusätzlichen Aufwand, der vermieden werden kann.

Stornierungsbedingungen anpassen

Wer Gäste überzeugen will, kann das in Krisenzeiten wie diesen auch mit großzügigen Stornierungsbedingungen. Eine Auswahl von Möglichkeiten mit entsprechenden Preisanpassungen ist ebenfalls eine Möglichkeit, so kann die Übernachtung bei Stornierung am Anreisetag 100 Euro kosten, bei einer Stornierung vier Wochen vorher 95 Euro. Auch das Angebot der Umbuchung könnte eine Option sein, um anreisewillige Gäste vom eigenen Angebot zu überzeugen. Hier kann eine Frist vorgegeben werden, zum Beispiel: Wenn die gebuchten Übernachtungen aufgrund des ausgedehnten Reisestopps nicht wahrgenommen werden kann, können Gäste nach Verfügbarkeit bis zum 31.12.2020 kostenlos umbuchen.

Weitere Artikel zum Thema

Patrick Hünemohr
Die aktuelle Pandemie hat uns gezeigt, dass die Bürger bereit sind, ihre vertrauten Dienstleister vor Ort zu unterstützen – auch im Lockdown. Aber viele Restaurants wurden kalt erwischt: Sie waren es gewohnt, mit der üblichen[...]
RyanJLane | iStockphoto
Martin Meyer-Gossner, Customer Experience (CX) Solution Strategy Lead bei Qualtrics, erklärt, warum Feedback der eigenen Mitarbeiter genauso wichtig ist wie das Verständnis für Kundenwünsche, um in Zeiten der Pandemie neue Möglichkeiten für Umsatz zu sehen[...]
andresr | iStockphoto
Grundsätzlich hat jedermann, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn zunächst und bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiterbezahlt. Doch was passiert danach?[...]
CWS
Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind in den vergangenen Jahren zu gesellschaftlichen Kernthemen geworden. Durch die notwendigen Schutzmaßnahmen, die mit der andauernden Corona-Pandemie einhergehen, sind in vielen Lebensbereichen allerdings Rückschritte in diesen Bereichen zu beobachten. Ein erhöhter[...]
Uwe Schlegel
Deutschland diskutiert über Sonderrechte für Corona-Geimpfte. Können Fluggesellschaften, Reedereien, Hotels, Gaststätten und Co. Ungeimpfte einfach ausschließen? ETL-Rechtsanwaltsanwalt Dr. Uwe Schlegel hat die Antworten.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.