Suche
Anzeige

INTERNORGA Awards 2026 – Bewerbungsstart für die innovativsten Produkte, besten Talente und neuesten Konzepte

Die INTERNORGA 2026 startet die Bewerbungsphase für drei renommierte Awards: den INTERNORGA Zukunftspreis für innovative und nachhaltige Konzepte, den NEXT CHEF AWARD für Nachwuchstalente bis 30 Jahre unter der Leitung von Johann Lafer und den Deutschen Gastro-Gründerpreis für kreative Startups aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Gesucht werden Unternehmen mit Weitblick, junge Kochstars und innovative Gastro-Konzepte.

Hamburg Messe und Congress, Alexander WöckenerHamburg Messe und Congress, Alexander Wöckener

Bühne für echte Innovationen

Der INTERNORGA Zukunftspreis zählt zu den renommiertesten Auszeichnungen der Branche und würdigt seit vielen Jahren Unternehmen, die mit innovativen Konzepten Verantwortung übernehmen und den Weg in eine nachhaltige Zukunft weisen. Im Fokus stehen marktreife Lösungen mit Vorbildcharakter – etwa in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung oder gesellschaftliches Engagement. Bewertet werden die Einreichungen von einer unabhängigen Jury: Trendforscherin Hanni Rützler, Nachhaltigkeitswissenschaftler Dr. Daniel Dahm, Umwelttechniker Carl-Otto Gensch und Gastronomieberater Rainer Roehl prüfen die Konzepte nach Kriterien wie Innovationsgrad, Umsetzbarkeit und Zukunftsrelevanz. Wer die Jury 2026 überzeugen möchte, kann sich ab sofort bis zum 10. Januar 2026 direkt über die INTERNORGA Website bewerben.

Gesucht: Die Kochstars von Morgen

Auch 2026 geht es wieder heiß her auf der INTERNORGA: Beim NEXT CHEF AWARD haben Nachwuchstalente bis 30 Jahre die Möglichkeit, Leidenschaft, Kreativität sowie Können beim Kochen zu beweisen. Begleitet wird der Wettbewerb von Spitzenkoch Johann Lafer, der nicht nur die Jury persönlich zusammenstellt, sondern auch als Gesicht und Impulsgeber des Awards die Nachwuchsförderung aktiv mitgestaltet. „Der NEXT CHEF AWARD liegt mir seit vielen Jahren besonders am Herzen. Es begeistert mich, wie viel Talent, Leidenschaft und Kreativität in der jungen Generation steckt. Mit diesem Wettbewerb schaffen wir eine Bühne, auf der sie sich zeigen, wachsen und ihren Weg in die Branche starten können – das ist für mich echte Zukunftsförderung“, so Lafer. Bewerbungen sind bis zum 31. Dezember 2025 auf der Website der INTERNORGA möglich.

Partner aus dem HORECA Scout

Innovative Gastro-Konzepte im Rampenlicht

Der größte deutschsprachige Gastronomie-Gründungswettbewerb geht wieder an den Start und prämiert die besten und innovativsten Konzepte. Ob Foodtruck, Family-Café oder innovative Pizza-Sandwiches – der Deutsche Gastro-Gründerpreis sucht Startups aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die mit kreativen Ideen die Gastronomie neu denken. Bis zum 8. Dezember 2025 haben Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit, sich online für den beliebten Award zu bewerben, die Expertenjury zu überzeugen und am 13. März 2026 auf der INTERNORGA den großen Auftritt vor Live-Publikum zu feiern. Als Preis winken nicht nur Anerkennung und Preisgeld, sondern auch professionelle Unterstützung, wertvolle Kontakte sowie mediale Sichtbarkeit. Verliehen wird der Award gemeinsam vom Leaders Club Deutschland, orderbird und der INTERNORGA.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRechtsprechung und UrteileSteuern
Gewerbesteuer-Erstattung: Vorsicht, die Zinsen sind steuerpflichtig!
Canva
Finanzen und Controlling

Gewerbesteuer-Erstattung: Vorsicht, die Zinsen sind steuerpflichtig!

Eine Gewerbesteuer-Rückerstattung klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Hoteliers und Gastronomen. Doch Vorsicht: Was der Staat an Zinsen obendrauf zahlt, will das Finanzamt als Betriebseinnahme versteuert sehen. Ein aktuelles BFH-Urteil macht klar, dass diese scheinbare Ungerechtigkeit rechtens ist – und was Sie jetzt beachten sollten.

Infiprotec GmbH
Allgemeine Haustechnik

Brandgefahr durch Akkus im Gastgewerbe?

Lithium-Ionen-Akkus sind im Gastgewerbe längst Alltag, schaffen jedoch neue und oft unterschätzte Brandschutzrisiken – von Gästegeräten in Hotelzimmern über E-Bike-Akkus bis hin zu interner Betriebstechnik und Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen. Entscheidend sind geeignete Lade- und Lagerkonzepte, frühzeitige Branddetektion sowie geschulte Mitarbeitende, um Risiken wirksam zu minimieren.

Resume Genius, Unsplash
Finanzen und Controlling

Nur jedes vierte deutsche Unternehmen ist bereit für die E-Rechnungspflicht ab 2027

Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Doch wie gut sind die Betriebe tatsächlich vorbereitet? Eine aktuelle Studie von easybill und YouGov zeigt: Die meisten Unternehmen unterschätzen den Aufwand und auch die Chancen, die in der digitalen Transformation des Rechnungswesens liegen. Viele haben die kommende E-Rechnungspflicht zwar auf dem Schirm, sind jedoch auf die praktische Umsetzung bislang nicht ausreichend vorbereitet.

Ibrahim Boran, Unsplash; DATEV eG
Finanzen und Controlling

Betriebsprüfung souverän meistern: Neuer Ratgeber für steuerrechtliche Ausnahmesituationen

Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, steigt bei vielen Geschäftsführern der Puls. Was als Standard-Kontrolle beginnt, entwickelt sich mitunter zu einem Verfahren mit existenziellen Konsequenzen. Ein neuer Fachratgeber dere DATEV eG zeigt, wie sich Betriebe systematisch vorbereiten und ihre Handlungsspielräume nutzen können, bevor es zum Ernstfall kommt.

Commerz Globalpay
Finanzen und Controlling

Der Moment, der bleibt: Warum smartes Payment über den letzten Eindruck entscheidet

Lange Wartezeiten an der Kasse, umständliche Bezahlvorgänge – was nach einem gelungenen Abend noch schiefgeht, bleibt haften. Dabei ist der Bezahlmoment weit mehr als ein administrativer Schlussstrich. Er ist ein unterschätzter Hebel für Effizienz, Umsatz und Gästezufriedenheit. Wer ihn ignoriert, verschenkt Potenzial an einem der sensibelsten Touchpoints im Gastgewerbe.

davidlee770924, Pixabay; Canva
Branche und Trends

Mit der EU-Verpackungsverordnung wächst der Verwaltungsaufwand für Hotels

Eine neue Interpretation der EU-Verpackungsverordnung stellt Hotellerie und Gastronomie vor unerwartete Herausforderungen. Betriebe, die ihr Logo auf Verpackungen anbringen lassen, könnten künftig als Hersteller eingestuft werden – mit allen damit verbundenen Dokumentations- und Nachweispflichten. Der Hotelverband Deutschland schlägt Alarm und fordert zusammen mit europäischen Partnerorganisationen eine Korrektur der Regelung.

Weitere Artikel zum Thema

Martin Soler, Unsplash
Seit über zwei Jahrzehnten zeichnet das 196+ forum München herausragende Hotelimmobilien aus. Noch bis Ende Juni können sich europäische Hoteliers, Entwickler und Architekten für die diesjährige Ausgabe bewerben. Gefragt sind Konzepte, die gestalterische Exzellenz mit[...]
Martin Soler, Unsplash
EVENTMACHINE
Was geschieht, wenn künstliche Intelligenz nicht mehr nur berät, sondern eigenständig handelt? Ein Event-Tech-Unternehmen hat einen KI-Agenten auf seinen webbasierten Konfigurator losgelassen – mit verblüffenden Ergebnissen. Die Maschine plant komplexe Veranstaltungen, erkennt Sparpotenziale und trifft[...]
EVENTMACHINE
teamgeist
Der Tagungsmarkt ist hart umkämpft – gerade für Hotels in stadtnaher Randlage wird die Differenzierung zur Herausforderung. Während Businesshotels in Innenstadtlagen und große Ketten mit Infrastruktur und Markenbekanntheit punkten, müssen kleinere Häuser andere Wege finden.[...]
teamgeist
LILLØY Lindenberg
Ende April entscheidet sich in Mailand, welches Hotel den begehrten Hotel Design Award 2026 erhält. Zehn Häuser aus sieben Ländern stehen im Finale – ausgewählt von einer Fachjury, die unter 25 Bewerbungen die gestalterisch überzeugendsten[...]
LILLØY Lindenberg
Miriam Grothe
Fünf Tage, mehr als 1.200 Ausstellende, rund 85.000 Besuchende – die INTERNORGA 2026 hat vom 13. bis 17. März in Hamburg gezeigt, dass die Branche trotz Fachkräftemangel und Kosten- sowie Digitalisierungsdruck nicht stillsteht. Die Stimmung[...]
Miriam Grothe
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.