Bis zu 3.000 Euro steuerfrei: Das müssen Arbeitgeber zur Inflationsausgleichsprämie wissen
Im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wude auch eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro festgelegt. Diese können Arbeitgeber auf freiwilliger Basis an ihre Mitarbeitenden zahlen, der Bonus ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Wer hat Anspruch darauf und was gilt es in Bezug auf Weihnachts- und Urlaubsgeld dabei zu beachten? Ein Überblick von Max van der Leeden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.