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Arbeitsrecht

70-Tage-Regelung bleibt weiter bestehen.fotostorm | istockphoto.com

Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung bleibt bestehen

Die große Koalition hat eine für das Gastgewerbe wichtige Entscheidung getroffen: die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung wird unbefristet verlängert. Dadurch wird die Saisonarbeit deutlich attraktiver, weil der Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt und der Krankenversicherungsschutz über eine private Krankenversicherung geregelt wird.

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