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Datenschutzbeauftragter

Andrea Piacquadio, Pexels
Datenschutz

525.000 Euro Bußgeld wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Dem internen Datenschutzbeauftragten obliegt eine hohe Verantwortung, berät er doch das Unternehmen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Pflichten und prüft die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Wichtig ist, dass es für diese Person zu keinen Interessenskonflikten durch andere Aufgaben im Unternehmen kommt. Genau hier lag das Problem bei einem Berliner E-Commerce-Unternehmen.

Haftung der Verantwortlichen bei Verstößen gegen DSGVO und BDSGerhui1979, iStockphoto
DSGVO

Persönliche Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die DSGVO

Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.

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