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ESG Reporting und CSRD Standards

Von EU-Taxonomie bis LkSG, CSRD und CSDDD – Sorgfaltspflichten im Fokus

Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, auf europäischer und nationaler Ebene die Einhaltung umfassender Menschenrechtsstandards sicherzustellen. Häufig fehlt das Ineinandergreifen der Regulierungen: Anwendungszeitpunkte, Inhalte und Zielgruppen variieren, aufeinander verwiesen wird trotzdem häufig. Insbesondere durch die Betrachtung der Liefer- und Wertschöpfungsketten sind auch indirekt betroffene Unternehmen involviert, die gegenüber Geschäftspartnern die Einhaltung von Sorgfaltspflichten bestätigen müssen. Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konkrete Anforderungen stellt, ergänzen die Taxonomie-Verordnung und die CSRD diese Pflichten um Mindestschutz und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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ESG Reporting und CSRD Standards

Stakeholder – warum Definition und Analyse so wichtig sind​

Die Identifizierung und Kategorisierung der Stakeholder ist ein wesentlicher Bestandteil der Wesentlichkeitsanalyse gemäß der CSRD dar. Unterteilt wird zum einen in Interessenträger, die von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sein können, zum anderen in die Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung. Die Rolle der Stakeholderanalyse sollte nicht unterschätzt werden, da selbige in hohem Maß für die Wesentlichkeitsanalyse relevant ist und auch bei der Erfüllung der Regulatorien eine große Rolle spielt.

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