Suche

Überbrückungshilfe III: Deutliche Erhöhung der maximalen Förderung

Grundsätzlich ändert sich für das Gastgewerbe bis zum 14. Februar 2021 nach dem Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie am Dienstag (19.01.2021) wenig. Der DEHOGA fasst die Informationen zu Beschlüsse und den Erklärungen der Politik zusammen.

Vectorarte / FreepikVectorarte / Freepik

Geschäftliche Übernachtungen sowie Take-away und Liefergeschäft bleiben erlaubt, der Alkoholausschank im Freien allerdings wird untersagt. Auch Betriebskantinen werden geschlossen, das Abholen von Speisen ist weiterhin erlaubt. Wenn die Arbeitsabläufe eine Schließung nicht zulassen, müssen die nötigen Hygiene- und Abstandsregeln gewahrt bleiben.

Wie vom DEHOGA gefordert wird die Überbrückungshilfe III deutlich aufgestockt bis zu einer monatlichen Maximalgrenze von 1,5 Millionen Euro und Abschlagszahlungen in Höhe von 100.000 Euro erfolgen können. Auch wurde der DEHOGA-Forderung entsprochen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 zu verlängern, sofern rechtzeitig ein entsprechender aussichtsreicher Antrag auf die Gewährung der finanziellen Hilfen gestellt wurde.

In öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen medizinischer Masken zur Pflicht. Zudem sollen diese auch überall dort getragen werden, wo insbesondere in geschlossenen Räumen ein engerer und längerer Kontakt mit anderen unvermeidbar ist. Und überall dort, wo es möglich ist, müssen künftig Betriebe „den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.“

Partner aus dem HORECA Scout

Überbrückungshilfe III: bis zu 1.500.000 Euro monatlich

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Nachdem die Maximalförderung schon von 50.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht worden war, wurde am 19. Januar 2021 nun eine Erhöhung auf maximal 1.500.000 Euro pro Monat beschlossen. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

Lesen Sie auch
Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen?

Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.

Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat (bisher 200.000 bzw. 500.000 Euro), sofern beihilferechtlich zulässig. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.

Themen in diesem Artikel
CoronaGewerbemieteMietvertragWirtschaftshilfe

Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen werden einheitlich gewährt bei der Überbrückungshilfe III nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Abschlagszahlungen sind bis zu einer Höhe von bis zu 100.000 Euro für einen Fördermonat möglich statt bislang 50.000 Euro.

Neustarthilfe: Für Soloselbständige wird eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) in Höhe von 50 Prozent des Referenzumsatzes in einer Gesamthöhe von bis zu 7.500 Euro gewährt, sofern keine sonstigen Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden.

Weitere Informationen zur Dezemberhilfe und zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Januar und Februar

In den vergangenen Monaten hatte der DEHOGA sich wiederholt dafür eingesetzt, vom Lockdown betroffenen Betrieben erleichterte und zinsfreie Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu ermöglichen. Außerdem wurde darum gebeten, die Stundungsverlängerungen nicht immer nur für einen Monat, sondern längerfristig, mindestens bis zu einer realistischerweise zu erwartenden vollständigen Auszahlung der staatlichen Hilfen, zu gewähren.

Lesen Sie auch
Management
Wachstumsschub in Hotel- und Tourismusbranche hält an

Der GKV-Spitzenverband hat in seiner gestrigen Sitzung zumindest beschlossen, dass die Beiträge für die Monate Januar und Februar 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021 im vereinfachten Verfahren gestundet werden können.

Die entsprechende Information des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier. Wie bereits in den Vormonaten ist der Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse / Einzugsstelle mit einem einheitlichen Antragsformular zu stellen. Das aktuelle Formular finden Sie auf der Seite des DEHOGA Bundesverbandes.

Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer soll auch für 2021 ausgesetzt werden können

Laut dpa-Informationen aus Regierungskreisen wird wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine weitere steuerliche Erleichterung für Unternehmen verlängert: Bereits im vergangenen Jahr war die Sondervorauszahlung wegen der Coronakrise ausgesetzt worden.

Die Vorauszahlung leisten Unternehmer als eine Art Pfand, wenn sie ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen später als vorgeschrieben abgeben möchten. Viele machen von der Regelung Gebrauch, weil die Frist für die Voranmeldungen recht kurz ist.

Canva
Recht und Compliance

Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell der Verdacht allein zur teuren Falle wird. Wann reicht ein auffälliges Timing aus, um die Krankschreibung anzuzweifeln? Und was müssen Gastgeber konkret in der Hand haben, bevor sie handeln?

Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Finanzen und Controlling

Kauf einer Unternehmensimmobilie: Neue Chancen bei der Kaufpreisaufteilung

Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen. Zugleich sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Effekt stehen.

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Recht und Compliance

Rodentizid-Verbot: Warum Gastronomiebetriebe ihre Schädlingsprävention jetzt umstellen müssen

Die Schädlingsbekämpfung steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Mitte 2026 dürfen Giftköder gegen Nagetiere nur noch bei akutem Befall eingesetzt werden. Die bisher übliche vorbeugende Dauerbeköderung wird verboten. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Wer seine Präventionskonzepte nicht rechtzeitig anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und gefährdet Hygienezertifikate.

Kemal Üres
Führung, Management und Leadership

Neue Folge „Kemal Rettet“: Wenn Leidenschaft nicht mehr reicht

70 Stunden in der Woche – für vier Euro netto. Kann ein Café überleben, wenn die Inhaberin alles gibt, aber die Zahlen gegen sie arbeiten? Kemal Üres zeigt in Braunschweig, wo selbst bei zufriedenen Gästen die Gefahr lauert – und warum Herzblut allein keine Miete zahlt.

NESTO; Pawel Czerwinski, Pexels
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

KI-gestützte Personalverwaltung: Wie Sprachsteuerung den HR-Alltag in der Gastronomie revolutioniert

Die Nesto Software GmbH präsentiert auf der INTERNORGA 2026 eine KI-gestützte Automatisierungslösung, die Personalverantwortlichen in Gastronomie und Hotellerie zeitaufwändige Routinearbeiten abnimmt. Das System NORA beantwortet HR-Anfragen per Spracheingabe und automatisiert wiederkehrende Verwaltungsprozesse. Was bedeutet das für Betriebe, die täglich mit Schichtplänen, Saisonverträgen und Compliance-Vorgaben jonglieren?

Weitere Artikel zum Thema

Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der[...]
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Norbert Braun, Unsplash
Nach den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, des Ukraine-Krieges und konjunktureller Entwicklungen kam die Erholung für den Tourismusmarkt schneller als erwartet: Im zweiten Quartal 2023 kehrte der globale Tourismus fast auf Vor-Covid-19-Niveau zurück. Gleichzeitig ist der Immobilientransaktionsmarkt[...]
Norbert Braun, Unsplash
ECOVIS
Betriebe müssen ihre Schlussabrechnungen der Corona-Beihilfen bis zum 30. Juni 2023 einreichen. In bestimmten Fällen ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, der ebenfalls bis zum 30. Juni[...]
ECOVIS
Freepik
In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ München hält an Plänen für Bettensteuer fest +++ Bildungspartnerschaft zwischen 25hours Hotels und DHA +++ IT-Sicherheits- und Datenschutz in der Ausbildung +++[...]
Freepik
Freepik
In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: Nachtschichtzuschläge: BAG stellt keine Unrechtmäßigkeit fest +++ Debatte durch FDP-Vorstoß: Kippt der reduzierte Mehrwertsteuersatz? +++ Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe über Durchschnitt +++ Online-Tastings mit[...]
Freepik
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.