Anzeige
Suche

Wenn der Sommer zum Feiern einlädt

Stabiles, warmes Wetter lädt zu Feiern und Festen im Freien ein. Doch auch für draußen gibt es Regeln – und die werden von Versicherungen genau überprüft.
Alexas_Fotos | Pixabay
Anzeige

Wer Partys und Feste unter freiem Himmel plant, muss einiges beachten: Tische, Stühle, Stuhlauflagen, Heizstrahler und Sonnenschirme sind nur gegen Diebstahl versichert, wenn sie ausreichend gesichert sind. Besonders nach Ende der Veranstaltung sollten alle beweglichen Gegenstände angekettet oder eingeschlossen werden.

Wenn etwas gestohlen wird, haftet die Versicherung über die Inhaltsversicherung mit einer geringen Summe zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Dieser Betrag wird aber häufig überschritten. Hier muss im Vorfeld der Wert des Freiluftinventars geschätzt und ggf. die versicherte Summe angepasst werden. Und gleich mitprüfen: Ist Ihr Inventar auch gegen Sturm und Hagel versichert?

Wer während seiner Veranstaltung ein Catering anbietet, sollte seine Betriebshaftpflicht überprüfen. Dort sollte das Catering als Nebenrisiko eingeschlossen sein. Prüfen Sie zudem ihre Geschäftsinhaltsversicherung, ob Ihr eigenes Inventar und alle Gerätschaften auf dem Transportweg und bei der Veranstaltung vor Ort versichert sind.

Festzelte fordern Ihre Aufmerksamkeit

Wer ein Festzelt stellt, ist ebenfalls auf seine Betriebshaftpflichtversicherung angewiesen. Dort sollten Zelte als Nebenrisiko abgedeckt sein oder eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ist das Zelt nur geliehen, sollte die Betriebshaftpflicht geliehene, gemietete und geleaste Gegenstände einschließen.

Bei eigenen Zelten empfiehlt sich der Abschluss einer Zeltversicherung, die in vielen Fällen das Inventar mit einschließt. Zelte und auch Schirmbars gehören nach versicherungstechnischer Definition nicht zu Gebäuden und unterliegen auch nicht deren Versicherungsschutz.

Aufpassen bei Pauschalangeboten

Werden mindestens zwei Hauptleistungen (z.B. Erlebniswochenende mit zwei Übernachtungen inkl. Verpflegung und Survivalkurs) in einem Angebotspreis gebündelt und zu einem Gesamtpreis angeboten, werden Sie sehr schnell zum Reiseveranstalter und benötigen hierfür separaten Versicherungsschutz. Die Betriebshaftpflicht gibt darüber Auskunft, ob die Reiseveranstaltertätigkeit mit abgedeckt ist.

Kommt dann der Tag des Festes, kann es im schlimmsten Fall so sein, dass Sie den Termin wetterbedingt oder wegen anderer Unwägbarkeiten nicht einhalten können. Mit dem Veranstaltungsausfall droht ein Minusgeschäft, da Sie ja in die Vorbereitung, in Mieten, Werbung und Vorverkauf investiert haben. Der daraus resultierende Nettoverlust kann über eine Veranstaltungsausfallversicherung abgesichert werden und so das Risiko minimiert werden.

Autor:

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz Risikoberatung UG (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.

Kontakt: FRITZ & FRITZ GmbH
Tel: +49 (0) 931 / 468 65- 0, a.fritz@fritzufritz.de, www.fritzufritz.de

Weitere Artikel zum Thema

Sauna, BrandschutzZerocool | Pixabay
Eine Sauna gehört zu einem guten Hotelbetrieb dazu. Doch der Ofen ist eine der häufigsten Brandursachen in Hotels. Deshalb sollten folgende Punkte beachtet werden.[...]
Die Temperaturen klettern – und somit auch die Belastung durch Sonneneinstrahlung für Ihre Mitarbeiter.MIH83 | Pixabay
Der Gesundheitsschutz wurde seitens der Politik heiß diskutiert. Zu erhöhten Anforderungen für die Branche bezüglich des am Arbeitsplatz zu beachtenden Sonnenschutzes kam es letztlich nicht. Dennoch: Der Schutz der Service-Mitarbeiter, die in der Außengastronomie beschäftigt[...]
Cat phones
Nachdem es mit der Öffnung der Außen- und Innengastronomie, natürlich unter Einhaltung aller entsprechenden Hygienekonzepte, jetzt endlich wieder richtig losgeht, benötigen Gastronomen auch das richtige Equipment, das sie nach der Öffnung unterstützt. Smartphones nehmen hier[...]
freestocks.org | Pixabay
Beschäftigte sind grundsätzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier eingeladen sind. Das gilt auch für den direkten Weg zur Feier und nach Hause. Doch es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte.[...]
halbergman | iStockphoto
Endlich wieder Gäste empfangen, endlich Aussicht auf Umsatz und dann steht auch noch der Frühling vor der Tür. Also nix wie ran an den Außenbereich, Tische und Stühle rausgestellt, abgestaubt und Sonnenschirme aufgespannt. Wer seinen[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.