Energieeffizient, mit ökologischen Baumaterialien gebaut und behindertengerecht – die Wunschliste an Betriebe im Gastgewerbe ist lang. Auch bei Um- und Anbauten achten immer mehr Gastronomen und Hoteliers auf die Bedürfnisse ihrer Kunden: breitere Gänge erleichtern das Manövrieren mit Rollstuhl oder Rollator, Doppelzimmer bekommen mehr Raum und eine komfortablere Ausstattung, Aufzüge verbinden die Stockwerke mit der Lobby.
Verändert sich der Zuschnitt der genutzten Flächen oder werden neue Flächen in Bewirtschaftung genommen, ändert das die Bewertung in der Versicherungssumme. Dabei spielt die Nutzung (Zimmer oder Gang) und die Ausstattung genauso in die Berechnung hinein, wie die Erstellungskosten verglichen zur ursprünglichen Substanz.
Wer baut, sollte deshalb alle Rechnungen penibel sammeln und Eigenleistungen wie etwa die Bauvorbereitung, Malerarbeiten oder Innenausstattung genau dokumentieren. Auch von Handwerkern oder Lieferanten gewährte Rabatte, Ersatzbeschaffungen und Leasinggegenstände müssen eingerechnet werden und spielen bei der späteren Ermittlung der Versicherungssumme eine gewichtige Rolle. Diese stellt später die Basis des Versicherungsvertrages dar und sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nicht draufzahlen müssen.
Zuordnungsprobleme lösen
Bestimmte Einbauten bedürfen bei der Versicherung einer genaueren Betrachtung. Wird beispielsweise ein Fahrstuhl in Betrieb genommen, so gehören die Erstellungskosten des Schachtes und der Türen als Festeinbauten zum Gebäude und erhöhen dort die Versicherungssumme. Die Technik und Steuerung wiederum müssen über eine Maschinenversicherung aufgefangen werden. Ähnlich sieht es bei Brandmeldeanlagen und Überwachungstechnik aus. Die Gebäude- und Inventarversicherung kann also nicht isoliert betrachtet werden, sondern immer im Zusammenhang mit einer Maschinen- oder Elektronikversicherung.
Versicherungstipp: Umbauten, Erweiterungen und Verbesserung der Ausstattung führen immer zu einer Wertsteigerung Ihres Unternehmens. Mit einem seriösen Wertgutachten wissen Sie nicht nur, was Ihr Gebäude und Ihr Inventar nach einer Modernisierung wert sind. Sie erreichen bei Vorlage bei Ihrer Versicherung auch, dass diese eine Anerkenntnisklausel mit Unterversicherungsverzicht unterschreibt und – wenn mal etwas passieren sollte – keine Diskussionen über eine Unterversicherung aufkommen.
Autor:
Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz Risikoberatung UG (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.
Kontakt: FRITZ & FRITZ GmbH
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