Suche

Auf einen Blick: Übersicht zu Regeln in den Bundesländern

Noch immer sind die Regelungen zur Umsetzung der Lockerung je nach Bundesland stark unterschiedlich. Der DEHOGA Bundesverband hat eine Liste veröffentlicht, die alle Vorgaben zu den verschiedenen Punkten wie Kapazitätsbegrenzung oder Einschränkung der Öffnungszeiten zusammenfasst.
da-kuk | iStockphoto
Anzeige

Die Fragen rund um die Wiedereröffnung von Hotels und Gaststätten drehen sich oftmals um die Voraussetzungen, die in jedem Bundesland in Deutschland unterschiedlich gehändelt werden. Dies macht eine Verallgemeinerung unmöglich, da im Fall einer Missachtung – ob wissend oder unwissend – hohe Bußgelder fällig werden. Es bleibt zu beachten, dass auch diese Listen unter ständiger Aktualisierung stehen, da oftmals täglich neue Beschlüsse der einzelnen Länder ergehen. Ein regelmäßiger Besuch der Seiten ist also zu empfehlen.

Übersicht der wichtigsten Keyfacts für jedes Bundesland

Der DEHOGA Bundesverband hat auf der Corona-Landingpage nun für jedes Bundesland die wichtigsten Keyfacts veröffentlicht. Hier können Gastronomen auf einen Blick sehen, was in ihrem Bundesland bezüglich Mindestabstand, Masken- und Registrierungspflicht gilt. Hier geht es zur Übersichtsseite des DEHOGA Bundesverbandes.

Tabelle mit den Fakten aller Bundesländer zum Download

Wer gerne wissen möchte, wie die anderen Bundesländer im direkt Vergleich agieren, kann sich eine Übersichtstabelle als PDF herunterladen. Hier stehen neben den Startterminen auch Infos zu Buffets, Regelungen in Schankwirtschaften und Reservierungspflicht sowie viele mehr. Hier können Sie sich das PDF, Stand 15. Juni 2020, direkt herunterladen.

Gemeinsam für ein baldiges Miteinander

Das Ziel aller Gastgeber – ganz gleich aus welchem Bundesland – ist die Wiederbelebung der gastgewerblichen Betriebe. Um die in fast allen Bundesländern geltende Registrierungspflicht deutschlandweit zu vereinheitlichen und den Check-in auch für die Gäste so komfortabel wie möglich zu machen, empfiehlt das Gastgewerbe-Magazin als Fachorgan zahlreicher DEHOGA Landesverbände den Einsatz des Hygiene-Ranger. Hier werden Gästedaten nur einmalig bei der Registrierung erhoben und nur zur Dokumentation beim entsprechenden Gastgeber angezeigt. Eine Speicherung der Gästedaten und der entsprechenden Dokumentation erfolgt nur auf Hygiene-Ranger für den benötigten Zeitraum. Die Löschung der Gäste-Historie erfolgt nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist automatisch. So können die Bedenken der Gäste bezüglich des Datenschutzes zerstreut werden, die Vorteile des schnellen Check-ins wirkt ebenfalls überzeugend. Mehr Informationen zum Hygiene-Ranger und einen Überblick über Funktionsweise und Vorteile für Gastgeber und Gast gibt es hier.

Weitere Artikel zum Thema

Lars Rinkewitz
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQ zur Überbrückungshilfe 3 an wichtigen Stellen aktualisiert. So sind nun Konkretisierungen zur Förderung von Digitalisierungskosten und Kosten für Hygienemaßnahmen enthalten. Der Steuerberater Lars Rinkewitz stellt diese Neuerungen dar und informiert[...]
Chansom Pantip | iStockphoto
Im letzten Jahr hat die Corona-Pandemie dem Einzelhandel einiges abverlangt. Lockdown-Schließungen, Verkaufsverbote oder -einschränkungen setzten vielen Unternehmern zu. Doch wachsen seitdem auch viele kreative Ideen, um das Überleben des eigenen Unternehmens zu sichern. Drive-in- und[...]
Microsoft
Stadtratte, iStockphoto
Die Koaltion hat endlich weitere konkrete Hilfsmaßnahmen für das das Gastgewerbe beschlossen: Senkung der Umsatzsteuer für Speisen, höheres Kurzarbeitergeld und ein pauschalierte Herabsetzung von Vorauszahlungen ans Finanzamt. Was wird für die Unterstützung von Gastronomie und[...]
Natee Meepian iStockphoto
Die herausfordernden letzten Monate, mit den durch Covid-19 entstandenen Belastungen, sind selbst an den liquiditätsstärksten Hotelbetreibern nicht spurlos vorübergegangen. Hotelimmobilienexperte Christie & Co beobachtet seit Beginn der Pandemie das Marktgeschehen und stellte sich unter anderem[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.