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Hotelzimmer: Preisfreiheit auch in Belgien

Als fünftes Land in Europa hat Belgien jetzt die freie Preisgestaltung der Hotels per Gesetz beschlossen. Damit sind Bestpreis- oder Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsportalen und Beherbergungsbetrieben verboten. Neben Belgien haben auch Frankreich, Italien und Österreich solche Gesetze, in Deutschland wurde das Wettbewerbsrecht durch Entscheidungen des Bundeskartellamtes durchgesetzt.

Als fünftes Land in Europa hat Belgien jetzt die freie Preisgestaltung der Hotels per Gesetz beschlossen.StockSnap | PixabayStockSnap | Pixabay

Die Entscheidung Belgiens ist deshalb wichtig, weil damit – bezogen auf die Übernachtungszahlen – die Hälfte des europäischen Übernachtungsmarktes frei in der Preisgestaltung ist und die Hoteliers in diesen Ländern die Preishoheit für ihre Betriebe selbst in der Hand haben. „Die Kontrolle über das eigene Produkt und die Konditionen muss bei den Hotels bleiben. Obwohl dieses Prinzip eine Selbstverständlichkeit sein sollte, verlieren immer mehr Hoteliers aufgrund der zunehmenden Marktmacht ihrer Online-Vertriebspartner die Kontrolle über ihr eigenes Produkt“, so Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force und Geschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland IHA. Seine Hoffnung: Weitere Länder werden folgen und den Unternehmern damit die unternehmerische Freiheit in Sachen Preisgestaltung zurückgegeben.

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DIRS21 präsentiert neue Live App auf der INTERGASTRA 2026

Der mobile Begleiter für den Hotelalltag steht im Zentrum des DIRS21-Messeauftritts. Die App vernetzt Teams im Frontoffice, Housekeeping, Service und Management digital und kombiniert Kommunikation, Aufgabenmanagement und Gästeservice in einer zentralen Lösung. Die Basisfunktionen stehen allen DIRS21-Kunden kostenfrei zur Verfügung, erweiterte Module sind als Abo erhältlich.

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GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

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