Suche
Anzeige

Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit: das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen

Am 30.11.2021 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Für Zeiten der Kurzarbeit, in denen die Arbeitszeit auf Null reduziert wird, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers anteilig kürzen. Damit führt das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung fort, nach der der Arbeitgeber in Zeiten ohne Arbeitspflicht den Urlaub von Beschäftigten anteilig kürzen kann

Rechtsanwaltskanzlei Lindwehr

Eine solche Kürzungsmöglichkeit ist gesetzlich beispielsweise auch für die Elternzeit möglich gem. § 17 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die Konsequenzen des nun ergangenen Urteils sind sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber weitreichend und zwar aus vielerlei Gesichtspunkten.

Wieviel Urlaub kann der Arbeitgeber konkret kürzen?

Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null kann der Arbeitgeber den jährlichen Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Für die Tage, an denen aufgrund der angeordneten Kurzarbeit nicht gearbeitet wurde, kann auch kein anteiliger Urlaubsanspruch entstehen. Das gilt auch für vertraglich gewährten Mehrurlaub, wenn vertraglich eine Abweichung zu § 3 Abs. 1 BurlG nicht vereinbart wurde.

Partner aus dem HORECA Scout

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine Kürzung durch den Arbeitgeber überhaupt möglich ist?

Die Kürzung des Urlaubsanspruchs kann nur dann erfolgen, wenn auch die Anordnung der Kurzarbeit rechtswirksam erfolgte. Sofern diese Voraussetzung nicht gegeben ist, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht wirksam kürzen.

Welche betrieblichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Kurzarbeit angeordnet werden kann?

Es muss unvermeidbarer Arbeitsausfall vorliegen, der auf unabwendbaren Ereignissen beruht. Der Ausfall darf auch nur vorübergehender Natur sein, das heißt, innerhalb der Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten muss grundsätzlich wieder mit Übergang zur normalen Arbeitszeit gerechnet werden. Daneben muss dieser Ausfall der Arbeitsagentur gemeldet werden. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen nach Beginn des Arbeitsausfalls die versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen. Im Umkehrschluss haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, ebenso wenig wie Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist. Schlussendlich muss auch ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen. Mindestens 10 % der im Betrieb Beschäftigten müssen von einem Entgeltausfall von ebenfalls mindestens 10 % betroffen sein. Die genannte 10%-Hürde ist befristet bis zum 31.12.2021 und bildet pandemiebedingt eine Ausnahme zu der regulären Grenze, die bei einem Drittel liegt.

Lesen Sie auch
Gastro, Recht und GewerbeRecht und Compliance
Typische Streitfragen bei Hotel- und Gastronomieimmobilien

Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einfach so anordnen?

Die Anordnung der Kurzarbeit ist grundsätzlich erst einmal nur dann möglich, wenn eine individual-arbeitsvertragliche Abrede der Parteien, eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifliche Regelung existiert, die die Einführung von Kurzarbeit vorsieht. Ohne eine solche Regelungsmöglichkeit kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nicht einseitig anordnen. Besteht in dem betroffenen Betrieb ein Betriebsrat, muss dieser sein Einverständnis erklären. Sollte es eine solche Abrede nicht geben und der Arbeitnehmer der Einführung von Kurzarbeit nicht zustimmen, muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, mit der er das bisherige Arbeitsverhältnis kündigt und gleichzeitig den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages anbietet, der dann jedoch die einseitige Möglichkeit der Anordnung von Kurzarbeit vorsieht. Eine solche Klausel sollte inhaltlich den Umfang der Reduzierung der Arbeitszeit umfassen sowie den Beginn und das voraussichtliche Ende (z.B. unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bezugsdauer). Kurzfristige Änderungen müssen hierbei aber möglich sein.

Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenArbeitsrechtKurzarbeitUrlaubsanspruch bei Kurzarbeit

Welche Anforderungen muss eine Regelung zur Einführungsmöglichkeit von Kurzarbeit vorsehen?

Mindestanforderungen an eine solche Vertragsklausel sind:

  • Beginn und voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit
  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit
  • Ankündigungsfrist zur Einführung der Kurzarbeit
  • Auswahl der betroffenen Abteilungen/Arbeitnehmer (bei Betriebsvereinbarung)
Lesen Sie auch
MarketingAusstattung und Interieur
Stille Verkäufer: Vor-Ort-Kommunikation als Umsatzhebel in der Gastronomie

Erst dann kann der Arbeitgeber auf Basis dieser Regelung konkret die Einführung von Kurzarbeit anordnen!

Welche Konsequenz hat eine fehlerhafte Anordnung von Kurzarbeit?

Sollte die Anordnung der Kurzarbeit nicht die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, dürften Arbeitnehmer vollen Anspruch auf Gehalt haben (Annahmeverzugslohn). Des Weiteren ist dann eine anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs nicht möglich. Wenn darüber hinaus unberechtigter Weise Kurzarbeitergeld beansprucht wird, kann das strafrechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. Dabei kommt eine Strafbarkeit wegen Betruges, Subventionsbetruges, Steuerhinterziehung und ggf. Nötigung in Betracht. Gleichsam können sich Arbeitnehmer der Beihilfe zum Betrug schuldig machen.

Vor diesem Hintergrund ist anzuraten, im Zweifel rechtlich prüfen zu lassen, ob im konkreten Einzelfall eine Kürzungsmöglichkeit des Urlaubsanspruchs überhaupt besteht.

Sabrina Lindwehr, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

lindwehr.com

Banerjee & Kollegen
Gastro, Recht und Gewerbe

Typische Streitfragen bei Hotel- und Gastronomieimmobilien

Gewährleistungsausschlüsse sind bei Bestandsimmobilien üblich, im Gastgewerbe aber nur dann tragfähig, wenn die Informationslage stimmt. Streit entsteht regelmäßig dort, wo bekannte Einschränkungen der Nutzung oder der Betriebsfähigkeit nicht sauber offengelegt und vertraglich eingeordnet werden.

Nikita Kulikov, Unsplash
Ausstattung und Interieur

Stille Verkäufer: Vor-Ort-Kommunikation als Umsatzhebel in der Gastronomie

Speisequalität und Service sind die Grundlage gastronomischen Erfolgs – doch der Umsatz entscheidet sich oft Sekunden vor dem ersten Gespräch mit dem Personal. Betriebe, die ihre Kommunikationsflächen strategisch bespielen, verwandeln passive Wände in aktive Verkäufer und steigern den durchschnittlichen Warenkorb ohne Personalmehreinsatz. Anhand verschiedener Beispiele wird deutlich, welche Flächen sich für welche Zwecke eignen – vom Schaufenster bis zum Sanitärbereich.

Ivan Vranić, Unsplash
Ausstattung und Interieur

Einbrüchen ins Restaurant vorbeugen – welche Maßnahmen können dabei helfen?

Rund 90.000 Einbrüche zählte Deutschland 2024 – und längst nicht mehr nur in Privatwohnungen. Auch Restaurants geraten zunehmend ins Visier krimineller Banden. Neben gestohlenem Bargeld bleiben oft zerstörte Einrichtung und tagelange Schließungen zurück. Gerade für kleinere Lokale kann das schnell existenzbedrohend werden – selbst mit Versicherung. Doch mit den richtigen Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich senken. Welche das sind, zeigt dieser Überblick.

Click A Tree
Kostenmanagement

7 Wege für profitable Nachhaltigkeit in der Gastronomie

Nachhaltigkeit in der Gastronomie – klingt nach Verzicht und hohen Investitionen? Irrtum. Wer ökologische und soziale Verantwortung strategisch einsetzt, steigert nicht nur das Image, sondern auch die Rendite. Sieben praxiserprobte Wege zeigen, wie sich Umweltschutz, Teamzufriedenheit und wirtschaftlicher Erfolg gewinnbringend verbinden lassen – vom wertschätzenden Employer Branding bis zur intelligenten Müllreduktion.

Canva
Finanzen und Controlling

Gewerbesteuer-Erstattung: Vorsicht, die Zinsen sind steuerpflichtig!

Eine Gewerbesteuer-Rückerstattung klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Hoteliers und Gastronomen. Doch Vorsicht: Was der Staat an Zinsen obendrauf zahlt, will das Finanzamt als Betriebseinnahme versteuert sehen. Ein aktuelles BFH-Urteil macht klar, dass diese scheinbare Ungerechtigkeit rechtens ist – und was Sie jetzt beachten sollten.

Infiprotec GmbH
Allgemeine Haustechnik

Brandgefahr durch Akkus im Gastgewerbe?

Lithium-Ionen-Akkus sind im Gastgewerbe längst Alltag, schaffen jedoch neue und oft unterschätzte Brandschutzrisiken – von Gästegeräten in Hotelzimmern über E-Bike-Akkus bis hin zu interner Betriebstechnik und Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen. Entscheidend sind geeignete Lade- und Lagerkonzepte, frühzeitige Branddetektion sowie geschulte Mitarbeitende, um Risiken wirksam zu minimieren.

Weitere Artikel zum Thema

Banerjee & Kollegen
Gewährleistungsausschlüsse sind bei Bestandsimmobilien üblich, im Gastgewerbe aber nur dann tragfähig, wenn die Informationslage stimmt. Streit entsteht regelmäßig dort, wo bekannte Einschränkungen der Nutzung oder der Betriebsfähigkeit nicht sauber offengelegt und vertraglich eingeordnet werden.[...]
Banerjee & Kollegen
Canva
Eine Gewerbesteuer-Rückerstattung klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Hoteliers und Gastronomen. Doch Vorsicht: Was der Staat an Zinsen obendrauf zahlt, will das Finanzamt als Betriebseinnahme versteuert sehen. Ein aktuelles BFH-Urteil macht klar, dass diese[...]
Canva
Infiprotec GmbH
Lithium-Ionen-Akkus sind im Gastgewerbe längst Alltag, schaffen jedoch neue und oft unterschätzte Brandschutzrisiken – von Gästegeräten in Hotelzimmern über E-Bike-Akkus bis hin zu interner Betriebstechnik und Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen. Entscheidend sind geeignete Lade- und Lagerkonzepte,[...]
Infiprotec GmbH
Resume Genius, Unsplash
Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Doch wie gut sind die Betriebe tatsächlich vorbereitet? Eine aktuelle Studie von easybill und YouGov zeigt: Die meisten Unternehmen[...]
Resume Genius, Unsplash
Ibrahim Boran, Unsplash; DATEV eG
Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, steigt bei vielen Geschäftsführern der Puls. Was als Standard-Kontrolle beginnt, entwickelt sich mitunter zu einem Verfahren mit existenziellen Konsequenzen. Ein neuer Fachratgeber dere DATEV eG zeigt, wie sich Betriebe[...]
Ibrahim Boran, Unsplash; DATEV eG
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.