Suche

BGN-Sicherheitstipp: Digitale Gefährdungsbeurteilung für das Gastgewerbe

Die BGN bietet im Extranet eine digitale Gefährdungsbeurteilung für Gastgewerbebetriebe bis 50 Mitarbeitende, die papierlos, praxisnah und mit branchenspezifischem Musterkatalog durchgeführt werden kann. Sie erleichtert die gesetzliche Pflicht, bindet Fachkräfte ein, ermöglicht PDF-Exporte und trägt so zu mehr Sicherheit, Effizienz und Motivation im Betrieb bei.
Keine Bildrechte?
Anzeige

Bürokratieabbau und Digitalisierung: Zwei Schlagworte, die von Seiten der Wirtschaft insbesondere an Verwaltungen gestellt werden. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) baut Schritt für Schritt ihre digitalen Dienstleistungen für Unternehmen und Versicherte aus und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung.

Neu ist jetzt die digitale Gefährdungsbeurteilung für das Gastgewerbe. Die Anwendung im BGN-Extranet richtet sich an Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten und hilft ihnen dabei, die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung praxisnah zu erfüllen – und dies völlig papierlos.

Ein branchenspezifischer Musterkatalog, der sich individuell anpassen lässt, führt Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung. Durch den modularen Aufbau müssen nur die für den jeweiligen Betrieb relevanten Abschnitte bearbeitet werden. Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen können direkt den zuständigen Beschäftigten zugewiesen werden. Die Anwendung kann gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder externen Dienstleistern genutzt werden und wird regelmäßig aktualisiert. Neben der digitalen Dokumentation ist auch ein PDF-Export möglich.

Voraussetzung für die Nutzung ist ein Zugang zum kennwortgeschützten BGN-Extranet. Mitgliedsbetriebe mit bestehendem Zugang erhalten automatisch Zugriff auf die neue Funktion. Noch nicht registrierte Betriebe können den Zugang online beantragen.

Partner aus dem HORECA Scout
Pointchamp® GmbH

Über die Gefährdungsbeurteilung:
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern das Herzstück im Arbeitsschutz. Wer Gefährdungen kennt, kann gezielt handeln – für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Das schafft nicht nur bessere Arbeitsbedingungen, sondern steigert auch Motivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

Mehr Informationen

Lesen Sie auch
Branche und Trends
Früher, heißer, teurer: der orderbird Glühwein-Report 2.0

Weitere Artikel zum Thema

Anna van To, Pexels
Die Glühweinsaison beginnt in diesem Jahr so früh wie selten – begleitet von neuen Konsumtrends und deutlichen Preissteigerungen. Die aktuelle Auswertung von orderbird zeigt, wann und wo in Deutschland am meisten getrunken wird und welche[...]
Anna van To, Pexels
SumUp
Steigende Kosten und komplexere Betriebsabläufe stellen Cafés vor große Herausforderungen – während Gäste zugleich ein nahtloses, hochwertiges Erlebnis erwarten. Der neue Business-Guide von SumUp zeigt anhand aktueller Daten und Praxisbeispiele, welche Strukturen Betriebe jetzt benötigen,[...]
SumUp
David Garrison, Pexels
Ob nach einem Arbeitsunfall oder einer Gewalterfahrung: Wer seelisch verletzt wird, braucht schnelle und professionelle Unterstützung. Die BGN stellt dafür ein bundesweites Netzwerk spezialisierter Trauma-Experten bereit – damit Betroffene rasch die Hilfe erhalten, die sie[...]
David Garrison, Pexels
RAUWOLF
Nachhaltigkeit ist kein Zusatz mehr, sondern eine Erwartung. Auch bei Kaffee. Für Gastronomie- und Hotelbetriebe wird es zur strategischen Entscheidung, wie sie nachhaltige Produkte wirksam in ihr Angebot integrieren. Michael Parzefall erläutert fünf zentrale Hebel[...]
RAUWOLF
Fleetlery
Wenn im Winter die Bestellzahlen steigen und Kunden Same-Day-Delivery erwarten, geraten viele Unternehmen auf der letzten Meile an ihre Grenzen. Die Hamburger Plattform Fleetlery zeigt, wie digitale Aggregation und intelligente Kuriersteuerung Lieferketten stabilisieren – und[...]
Fleetlery
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.