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Miriam Grothe

Icons8 Team, Unsplash
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Aufgepasst bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems – hohe Bußgelder bei Gesetzesverstößen ab dem 2. Juli 2023

Am 2. Juli ist das HinSchG in Kraft getreten und zieht bei Verstößen hohe Bußgelder nach sich. Wer noch kein Hinweisgebersystem im Betrieb etabliert hat, sollte jetzt aktiv werden. Biete deinen Beschäftigten die Möglichkeit, Verstöße oder Informationen diskret unter Wahrung ihrer Identität zu melden, ohne mit Konsequenzen oder Repressalien rechnen zu müssen.

frischli

Von süß bis herzhaft – Produkthighlights von frischli auf der Internorga

„Best Friday ever!“ Dieser Ausspruch von Volker Kohrs, Leiter Foodservice Deutschland – Concept Sales Team, bringt es auf den Punkt. „So wie der erste Messetag war die gesamte INTERNORGA 2025 ein voller Erfolg für frischli. Quantität, aber vor allem auch Qualität des Publikums und der zahlreichen Gespräche waren herausragend“, resümiert Anja Voigt, Marketingleiterin bei den frischli Milchwerken, zum Messeschluss.

Core Spot®; Tumisu, Pixabay
Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Part IV: Wie hilft eine Software bei der Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse?

Die Zeiten der Excel-Tabellen sind vorbei – zu komplex die Anforderungen an Datenmapping und die Darstellung der Abhängigkeiten von Auswirkungen, Risiken und Chancen. Zahlreiche Software-Lösungen versprechen Hilfe bei der Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Speziellen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Allgemeinen. Die Vorteile einer Software liegen auf der Hand.

Stocksnap, Pixabay
Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Part III: Vor- und Nachteile durch die Anwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse

Der ganzheitliche Ansatz, der sowohl interne finanzielle als auch externe gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen berücksichtigt, führt zu einem umfassenderen Verständnis der Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen und erhöht die Relevanz, indem alle wesentlichen Themen für die langfristige Wertschöpfung und die Interessen der Stakeholder identifiziert werden.

Der Due-Diligence-Prozess – das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihre nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten und Berichtsprozesse transparent und nachvollziehbar darzustellen. Die Anforderungen sind umfassend und betreffen insbesondere den sogenannten Due-Diligence-Prozess sowie die Wesentlichkeitsanalyse.

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ESG Reporting und CSRD Standards

Von EU-Taxonomie bis LkSG, CSRD und CSDDD – Sorgfaltspflichten im Fokus

Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, auf europäischer und nationaler Ebene die Einhaltung umfassender Menschenrechtsstandards sicherzustellen. Häufig fehlt das Ineinandergreifen der Regulierungen: Anwendungszeitpunkte, Inhalte und Zielgruppen variieren, aufeinander verwiesen wird trotzdem häufig. Insbesondere durch die Betrachtung der Liefer- und Wertschöpfungsketten sind auch indirekt betroffene Unternehmen involviert, die gegenüber Geschäftspartnern die Einhaltung von Sorgfaltspflichten bestätigen müssen. Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konkrete Anforderungen stellt, ergänzen die Taxonomie-Verordnung und die CSRD diese Pflichten um Mindestschutz und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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ESG Reporting und CSRD Standards

Stakeholder – warum Definition und Analyse so wichtig sind​

Die Identifizierung und Kategorisierung der Stakeholder ist ein wesentlicher Bestandteil der Wesentlichkeitsanalyse gemäß der CSRD dar. Unterteilt wird zum einen in Interessenträger, die von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sein können, zum anderen in die Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung. Die Rolle der Stakeholderanalyse sollte nicht unterschätzt werden, da selbige in hohem Maß für die Wesentlichkeitsanalyse relevant ist und auch bei der Erfüllung der Regulatorien eine große Rolle spielt.

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