Urteil: Versicherer müssen bei coronabedingter Betriebsschließung zahlen
Versicherer dürfen nicht per se Zahlungen für coronabedingte Betriebsschließungen im Gastgewerbe ausschließen. Das Landgericht Mannheim hat geurteilt, dass Schließungen aufgrund COVID-19-Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen über Betriebsschließungsversicherungen versichert sind. Damit hat jede Versicherung zu zahlen, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt. Doch wer überprüft die angebotene Summe auf die Schnelle?
