HLB TreumerkurBFH bestätigt: Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen wirken nicht rückwirkend
Wer Corona-Soforthilfen zurückzahlen musste, kann alte Steuerbescheide nicht einfach nachträglich korrigieren lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist das Jahr des Zuflusses, die Rückzahlung wirkt steuerlich erst im Jahr des tatsächlichen Abflusses. Was das für Betriebe mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung bedeutet, zeigt der Beitrag von Marcel Oberberg.





