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Datenschutz

Haftung der Verantwortlichen bei Verstößen gegen DSGVO und BDSGerhui1979, iStockphoto
DSGVO

Persönliche Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die DSGVO

Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.

Surf Ink, iStockphoto
DSGVO

Videoüberwachung

Die Videoüberwachung des Arbeitnehmers steht im klassischen Spannungsfeld zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an einer Absicherung seines Betriebes und den datenschutzrechtlichen Rechten der Mitarbeiter. Bei der Beurteilung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit

Kostenloser Download DSGVO-konformer Meldeschennaobim, Pixabay | IHA
Rechtsratgeber

Meldeschein: DSGVO-konformes Muster zum kostenlosen Download

Das Ausfüllen des Meldescheines beim Hotel-Check-in ist einer der Momente, dem Hoteliers im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) große Beachtung schenken und die bisherige Praxis einer Überprüfung unterziehen sollten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat jetzt einen Muster-Meldeschein entwickelt, der die neuen Vorgaben erfüllt und kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

Rechtliche Hinweise unter Mails ungültig.geralt | Pixabay
Rechtsratgeber

Vertraulichkeitshinweise in E-Mails sind wirkungslos

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 771 Milliarden E-Mails versendet. Nicht alle erreichen den richtigen Empfänger. Deshalb haben geschäftliche E-Mails am Ende oft einen sogenannten Disclaimer, der darauf hinweist, dass die gesendeten Informationen nur für die adressierte Person oder einen autorisierten Vertreter bestimmt sind.

Nicht verzweifeln, sondern jetzt mit der DSGVO auseinandersetzen.www_slon_pics | Pixabay
Urteile

Datenschutzgrundverordnung: Nicht auf die leichte Schulter nehmen

Der 25. Mai ist ein wichtiger Tag in ganz Europa. An diesem Tag tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Übergangsfristen sind dann zu Ende, empfindliche Strafen drohen bei Verstößen gegen das neue Gesetz. Doch: Die Mehrheit deutscher Unternehmen ist nur unzureichend auf die DSGVO vorbereitet. Nur zehn Prozent der Betriebe sind ausreichend gerüstet, die meisten erfüllten die Anforderungen der DSGVO an das E-Mail-Marketing & die Dokumentationspflicht nicht.

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