Für welche Unternehmen gelten die Datenschutzgesetze?
Nach der DSGVO und dem BDSG sind alle Unternehmen betroffen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Nach der DSGVO und dem BDSG sind alle Unternehmen betroffen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Ohne einen effektiven und professionellen Datenschutz birgt die rasant anwachsende Digitalisierung ein nahezu unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko für Kunden, Partner und Mitarbeiter. Der Unternehmer muss durch Transparenz und Risikominimierung in der Datenverarbeitung Vertrauen in den eigenen Betrieb schaffen und sich so dauerhaft absichern.
Für Unternehmen des Gastgewerbes ist es zwingend erforderlich, die Unternehmensabläufe und somit die Datenschutzmaßnahmen an die DSGVO anzupassen.
Die Datenschutzgrundverordnung sieht teils erhebliche Bußgelder und Sanktionen vor, bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz sind sogar Haftstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen.
Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.
Das Datenschutz-Risiko sollte in allen Betrieben der Gastronomie und Hotellerie konkret analysiert und durch optimiertes Datenschutzmanagement minimiert werden.
Der Klosterhof Gutenzell in der Nähe von Memmingen und dem Bodensee hat das Angebot der Experten genutzt und die elementaren Bausteine der DS-GVO erfolgreich umgesetzt. Im Gespräch mit dem Gastgewerbe-Magazin hat Familie Sax von ihren Erfahrungen im Umgang mit dem Schreckgespenst Datenschutz berichtet.
Seit dem 25. Mai gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Noch längst nicht alle Unternehmen sind auf die Anforderungen vorbereitet, sagt Experte Detlef Kutta, Inhaber der Unternehmensberatung DKB Consultant in Bochum. Er warnt vor Panik, aber auch davor, das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen. Gemeinsam mit Gastgewerbe Magazin bietet DKB Consultant ein einfaches und günstiges Tool an, das allen kleinen Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie einen schnellen und sicheren Einstieg in die DSGVO bietet.
Der 25. Mai ist ein wichtiger Tag in ganz Europa. An diesem Tag tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Übergangsfristen sind dann zu Ende, empfindliche Strafen drohen bei Verstößen gegen das neue Gesetz. Doch: Die Mehrheit deutscher Unternehmen ist nur unzureichend auf die DSGVO vorbereitet. Nur zehn Prozent der Betriebe sind ausreichend gerüstet, die meisten erfüllten die Anforderungen der DSGVO an das E-Mail-Marketing & die Dokumentationspflicht nicht.
Aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben sich Grundsätze, die bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet werden müssen.
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