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Datenschutzgrundverordnung

Haftung der Verantwortlichen bei Verstößen gegen DSGVO und BDSGerhui1979, iStockphoto
DSGVO

Persönliche Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die DSGVO

Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.

DSGVO mit dem Expertenforum.#Urban-Photographer | iStockphoto.com
Unternehmensführung

DSGVO: Keine Panik, aber… !

Seit dem 25. Mai gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Noch längst nicht alle Unternehmen sind auf die Anforderungen vorbereitet, sagt Experte Detlef Kutta, Inhaber der Unternehmensberatung DKB Consultant in Bochum. Er warnt vor Panik, aber auch davor, das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen. Gemeinsam mit Gastgewerbe Magazin bietet DKB Consultant ein einfaches und günstiges Tool an, das allen kleinen Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie einen schnellen und sicheren Einstieg in die DSGVO bietet.

Nicht verzweifeln, sondern jetzt mit der DSGVO auseinandersetzen.www_slon_pics | Pixabay
Urteile

Datenschutzgrundverordnung: Nicht auf die leichte Schulter nehmen

Der 25. Mai ist ein wichtiger Tag in ganz Europa. An diesem Tag tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Übergangsfristen sind dann zu Ende, empfindliche Strafen drohen bei Verstößen gegen das neue Gesetz. Doch: Die Mehrheit deutscher Unternehmen ist nur unzureichend auf die DSGVO vorbereitet. Nur zehn Prozent der Betriebe sind ausreichend gerüstet, die meisten erfüllten die Anforderungen der DSGVO an das E-Mail-Marketing & die Dokumentationspflicht nicht.

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