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DSGVO

austindistel | Unsplash
Datenschutz

1.000 € Schadensersatz für unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos

Das Arbeitsgericht Lübeck hat einer Mitarbeiterin einer Pflegeeinrichtung 1.000 Euro Schmerzensgeld für die unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf der firmeneigenen Facebookseite ihres früheren Arbeitgebers zugestanden. Das Unternehmen hatte keine Einwilligung der Arbeitnehmerin für diese Bildveröffentlichung eingeholt. Fehlende oder mangelhafte Einwilligungen wie in diesem Fall kommen in der Praxis regelmäßig vor. Wie sieht die Rechtslage bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos aus, worauf müssen Unternehmen achten und wie ist die Einwilligung zu gestalten?

srosinger3997 | Unsplash
Personalentwicklung

Kündigung: Wichtige Fragen und Antworten zum Offboarding

Gerade im Gastgewerbe ist die Fluktuationsrate besonders hoch. Das bedeutet für die Unternehmensseite vor allem: hohe Kosten und großer bürokratischer Aufwand. Clementine Platel-Paris von Spendesk und Michal Paciorek von PayFit geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Offboarding und wie dieses effizient gelingen kann.

chrissmith731 | iStockphoto
Datenschutz

DSGVO: So sind Tischreservierungen datenschutzkonform

Rund eineinhalb Jahre nach Einführung der DSGVO sorgt diese nun auch bei Tischreservierungen für Wirbel im bisherigen Prozedere. Denn sie fallen ab sofort – zumindest bei natürlichen Personen – unter das Stichwort „Datenverarbeitung” und müssen im Vorfeld per E-Mail mit einer Einwilligungserklärung des Gastes autorisiert werden. Wie kann der Gastronom Tischreservierungen zukünftig umsetzen und sowohl dem Gast als auch dem Datenschutz gerecht werden?

BenediktGeyer, pixabay
Datenschutz

Neues zur DSGVO: Änderung beim Datenschutzbeauftragten und Rekordbuße gegen Unternehmen

Besonders aus den Reihen der kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde die Kritik an der DSGVO zuletzt immer lauter. Daher hat sich der Bundesrat nun für einen neuen Entwurf mit insgesamt 154 Gesetzesänderungen ausgesprochen. Aber was genau soll durch die Anpassungen rund um die aktuelle DSGVO verändert werden und wie wirken sich die Veränderungen auf die betroffenen Unternehmen aus?

Haftung der Verantwortlichen bei Verstößen gegen DSGVO und BDSGerhui1979, iStockphoto
Datenschutz

Persönliche Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die DSGVO

Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.

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