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BenediktGeyer, pixabay
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Neues zur DSGVO: Änderung beim Datenschutzbeauftragten und Rekordbuße gegen Unternehmen

Besonders aus den Reihen der kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde die Kritik an der DSGVO zuletzt immer lauter. Daher hat sich der Bundesrat nun für einen neuen Entwurf mit insgesamt 154 Gesetzesänderungen ausgesprochen. Aber was genau soll durch die Anpassungen rund um die aktuelle DSGVO verändert werden und wie wirken sich die Veränderungen auf die betroffenen Unternehmen aus?

Haftung der Verantwortlichen bei Verstößen gegen DSGVO und BDSGerhui1979, iStockphoto
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Persönliche Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die DSGVO

Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.

Surf Ink, iStockphoto
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Videoüberwachung

Die Videoüberwachung des Arbeitnehmers steht im klassischen Spannungsfeld zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an einer Absicherung seines Betriebes und den datenschutzrechtlichen Rechten der Mitarbeiter. Bei der Beurteilung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit

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