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Kassen-Nachschau: Kontrollen durch Finanzamt finden statt

Sie kommen mindestens zu Zweit. Sie kommen unangemeldet. Und sie wollen genau wissen, wie viel Geld in der Kasse ist – und ob dieser Kassenbestand mit den bonierten Zahlungsvorgängen übereinstimmt. Wer geglaubt hat, dass die seit Januar 2018 mögliche Kassen-Nachschau eine leere Drohung ist, hat sich getäuscht: Die ersten Kontrollen haben längst stattgefunden.

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Dos und Don’ts zur Kassen-Nachschau

Seit 2018 werden in Deutschland in größerem Umfang Kassen-Nachschauen durchgeführt. Ohne vorherige Ankündigung werden während der offiziellen Öffnungszeiten Registrierkassen und computergestützte Kassensysteme direkt vor Ort überprüft.

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Wenn der Steuerprüfer zweimal klingelt…

Eine Branche unter Generalverdacht: Das Gastgewerbe gilt – wie alle bargeldintensiven Branchen – aus der Sicht der Finanzbehörde als Risikobranche. Dementsprechend werden gastronomische Betriebe seit einigen Jahren verstärkt vom Finanzamt geprüft – und die Besteuerungsgrundlagen nicht selten geschätzt, weil die Buchführung vorgeblich zu verwerfen und damit nicht für die Besteuerung maßgeblich wäre.

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Unangekündigte Kassennachschau: Neuen Risiken professionell begegnen

Ab Januar verfügt die Finanzverwaltung über das Instrument der unangemeldeten Kassennachschau, um gegen Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen vorzugehen. Diese Nachschau kann zu einer außerplanmäßigen Betriebsprüfung führen, zu hohen Geldbußen und sogar Strafverfahren, wenn ein absichtlicher Missbrauch vorliegt.

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