Wenn der Steuerprüfer zweimal klingelt…
Eine Branche unter Generalverdacht: Das Gastgewerbe gilt – wie alle bargeldintensiven Branchen – aus der Sicht der Finanzbehörde als Risikobranche. Dementsprechend werden gastronomische Betriebe seit einigen Jahren verstärkt vom Finanzamt geprüft – und die Besteuerungsgrundlagen nicht selten geschätzt, weil die Buchführung vorgeblich zu verwerfen und damit nicht für die Besteuerung maßgeblich wäre.