Steuerfreier Bonus für Mitarbeiter in der Corona-Krise
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern aufgrund der Corona-Krise bis Jahresende 2020 Sonderleistungen bis 1.500 Euro zukommen lassen, ohne dass hierfür Steuern anfallen. Dies geschieht in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen. Das Bundesfinanzministerium hat diese steuerfreien Bonuszahlungen in einem Erlass vom 9. April 2020 geregelt. Welche Voraussetzungen sind für diesen steuerfreien Bonus zu erfüllen und gilt diese Steuerbefreiung für alle Arbeitnehmer?