Finanzämter und Staatsanwaltschaften nehmen Missbrauch staatlicher Corona-Hilfen ins Visier
Der Staat hat seit dem Ausbruch der Pandemie unterschiedliche Corona-Hilfen in Milliardenhöhe ausgezahlt. Jetzt beginnt auch die steuerrechtliche und strafrechtliche Aufarbeitung dieser staatlichen Unterstützungsleistungen. Dazu überprüfen Finanzämter und wohl auch Staatsanwaltschaften die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Hilfen. Dr. Alexander Kersten, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, erläutert die Hintergründe und wer mit einer Kontrolle von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften rechnen muss.