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Hospitality Update: Eintrittsgeld rechtlich problematisch • virtuelle Burger im Restaurant • Bundesnotbremse rechtens

In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ DEHOGA beurteilt Eintrittsgeld in der Gastronomie als rechtlich problematisch +++ Rolle rückwärts: Restaurant verlangt kein Eintrittsgeld mehr +++ Virtuelle Burger: Augmented Reality auf neuer Speisekarte +++ Im Gastgewerbe wächst die Zuversicht +++ Verfassungsbeschwerde gegen durch die „Bundesnotbremse“ erfolglos +++ Systemgastronom baut Salat direkt im Restaurant an +++ Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie +++

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Virtuelle Burger: Augmented Reality auf neuer Speisekarte von Peter Pane

Die Restaurantkette Peter Pane hat eine Neuheit für ihre Gäste parat: Indem die Gäste einen auf der Speisekarte befindlichen QR-Code mit ihrem Smartphone scannen, können sie sich ausgewählte Speisen als Augmented-Reality-Objekte direkt auf ihren Esstisch anzeigen lassen. Ein weiteres Highlight ist ein neuer Instagram-Filter von Peter Pane in Form eines Videospiels, mit dem sich die Gäste die Zeit des Wartens vertreiben können. Erschienen ist die neue Speisekarte mit den innovativen Features am 26. April 2022. > bild.de

Rolle rückwärts: Restaurant verlangt kein Eintrittsgeld mehr

Ein Restaurant in Ratingen (NRW) ist mit einer Maßnahme in die bundesweiten Schlagzeilen gekommen. Es verlangte von jedem Gast drei Euro als Zusatz-Pauschale mit Blick auf die gestiegenen Preise in allen Bereichen. Auf seiner Website schrieb das Restaurant: „Liebe Gäste, aufgrund der extrem gestiegenen Kosten im Bereich Einkauf, Personal und Energie sind wir leider dazu gezwungen pro Gast ein Kostenbeitrag von 3 € zu erheben“. Nach starker Kritik von Kunden, aber auch eher verhaltenen Reaktionen aus der Branche wurde diese Maßnahme nun wieder kassiert. Der DEHOGA wies in dem Zusammenhang auch darauf hin, dass dieses „Eintrittgeld“ steuerlich besonders zu behandeln wäre und plädierte dafür, eher die Preise anzupassen als eine solche Eintrittpauschale zu erheben. > zur Meldung

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DEHOGA beurteilt Eintrittsgeld in der Gastronomie als rechtlich problematisch

Der DEHOGA Bayern sieht das Thema Eintrittsgeld rechtlich alles andere als unproblematisch ist:. Zunächst liege es in der freien unternehmerischen Entscheidung eines Gastronomen, einen Eintritt zu verlangen. Es sei zu beachten, dass auf den Eintritt 19 % Umsatzsteuer anfallen würden, während bei Speisen hingegen nur 7 % fällig würden.

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Problematisch sei, wenn das Eintrittsgeld als „Kostenbeitrag“ deklariert. Dies widerspreche der Preisangabenverordnung, die vorschreibe, dass im Endpreis alle sonstigen Zuschläge bereits enthalten sein müssten.

Aus anderen Ländern sei zwar so etwas wie Coperto bzw. Couvert bekannt. Dies sei jedoch in Deutschland nicht erlaubt. Es handele sich hierbei um für den Gast selbstständig nicht erbringbare Leistungen und dafür dürfe kein Zuschlag erhoben werden.

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Nach erfolgreicher Testphase: Systemgastronom baut Salat direkt im Restaurant an

Als erste deutsche Systemgastronomie rollt Peter Pane ihr Indoor Farming-Konzept weiter aus. Nach einer Testphase in Lübeck freut sich nun der Standort Leipzig über erntefrisches Grün. Zusammen mit dem Start-up Mana Farms integriert Peter Pane eigenes Microgreens-Farming-System ins Restaurant. Die Gäste können künftig dabei zusehen, wie Keimlinge von roten Radieschen und grünem Daikon Rettich heranwachsen und von den Mitarbeitern geerntet wird. > zur Meldung

Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die „Bundesnotbremse“ erfolglos

Das Bundesverfassungsericht hat über die Schließung der Gastronomiebetriebe während der sogenannten Bundesnotbremse im Frühjahr 2021 entschieden. Wegen der damals hohen Corona-Inzidenzen sei die Maßnahme gerechtfertigt gewesen und laut Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch die vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf die Auslieferung und den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung verfassungsrechtlich gerechtfertigt war. Der Gesetzgeber hat den ihm zustehenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum auch insoweit nicht überschritten. > zur Meldung

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DEHOGA-Umfrage: Trotz großer Herausforderungen wächst im Gastgewerbe die Zuversicht – 43,2 Prozent der Betriebe melden gutes bis sehr gutes Ostergeschäft

Nach dem Wegfall der Corona-Auflagen zieht die Nachfrage im Gastgewerbe wieder deutlich an. Das geht aus unserer aktuellen Umfrage hervor. Danach lag der Umsatz im April zwar immer noch 17,0 Prozent unter dem Vorkrisenniveau im April 2019. Im Vormonat März fiel der Verlust mit einem Minus von 27,5 Prozent gegenüber März 2019 jedoch noch viel gravierender aus. Insbesondere bei der privaten Nachfrage geht es laut den Umfrageergebnissen aufwärts. Den positiven Trend belegt auch das Ostergeschäft, das in weiten Teilen der Branche erfreulich verlief. 43,2 Prozent der Unternehmer beurteilen es als gut bis sehr gut, 33,2 Prozent zeigen sich zufrieden. „Im Gastgewerbe wächst die Zuversicht“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Die Streichung der Corona-Maßnahmen sorgt für Aufbruchstimmung bei Gastgebern wie Gästen. Die Menschen freuen sich, wieder ungezwungen ausgehen und reisen zu können.“ Im Gegensatz zu den Aufschwungstendenzen bei privaten Treffen und touristischen Übernachtungen hinkt die geschäftliche Nachfrage noch hinterher. > zur Meldung

 Neuer Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie abgeschlossen – Löhne steigen in 3 Stufen

In Verhandlungen am 3. Mai 2022 in Hamburg haben sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Tarifvertragliche Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) auf einen neuen Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie mit deutlichen Lohnsteigerungen für die Beschäftigten, längerfristiger Planungssicherheit und starken Anreizen für Ausbildung verständigt. Die Löhne und Gehälter in den Restaurants der angeschlossenen Unternehmen der Systemgastronomie, wie der Block Gruppe, Five Guys und Schwarz Restaurantbetriebe steigen in drei Stufen: Beschäftigte in der untersten Tarifgruppe, nach der beispielsweise Tischabräumer, Spüler oder Rotationskräfte in den ersten zwölf Monaten entlohnt werden, erhalten damit ab dem 1. Juni 2022 einen Stundenlohn von 11,30 Euro. Zum 1. Oktober 2002 steigt dieser auf 12,20 Euro. Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12,70 Euro. Die Euro-Beträge der drei Stufen werden auf die weiteren Tarifgruppen übertragen. So erhalten ausgelernte Fachkräfte (Tarifgruppe 5) ab Oktober 2023 einen tariflichen Stundenlohn von 15,49 Euro. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. August 2022 auf 900,00 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 980,00 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.070,00 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2024.

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