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Hospitality Shots: DEHOGA-Umfrage: Betriebe fürchten um Existenz • Diese Regeln ändern sich im Oktober

In unseren Hospitality Shots informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ Beleuchtungsverbot gilt doch nicht für Namenszüge während der Öffnungszeit +++ Mindestlohn, Minijobs, Steuern: Das ändert sich im Oktober +++ DEHOGA-Umfrage: Explodierende Kosten und sinkende Umsätze führen erneut zu Existenzängsten +++ Bestes Tagungshotel +++ Preis für nachhaltige Gastronomie +++

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Energieeinsparverordnung: Beleuchtungsverbot gilt nicht für Namenszüge von Betrieben während der Öffnungszeit

Das Bundeskabinett hat am 29.09.2022 Anpassungen der Energieeinsparverordnung beschlossen. Für das Gastgewerbe besonders relevant: Nach massiver Kritik u.a. vom DEHOGA wurde klargestellt, dass Namenszüge eines Betriebs während der Öffnungszeiten weiter beleuchtet werden dürfen – auch nach 22 Uhr. In der Ursprungsfassung hatte diese Ausnahmeregelung für die nächtliche Beleuchtung von Namensangaben, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen, noch gefehlt. Dies hatte der DEHOGA sehr deutlich kritisiert und eine Korrektur eingefordert.  > Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Anpassungen

Kurzübersicht: Das ändert sich im Oktober

Folgende neue Regelungen gelten ab 1. Oktober 2022, die es aus Sicht des Gastgewerbes besonders zu beachten gilt:

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  • Mindestlohn bei 12 EUR: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 EUR je Stunde von zuvor 10,45 EUR.
  • 520-EUR-Minijobs: Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der monatliche Maximalbetrag liegt ab Oktober bei 520 Euro.
  • Termin der Grundsteuererklärung rückt näher: Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums.
  • Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt:  Um Gaskunden von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, wurde die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Diese Senkung soll bis März 2024 gelten. Die in diesem Kontext ursprünglich ebenfalls geplante Gasumlage wurde am 30. September rückwirkend zurückgenommen.
  • Heizung überprüfen: Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung trat am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.
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