Suche

Risiken bei Betriebsprüfungen: Worauf sollte geachtet werden?

Die Gastronomie- und Hotelbranche steht 2025 vor zahlreichen Herausforderungen, darunter neue gesetzliche Vorgaben, die fortschreitende Digitalisierung und verstärkte Prüfungsaktivitäten der Finanzbehörden. Erfahrungen aus aktuellen Betriebsprüfungen haben gezeigt, dass die Finanzverwaltungen bei bestimmten Themenbereichen besonders genau hinschauen. Nachfolgend ein Überblick zu vier wichtigen Aspekten, die Sie verstärkt im Blick haben sollten, um Ihre rechtlichen und steuerlichen Risiken zu minimieren.

ACCONSISACCONSIS

Kassenstörungen und TSE-Ausfälle

Die laufende Kontrolle der Funktionalität Ihrer Kassen und der Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) ist unerlässlich. Die Finanzverwaltung zeigt ein zunehmendes Interesse an Fehlern und Ausfällen in diesen Bereichen. Fehlende Kasseneinzeldaten können als schwerwiegender Mangel bewertet werden und eine Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung zur Folge haben. 

Es ist deshalb wichtig, dass alle Kasseneinzeldaten und TSE-Daten regelmäßig geprüft, gesichert und transparent dokumentiert werden. 

Partner aus dem HORECA Scout

Kassensturzfähigkeit und Wechselgeldbestand

Die Kassensturzfähigkeit, also die Möglichkeit, den tatsächlichen Ist-Bestand jederzeit mit dem rechnerischen Soll-Bestand abzugleichen, ist eine Grundvoraussetzung für die ordnungsgemäße Kassenführung. Besonders im Fokus stehen hier die Kellner-Portemonnaies. 

Bei einer Kassennachschau kann ein Kassensturz verlangt bzw. vom Prüfer durchgeführt werden. Festgestellte Fehlbeträge können so behandelt werden, als wären sie während des gesamten Prüfungszeitraums (der Vergangenheit!) vorhanden gewesen.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceSteuern
Kassennachschau: Fehlerquelle Datenexporte

Unsere klare Empfehlung lautet deshalb: Überprüfen Sie Ihre aktuellen Prozesse. Ist ein Kassensturz jederzeit durchführbar? Sind die Anfangsbestände und sonstigen Geldflüsse bekannt? Werden diese Informationen laufend und transparent dokumentiert? Sofern Anfangsbestände in den Portemonnaies im Eigentum der Kellner stehen, sind diese zwingend täglich vor Schichtbeginn aufzuzeichnen.

Zutreffende Verbuchung von Kassenentnahmen 

Immer wieder Gegenstand von Kassenfeststellungen ist die zutreffende Verbuchung von Entnahmen in der Kasse. Regelmäßig werden für kurzfristige Einkäufe Barmittel aus der Kasse verwendet, deren Entnahme in der Kasse zu vermerken sind. Gleiches gilt für EC-Karten-Trinkgelder. Zwar sind vom Mitarbeiter vereinnahmte Trinkgelder grundsätzlich nicht aufzeichnungspflichtig (s.u.), allerdings tangieren sie häufig die Kasse sowie die Geldflüsse innerhalb der Kasse. 

Themen in diesem Artikel
BetriebsprüfungenKassensturzfähigkeitTrinkgeldTSE

Werden Trinkgelder unbar vereinnahmt und am Ende der Schicht bar aus den Kassen entnommen, ist sicherzustellen, dass diese Geldflüsse ordnungsgemäß in der Kasse aufgezeichnet werden.

Dokumentationspflichten bei Trinkgeldern?

Grundsätzlich sind Trinkgelder an Arbeitnehmer – ohne betragsmäßige Begrenzung – nach § 3 Nr. 51 EStG in der seit 2002 geltenden Fassung steuerfrei, wenn die gesetzlichen Anforderungen im Übrigen erfüllt sind. Das gilt nicht für Trinkgelder an Unternehmer. Diese unterliegen stets der Steuerpflicht. Ob eine Aufzeichnungspflicht besteht, ist daher nach dem jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Zweifelsfrei sind aber EC-Karten-Trinkgeld und Trinkgeld an Unternehmer stets aufzeichnungspflichtig.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingSoftware und Systeme
Schnittstellen zu Lieferando, Uber Eats & Co: Bestellungen aus Lieferportalen direkt im Kassensystem steuern

Fazit

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Gastronomen und Hoteliers ihre Prozesse und Abläufe kontinuierlich anpassen und optimieren, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Die Einhaltung der beschriebenen Prozesse und Empfehlungen trägt dazu bei, steuerliche und rechtliche Risiken zu minimieren und die Effizienz im Betrieb zu steigern. 

In weiterführenden Spezialbeiträgen zu diesen vier Themengebieten erhalten Sie in den kommenden Wochen noch mehr Details und weitere Handlungsempfehlungen.

ACCONSIS
Finanzen und Controlling

Warum Stornos bei der Kassennachschau zum Prüfungsrisiko werden

Die Kassennachschau kommt meist unangekündigt – und entscheidet sich selten an einem einzelnen Fehler, sondern an Mustern, Abläufen und Nachvollziehbarkeit. Gerade in der Gastronomie erleben wir immer wieder dieselben Schwachstellen: technisch oft korrekt, aber organisatorisch angreifbar. In unserer 10-teiligen Beitragsserie zeigen wir die 10 größten Fehler bei der Kassennachschau.

Stella He, Unsplash
Gastro, Recht und Gewerbe

Neue BGN-Themenseite „Küchenbetriebe“: Alles Wichtige zum Arbeitsschutz auf einen Blick

Die Küche zählt zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen im Gastgewerbe – doch die Anforderungen an Arbeitsschutz und Unfallprävention waren bislang über zahlreiche Dokumente verstreut. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ändert das jetzt mit einer zentralen Anlaufstelle. Was Betriebe dort finden – und warum sich ein Lesezeichen lohnt.

Gastronovi
Finanzen und Controlling

Gastronomen verschenken bis zu 70.000 Euro jährlich

Viele Gastronomen nutzen bereits digitale Kassensysteme, Reservierungstools oder Warenwirtschaftslösungen. Doch ein Großteil der integrierten Funktionen bleibt oft ungenutzt. Hochgerechnet auf ein Jahr kann sich das ungenutzte Potenzial auf über 70.000 Euro pro Betrieb belaufen. Christian Jaentsch von Gastronovi hat die am häufigsten übersehenen Funktionen analysiert und gibt praxisnahe Tipps, wie Gastronomen ihre bestehende Infrastruktur besser ausschöpfen können.

Günther Dillingen, Pexels
Kostenmanagement

Parkraum als Umsatzbremse: Warum ungenutzte Stellplätze Betriebe direkt Geld kosten

Keine Parkplätze, keine Gäste? In deutschen Städten verschärft sich die Stellplatzsituation – und wird für Gastronomen und Hoteliers zum handfesten Umsatzproblem. Doch das eigentliche Dilemma liegt nicht im Mangel, sondern in der ineffizienten Nutzung. Während Dauerparker und Fremde Flächen blockieren, stehen Stellplätze außerhalb der Stoßzeiten leer. Wie lässt sich Parkraum so steuern, dass er die eigene Wertschöpfung unterstützt statt zu bremsen?

Führungscrew der Augustinum Gastronomie mit Geschäftsführer Christoph Specht (rechts), Augustinum
Branche und Trends

Erfolgreicher Einsatz gegen Lebensmittel-Abfälle

Die Augustinum Gastronomie hat ihr selbstgestecktes Ziel zur Reduzierung von Lebensmittel-Abfällen deutlich übertroffen. Statt der angestrebten 30 Prozent wurden bereits 36 Prozent erreicht – das entspricht einer jährlichen Einsparung von 228 Tonnen bundesweit. Das Unternehmen versorgt 23 Seniorenresidenzen sowie Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Bis 2030 soll die Reduktion auf 50 Prozent gesteigert werden.

Weitere Artikel zum Thema

ACCONSIS
Die Kassennachschau kommt meist unangekündigt – und entscheidet sich selten an einem einzelnen Fehler, sondern an Mustern, Abläufen und Nachvollziehbarkeit. Gerade in der Gastronomie erleben wir immer wieder dieselben Schwachstellen: technisch oft korrekt, aber organisatorisch[...]
ACCONSIS
Heimpel GmbH
Lieferportale wie Lieferando oder Uber Eats sind für viele Gastronomiebetriebe zentrale Umsatztreiber geworden. Doch die Komplexität steigt: Wie lassen sich parallele Bestellungen aus mehreren Portalen effizient bündeln und rechtssicher verbuchen?[...]
Heimpel GmbH
ACCONSIS
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde den Finanzbehörden ab 2018 das Recht eingeräumt, unangekündigte Prüfungen in bargeldintensiven Betrieben durchzuführen. Die Prüfung soll gegen Manipulationen an Kassendaten vorgehen und die ordnungsgemäße[...]
ACCONSIS
Dan Smedley, Unsplash
Trinkgeld ist mehr als eine nette Geste und ein Bonus für guten Service: Bewusst eingesetzt kann es tatsächlich zum wirksamen Führungsinstrument werden. Davon ist Gabriele Henkel, systemische Organisationsberaterin und Wachstumsbegleiterin bei Henkel + Henkel in[...]
Dan Smedley, Unsplash
Gewinnblick Württemberg GmbH
Kassenmeldepflicht, TSE-Tausch, E-Rechnung bei B2B-Geschäften: 2025 kamen auf die Gastronomiebranche einige rechtliche Herausforderungen zu. Ausruhen können sich Betreiber jedoch nicht: Denn die Anforderungen der E-Rechnungspflicht steigen in den kommenden Jahren sukzessive weiter. Fabian Geister, Geschäftsführer[...]
Gewinnblick Württemberg GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.