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Strategische Steueroptimierung: Die wichtigsten Schritte zum Jahresende

Die letzten Wochen des Geschäftsjahres stehen bevor. Für Unternehmer eine wichtige Zeit, denn bevor die Bilanz für 2025 abgeschlossen wird, lassen sich oftmals noch finanzielle Spielräume schaffen und die Steuerlast senken. Gleichzeitig gilt es, die Weichen für ein geordnetes neues Geschäftsjahr zu stellen und anstehende gesetzliche Änderungen frühzeitig zu berücksichtigen, empfiehlt die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Treumerkur.
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Unternehmen können zum Jahresende einiges optimieren, um Steuern zu sparen

Die letzten Wochen des Geschäftsjahres stehen bevor. Für Unternehmer eine wichtige Zeit, denn bevor die Bilanz für 2025 abgeschlossen wird, lassen sich oftmals noch finanzielle Spielräume schaffen und die Steuerlast senken. Gleichzeitig gilt es, die Weichen für ein geordnetes neues Geschäftsjahr zu stellen und anstehende gesetzliche Änderungen frühzeitig zu berücksichtigen, empfiehlt die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Treumerkur in Wuppertal, Mitglied im internationalen Netzwerk HLB.

„Unternehmen können den steuerpflichtigen Gewinn mindern, insbesondere durch vorgezogene Investitionen. Beispielsweise sollten Anschaffungen von Maschinen, technischen Geräten oder Büroausstattung, die ohnehin geplant sind, noch im Jahr 2025 erfolgen – sofern wirtschaftlich vertretbar“, rät Steuerberater Marcel Oberberg.

Im Bereich Abschreibungen mindern neue Regeln die Steuerlast: So können Unternehmen die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter nutzen, die nach dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden. Diese Abschreibung darf im Jahr der Anschaffung oder Herstellung das dreifache (maximal 30 Prozent) des linearen Abschreibungssatzes betragen. Bei neu angeschafften betrieblichen Elektrofahrzeugen können im ersten Jahr sogar bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Auch die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sowie Hard-/ Software bietet gegebenenfalls Vorteile.

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Außerdem können folgende Punkte näher betrachtet werden:

Projekte steuern: Projekte so steuern, dass deren Fertigstellung und damit die Fakturierung in das neue Jahr fällt.

Zahlungsströme lenken: Für Einnahmen-Überschuss-Rechner: Ausgaben für Januar 2026 noch in diesem Jahr begleichen und Einnahmen ins neue Jahr verschieben. Tipp: die Zeit „zwischen den Jahren“ geschickt nutzen (sogenannte 10-Tage-Regel).

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Rückstellungen bilden: Ungewisse Verbindlichkeiten, ausstehende Gewährleistungen oder Resturlaubsansprüche der Mitarbeitenden berücksichtigen. Es bietet sich an, mit einer Rückstellungscheckliste zu arbeiten, um die Vollständigkeit der Rückstellungen zu gewährleisten.

Sonderzahlungen und Zusagen: Mögliche lohnsteuerfreie Zuwendungen, Boni oder Pensionszusagen überprüfen und gegebenenfalls noch in diesem Jahr umsetzen.

Themen in diesem Artikel
SteuernAbschreibungenBuchhaltungFinanzplanungMehrwertsteuersenkungSteueroptimierung

Vorbereitung auf das neue Jahr

Neben der steuerlichen Optimierung ist das Jahresende auch eine sinnvolle Zeit für organisatorische und strategische Überlegungen. „Eine frühzeitig geplante Inventur sorgt für korrekte Bestände, die Archivierung von Unterlagen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Ordnung“, so Oberberg. „Vor allem Selbstständige sollten für das neue Jahr auch ihre Fahrzeugregelung prüfen.“ Insbesondere bei geringem Privatanteil der Fahrzeugnutzung lohne sich häufig das Fahrtenbuch gegenüber der Ein-Prozent-Regelung.

Unternehmen, die ihre Buchhaltungsprozesse noch nicht vollständig elektronisch abbilden, sollten das Jahr 2026 nutzen, um sich auf die verpflichtende E-Rechnung für größere Unternehmen ab 2027 vorzubereiten. Dies betrifft sowohl technische Systeme als auch interne Abläufe.

Folgende Gesetzesänderungen für 2026 sind geplant oder bereits beschlossen:

  • Vereinheitlichung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
  • Dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent
  • Senkung der Stromsteuer für die Industrie sowie Zuschüsse zur Dämpfung der Netzentgelte
  • Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro je Stunde, zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro

„Grundsätzlich können sich steuerliche und rechtliche Änderungen auf Lohnabrechnungen, Preisgestaltung, Energiekosten und Personalplanung auswirken“, sagt der Steuerberater. „Unternehmen sollten daher auch geplante Änderungen im Blick haben, ihre Buchhaltungs-, ERP- und Payroll-Systeme rechtzeitig anpassen und die finanziellen Effekte in ihre Budgetplanung einbeziehen.“

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Das Jahresende markiere für Unternehmen weit mehr als den Abschluss eines Geschäftsjahres, betont der Steuerberater. Es sei auch der Zeitpunkt, um Prozesse zu überprüfen und kommende Änderungen in die Planung einzubeziehen. „Eine vorausschauende Vorbereitung schafft Stabilität und mit in einer individuellen Planung können die relevanten Entlastungen und Änderungen konkret auf das eigene Unternehmen abgestimmt werden.“

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