Suche
Anzeige

Hospitality Shots: Comeback der Maske • Kein Lohn im Lockdown • Warmes Zimmer kostet extra

In unseren Hospitality Shots informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ Geplante Corona-Regeln ab Oktober: Comeback der Maske in Innenräumen +++ Neues Urteil: Kein Vergütungsanspruch im Lockdown +++ Azubis für die Gästekommunikation fit machen +++ Großhändler und Mehrweganbieter kooperieren +++ Hohe Kosten: so spart ein Hotel Energie ein +++ Eine vegane Weißwurst will die Wiesn erobern +++ Dorint Hotelgruppe übernimmt das Hilton Bonn
Keine Bildrechte?
Anzeige

Geplante Corona-Regeln ab Oktober: Comeback der Maske in Innenräumen

Noch haben sich Bund und Länder nicht auf die endgültigen Corona-Regelungen für die Zeit ab Oktober 2022 geeinigt. Klar ist aber wohl: die Maske „feiert“ in Innenräumen ihr Comeback. Gesundheitsminister Lauterbach wies darauf in zwei TV-Interviews hin. Demnach werde wohl das Tragen einer Maske im Restaurant grundsätzlich wieder Pflicht. Ausnahmen könnte etwa für frisch Geimpfte gelten. Die Kontrolle solle über die Corona-Warn-App erfolgen. Der Minister will dies aber nicht als Aufurf zum regelmäßigen Impfen verstanden wissen. > Interview tagesthemen, Interview heute-journal

Hohe Kosten: so spart ein Hotel Energie ein

Angesichts steigender Energiekosten und der wahrscheinlichen Gasknappheit im Winter bereiten Hotels und Restaurants Energiesparmaßnahmen vor.  Im Zentrum stehen Heizungen, Pools, Kühlungen und auch Preiserhöhungen sind eine Option. Ein Hotel im Harz plant, dass Gäste für ein warmes Zimmer mehr zahlen müssen. > zum Bericht auf rtl.de

 

Kein Vergütungsanspruch im Lockdown: BAG bekräftigt Rechtsprechung zum fehlenden Betriebsrisiko

In einer neuen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nochmals bekräftigt, dass der Arbeitgeber bei einer behördlich verfügten Betriebsschließung im Rahmen allgemeiner Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und damit auch nicht das Vergütungsrisiko trägt.

In der Entscheidung geht es um die Mitarbeiterin einer Wuppertaler Spielhalle, die durch den Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 per Allgemeinverfügung geschlossen wurde. Der Arbeitgeber konnte seine Mitarbeiter deshalb nicht beschäftigen und vereinbarte mit diesen Kurzarbeit. Die klagende Mitarbeiterin hatte allerdings ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und konnte deshalb kein Kurzarbeitergeld beziehen. Sie klagte daraufhin – letztlich erfolglos – Arbeitsvergütung für die Tage ein, an denen sie während des Lockdowns laut Dienstplan eingeteilt war. In einer ähnlich gelagerten Entscheidung im Oktober 2021 hatte das BAG bereits einmal eine Vergütungsklage eines Minijobbers abgelehnt. Mehrere Vorinstanzen hatten zuvor anders geurteilt.

Das wesentliche Argument der höchsten deutschen Arbeitsrichter: Die Ursache der Betriebsschließung liegt bei einem Lockdown nicht in höherer Gewalt und auch nicht in einer eigenen (wirtschaftlich bedingten) Entscheidung des Arbeitgebers. Sondern die Arbeitsleistung wird deshalb unmöglich, weil aufgrund einer letztlich politischen Entscheidung die Schließung behördlich verfügt wird. Es realisiert sich also nicht das in einem bestimmten Betrieb angelegte Betriebsrisiko. Die bloße „Publikumsaffinität“ eines Betriebes führt nicht dazu, dass ihm dieses Risiko zugerechnet wird. Vielmehr geht es um allgemeine Risiken und übergreifende gesellschaftliche Ziele: Das Infektionsrisiko für die Allgemeinheit sollte eingedämmt und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens aufrechterhalten werden. Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des einzelnen Arbeitgebers. (Quelle: DEHOGA Bundesverband)

Kostenloses Online-Seminar: Azubis für die Gästekommunikation fit machen

Mit den Gästen auf den unterschiedlichsten Wegen kommunizieren können – das ist eine Eigenschaft, die für alle Gastgeber unerlässlich, aber nicht selten auch eine Herausforderung ist. Das gilt auch und gerade für die Nachwuchskräfte, für die dieses Feld noch Neuland ist – weshalb dieses Themenfeld im Rahmen guter Ausbildung nicht fehlen darf. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Netzwerk 4.0 bietet Ausbilderinnen und Ausbildern des Gastgewerbes hierzu eine kostenfreie Weiterbildung unter dem Motto „Azubis für die Gäste-Kommunikation fit machen – von persönlich bis digital“ an. In insgesamt 5 Modulen geht es unter anderem darum, wie Sie Ihren Auszubildenden die Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung vermitteln, wie Sie Ihre Auszubildenden im Umgang mit „schwierigen“ Gästen schulen und wie Sie Ihre Auszubildenden darin fit machen, digitale Tools entlang der Customer Journey anzuwenden. Das Einführungswebinar findet am 13. September statt. Es folgen 3 zeitlich flexibel einteilbare E-Learning Module, bevor am 20. bzw. 23. September das Digitalmodul wiederum als Webinar angeboten wird. > zur Anmeldung

Großhändler und Mehrweganbieter kooperieren

Ab 1. August gehen CHEFS CULINAR, der führende Zustellgroßhändler für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, und RECUP, der marktführende Mehrweganbieter für To-go-Getränke und Take-away-Food, gemeinsam den Mehrweg. Ab dem 1. Januar 2023 tritt für gastronomische Betriebe in ganz Deutschland die Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Das bedeutet, dass unter anderem Cafés, Restaurants, Lieferdienste und Bäckereien verpflichtet sind, ihrer Kundschaft ein wiederverwendbares Mehrwegbehältnis als Alternative zur Einwegverpackung anzubieten. Auf der diesjährigen INTERNORGA, der internationalen Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien in Hamburg, einigten sich der Großhändler CHEFS CULINAR und das Mehrwegsystem RECUP auf eine Partnerschaft, um zusammen noch viele weitere Betriebe für den Mehrweg zu gewinnen.

Eine vegane Weißwurst will die Wiesn erobern

Auf dem Oktoberfest in diesem Jahr will eine vegane Weißwurst aus Erbsenproteinen die Gäste und Gastgeber überzeugen. Entwickelt wurde sie vom Start-up Greenforce. Die Süddeutsche Zeitung hat das Veggie-Produkt getestet. > zum Test

Dorint Hotelgruppe übernimmt das Hilton Bonn

Hilton gibt ihr Haus in Bonn an die Dorint Hotelgruppe ab. Ab 1. Januar 2023 wird Dorint das Hotel an der Bonner Kennedybrücke betreiben – und zwar erstmalig mit zwei Marken unter einem Dach: 171 Zimmer werden als Dorint Hotel Bonn geführt, die restlichen 81 Zimmer unter der jungen Marke „Essential by Dorint“ im mittleren Segment. Die Mitarbeiter sollen übernommen werden.

Weitere Artikel zum Thema

mohamed Hassan | Pixabay
Mit Reise-Sperren gehen Buchungen im Hotelgewerbe zurück und die Umsätze sinken drastisch. Leider wirkt sich die Situation nicht nur auf aktuelle Reservierungen aus, die Unsicherheit der Menschen zeigt sich weltweit bei ausbleibenden langfristigen Buchungen. Wie[...]
Free-Photos | Pixabay
Kurz vor dem Jahreswechsel hatte die Bundesagentur für Arbeit ihre Fachliche Weisung zur Notwendigkeit der Einbringung von Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit verschärft. Wohl aufgrund vielfach geäußerter arbeitsrechtlicher Bedenken gegen eine allzu weitgehende Verpflichtung zur[...]
Kaique Rocha, Pexels
Das Bundesjustizministerium will die Position von Gewerbemietern gegenüber den Eigentümern stärken, wenn wegen coronabedingten Schließungen die Einnahmen wegfallen. Die Verbände DEHOGA und IHA begrüßen dies, während ein Fachanwalt das Vorhaben skeptisch sieht. Zudem ist ein[...]
Kostenlose Online-Schulung der Initiative „Infektionsschutzhelfer“ Lalmch, Pixabay
Ausbildung, Gefährdungsbeurteilung sowie Hygiene-, Reinigungs- und Maßnahmenpläne auf einer Plattform - in nur 20 Minuten vermittelt die Initiative „Infektionsschutzhelfer“, basierend auf den SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards sowie der „DEHOGA Schutzstandard Beherbergung für Hotels, Pensionen und Gasthöfe“ alle[...]
AndreyPopov | iStockphoto
Der Bund will von den temporären Corona-Schließungen erfassten Betrieben im November und auch Dezember bis 75 % des Umsatzes erstatten. Ab Januar sollen andere Regeln gelten. Zudem sollen die Überbrückungshilfen erweitert und verlängert werden. Welche[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.