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Kassensicherungsverordnung

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Kassensicherungsverordnung: Das sollten Gastronomen beachten

Mit dem Ziel, einen steuerkonformen Betrieb zu gewährleisten, sind im Rahmen der Kassensicherungsverordnung zu Beginn des Jahres 2020 eine Reihe von Auflagen in Kraft getreten. Zwar sind viele Gastronomen bereits mit der KassenSichV vertraut, jedoch gelten ab 2023 teilweise strengere Regeln. Marc Wittkamp, Gründer der B2B-Plattform tradingtwins, erklärt, was Gastronomen jetzt beachten müssen.

Gastro-MIS
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Gastro-MIS bietet komplettes TSE-Portfolio an

Die Gastro-MIS GmbH, Spezialist für Software- und Servicelösungen in der Gastronomie sowie Vorreiter im Bereich Kassensicherung, bietet ab sofort das komplette Portfolio an technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) der Swissbit AG an. Damit wird der Kassen-Experte zum TSE-Komplettanbieter gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), deckt jeden Bedarf sowie alle Anwendungen ab und unterstützt damit weiter alle Betriebe bei der rechtzeitigen und gesetzeskonforme Umrüstung der Kassensysteme bis zum 31. März 2021.

Oracle
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Kassensicherungsverordnung: Die Schonfrist endet

Schutz vor Manipulationen an elektronischen Registrierkassensystemen – das ist das Ziel der neuen Kassensicherungsverordnung. Mit ihr geht das Bundesfinanzministerium verstärkt gegen Manipulation vor und will dadurch Steuereinnahmen sichern. Der Hersteller Oracle Food and Beverage zeigt, was Gastronomen nun in den letzten Phasen der Schonfrist beachten sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Oracle
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Cloud-basierte Kassen: den Gast und die Umsätze jederzeit im Blick

Investitionskosten durch die Kassensicherungsverordnung, hohe Einnahmeausfälle aufgrund der aktuellen Situation – die meisten Restaurantbesitzer wissen derzeit nicht, wie sie die aktuellen Herausforderungen stemmen und sich für die Zukunft gut aufstellen sollen. Da kommt die aktuelle Oracle „One for One“-Aktion gerade recht.

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Kassennachschau: so läuft Prüfung bei TSE-Kassen

Kassennachschauen werden kommen und das bereits ab sofort. Die Liste der Prüfpunkte mag sich ein wenig geändert haben, die Ernsthaftigkeit der Prüfung jedoch nicht, denn das Bestreben, die schwarzen Schafe zu finden und damit die unrechtmäßig einbehaltenen Steuergelder in Milliardenhöhe einzutreiben, besteht nach wie vor. So sieht es Dr. Mirco Till, Geschäftsführer der Gastro-MIS. Das Unternehmen hat eine Infografik erstellt, wie die Kassennachschau bei einer TSE-Kasse wahrscheinlich aussieht und die 5 Stufen genau erläutert.

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Chaos bei Übergangsfrist für Umrüstung der Kassen?

Das Bundesfinanzministerium hat in einem nun veröffentlichen Schreiben die Verlängerung der Übergangsfrist für die Umrüstung von Kassensystemen mit einer TSE (technische Sicherheitseinrichtung) über den 30.09.2020 hinaus abgelehnt. Zuvor hatten fast alle Bundesländer diese Frist bis zum 31.03.2021 verlängert. Doch was gilt nun, die bundeseinheitliche Regelung oder die länderspezifischen Vorgaben?

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Keine Fristverlängerung für manipulationssichere Kassensysteme

Die Nichtbeanstandungsfrist für die Einführung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Registrierkassen endet am 30. September 2020. Durch den nicht vorhersehbaren Verlauf des Jahres 2020 war es vielen Betrieben finanziell nicht möglich, ihre Kassen entsprechend aufzurüsten, zumal auch nicht alle Hersteller entsprechende TSEs lieferten. Entgegen der Forderung des DEHOGA Bundesverbandes wird es keine Fristverlängerung geben.

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Elektronische Bons statt Papierverschwendung

Die Bonpflicht stößt wegen der Ausgabe von Bons in Papierform vermehrt auf Kritik. Viele Unternehmer und Verbraucher sehen darin eine Papierverschwendung. Mit digitalen Lösungen gibt es nunmehr umweltfreundliche Alternativen. Welche Anbieter offerieren bereits elektronische Kassenbons und wie können Gastronomen das System dieser eBons einsetzen?

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Belegausgabepflicht für Kassen ab 2020

Ab 2020 gilt die Belegausgabepflicht für Kassensysteme nach der neuen Kassensicherungsverordnung. Demnach müssen Gastronomen und Hoteliers zu allen Geschäftsvorgängen ihren Kunden die Belege aushändigen. Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass bei einem Verstoß gegen diese Belegausgabepflicht keine Bußgelder drohen, und die Befreiungsmöglichkeiten näher ausgeführt. Wann können Steuerpflichtige eine solche Befreiung im Einzelfall erwirken, wie ist die Belegpflicht generell geregelt und in welcher Form sind die Belege auszustellen?

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