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Mindestlohn

karlherl | Pixabay
Recht und Finanzen

Beschlossen: Aus für „gelben Schein“ und Mindestvergütung für Auszubildende ab 2020

In der vergangenen Woche hat der Bundestag die Abschaffung des „gelben Scheins“ ab 2021 und die Mindestvergütung für Auszubildende ab 2020 beschlossen. Beide Anpassungen sollen für deutliche arbeitstechnische Erleichterungen sorgen und ein Zeichen für moderne und digitale Entwicklungen setzen. Doch was genau plant die Bundesregierung im Kontext der neusten Anpassungen?

Steuerliche und rechtliche Änderungen 2020mohamed_hassan, Pixabay
Recht und Finanzen

Steuerliche und rechtliche Neuregelungen ab 2020

Auch ab 2020 gibt es rund um das Steuerrecht wieder einige Änderungen und Vorhaben, die für Unternehmer in Gastronomie und Hotellerie relevant sind. Was sind das für Änderungen und was für Anpassungen sind notwendig, um 2020 auf der rechtlich sicheren Seite zu sein?

Der Mindestlohn soll in zwei Stufen erhöht werden.Bru-nO | Pixabay.de

Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Die Mindestlohnkommission hat ihren Beschluss über die Zukunft des Mindestlohns verkündet: Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und in einem zweiten Schritt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. Die Vorschläge der Mindestlohnkommission müssen jetzt noch von der Regierung verabschiedet werden

Besonders Kellner werden gerne "auf Abruf" angestellt,.ongchinonn | Pixabay
Personalentwicklung

„Arbeit auf Abruf“ in Gefahr

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verschiedene Verschärfungen im Teilzeitrecht vorsieht. Die Gastronomie ist dabei besonders von der geplanten Regelung für „Arbeit auf Abruf“ betroffen.

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