Suche
Anzeige

Kündigungen planen und durchsetzen

Hoteliers und Gastronomen brauchen einen Plan, Kündigungen durchzusetzen, ohne das Funktionieren des Betriebs und das Betriebsvermögen zu gefährden.

Geralt | PixabayGeralt | Pixabay

Die Kündigung eines Mitarbeiters ist selten eine angenehme Angelegenheit. In der Regel ist eine Differenz zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen aufgetreten, oder aber eine wirtschaftliche Krise hat ein Hotel oder ein Restaurant dazu bewogen, sich von Personal zu trennen.

Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass Unternehmer strukturiert und professionell mit durch sie selbst ausgesprochene Kündigungen umgehen. Es existieren einige Fallstricke, mit denen sie umgehen müssen. Beachten sie diese nicht, kann dies teuer werden, denn gekündigte Mitarbeiter werden dies üblicherweise nicht so leicht hinnehmen und durch juristischen Beistand versuchen, so viel Abfindung wie möglich aus einer Kündigung herauszuholen. Und am Ende des Tages fallen dann für den Hotelier oder Gastronomen auch noch Prozess- und Anwaltskosten an. Das heißt: Eine planlose Kündigung kann teure Konsequenzen haben. Damit diese Szenarien verhindert werden und die Kündigung eines Mitarbeiters sauber vonstatten geht, sollten Unternehmer von Beginn an auf ein rechtssicheres Vorgehen achten.

Wie soll die Arbeitsumverteilung funktionieren?

Partner aus dem HORECA Scout

Was passiert beispielsweise in einer Krisensituation? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte schon 2011 für betriebsbedingte Kündigungen klargestellt, dass, wenn ein Arbeitgeber behauptet, ein Arbeitsplatz sei weggefallen, weil die anfallende Arbeit fortan auf andere Arbeitnehmer verteilt werde, der Arbeitgeber konkret nachweisen muss, wie diese Arbeitsumverteilung tatsächlich funktionieren soll. Zweifel an der Glaubhaftigkeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Konkret bedeutet das: Bezieht sich der Arbeitgeber auf außerbetriebliche Gründe bei der Kündigung – wozu vor allem Umsatzrückgänge gehören –, muss er nachweisen, dass Umfang und Auswirkung des Umsatzrückganges eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen, pauschale Behauptungen zu allgemeinen wirtschaftlichen Schwierigkeiten reichen hier nicht aus.

Kündigungen im Sinne des Gesetzes ermöglichen

Um diese Nachweise zu führen, benötigen Unternehmer einen genauen arbeitsrechtlichen Plan, der Vor- und Nachteile des Stellenabbaus in der Restrukturierung miteinander in Einklang bringt und keine „offenen Flanken“ in möglichen Gerichtsprozessen zulässt. Ein sanierungs- und arbeitsrechtlich versierter Rechtsanwalt kann dafür eine neue, rechtssichere Organisationsstruktur aufbauen, um Kündigungen im Sinne des Gesetzes zu ermöglichen. Zugleich sollten sich alle Unternehmer aber auch die Frage stellen, ob sie ohne die gekündigten Mitarbeiter überhaupt alle Tätigkeiten bewältigen können – vor allem dann, wenn sich die Situation wieder entschärft. Denn es ist eine Binsenweisheit, dass Hotellerie und Gastronomie nicht gerade unerhebliche Probleme haben, Mitarbeiter zu finden. Wer einmal Personal auf die Straße gesetzt hat, wird dieses so schnell nicht mehr anbinden können.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileMarketing
Negative Bewertungen auf Google & Co. – welche Bewertungen Hoteliers und Gastronomen löschen lassen können und wie es gelingt

Auch die im Gastgewerbe typische Situation, dass im Eifer des Gefechts gekündigt wird, kann nach hinten losgehen. Dem Beikoch unterläuft ein eigentlich marginaler Fehler, der Chef geht in die Luft, ein Wort gibt das andere – das Ende vom Lied ist, dass der Beikoch mit einem „Ich kündige“ wutschnaubend den Betrieb verlässt. Das sollte keinen Unternehmer zu früh freuen, denn laut deutschem Arbeitsrecht ist dies keine rechtlich haltbare Kündigung. Eine mündliche ausgesprochene Kündigung, egal von welcher Seite, ist immer unwirksam, es können noch so viele Zeugen dafür zugegen sein. Aufgrund dessen muss der Unternehmer seinen Beikoch auch wieder ganz normal einsetzen, wenn er zur nächsten Schicht wieder auf der Matte steht. Verweigert der Inhaber dann den Einsatz, kann das unerfreuliche Konsequenzen haben. Schließlich besteht ein reguläres Dienstverhältnis, durch das der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Angestellten arbeiten zu lassen. Jedes Gericht wird dem Mitarbeiter Recht geben.

Auch wenn es verlockt, durch unternehmerische Entscheidungskraft Mitarbeiter zu kündigen: Hoteliers und Gastronomen brauchen einen Plan, Kündigungen durchzusetzen, ohne das Funktionieren des Betriebs und das Betriebsvermögen zu gefährden.

Themen in diesem Artikel
PersonalentwicklungKündigungPersonalplanung

Manuela Müller ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftsrechtsboutique Banerjee & Kollegen in Mönchengladbach. Manuela Müller berät vorwiegend Unternehmen bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und vertritt die Interessen der Mandantschaft auch vor Gericht. Weitere Informationen unter www.banerjee-kollegen.de.

Frame for Business GmbH
Marketing

Negative Bewertungen auf Google & Co. – welche Bewertungen Hoteliers und Gastronomen löschen lassen können und wie es gelingt

Online-Bewertungen auf Google, TripAdvisor oder Booking.com prägen die Wahrnehmung von Hotels und Gastronomiebetrieben maßgeblich und beeinflussen Buchungsentscheidungen oft innerhalb weniger Sekunden. Einzelne negative Einträge können dabei eine überproportionale Wirkung entfalten – insbesondere dann, wenn sie unwahr oder unsachlich sind. Doch welche Bewertungen müssen hingenommen werden und wann bestehen realistische Löschchancen?

Heimpel GmbH
Finanzen und Controlling

DATEV-Schnittstelle für Kassensysteme: Wenn Kasse und Buchführung digital zusammenarbeiten

Kassendaten gehören zu den sensibelsten Datenquellen im Gastgewerbe: Sie müssen vollständig, nachvollziehbar und im Prüfungsfall schnell verfügbar sein. Gleichzeitig soll der Alltag in Restaurant, Café, Imbiss oder Hotel nicht durch manuelle Exporte, Kassenbuch-Nacharbeiten und Abstimmungen mit der Steuerkanzlei belastet werden. Welche Rolle spielt dabei eine direkte DATEV-Schnittstelle im Kassensystem?

Gastronomieberatung Consult Gastro
Finanzen und Controlling

Kassensystem, Warenwirtschaft, Buchhaltung – welche Tools braucht ein Gastronom wirklich?

Der Businessplan steht, die Speisekarte ist fertig – und die Software? Viele Gastronomen unterschätzen, wie entscheidend die richtige digitale Grundausstattung für den Erfolg ihres Betriebs ist. Drei Bereiche sind dabei unverzichtbar, doch welche Tools passen zu welchem Konzept? Und in welcher Reihenfolge sollte investiert werden?

Weitere Artikel zum Thema

Emma Dau, Unsplash
Schichtdienst, hohe Fluktuation, knappe Personaldecke – die Hotellerie steht unter Druck. Sandra Himmeldirk, Head of People & Culture bei den 25hours Hotels, erklärt im Gespräch mit dem IST-Studieninstitut, was modernes Personalmanagement in der Branche heute[...]
Emma Dau, Unsplash
LudgerA, Pixabay
Im April 2026 startete in Wiesbaden ein neuer Jahrgang der Mineralwassersommelier-Ausbildung. Die seit 20 Jahren etablierte Qualifizierung des Handelsverbandes für Heil- und Mineralwasser vermittelt Fachkräften aus Gastronomie und Handel das notwendige Rüstzeug für eine kompetente[...]
LudgerA, Pixabay
Patrick Steeger
Während die Fluktuationsrate im Gastgewerbe bei 68 Prozent verharrt und der Krankenstand historische Höchstwerte erreicht, kämpfen Hotels und Restaurants mit strukturellen Personalproblemen. Kann systematisches Gesundheitsmanagement hier mehr sein als nur eine Symptombekämpfung? Ein Blick auf[...]
Patrick Steeger
Isabelle Weyand
Im Gastgewerbe, wo sich Qualität im Takt von Schichten, Auslastung und kurzfristigen Ausfällen verändert, ist eine effektive Führung entscheidend. Um unter diesen Bedingungen erfolgreich zu sein, benötigen Führungskräfte Verfahren, die Entscheidungen beschleunigen und die Folgen[...]
Isabelle Weyand
Hamburg Messe und Congress GmbH, Internorga 2025, Deep Dive Area
Messestände anschauen kann jeder. Aber echtes Praxiswissen mitnehmen? Die HospitalityPioneers zeigen auf der Internorga 2026, wie das geht – in ingesamt 60 kompakten Deep Dives. e2n ist mit sechs Vorträgen zu Personalmanagement, Teamführung und nachhaltiger[...]
Hamburg Messe und Congress GmbH, Internorga 2025, Deep Dive Area
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.