Voraussetzungen für einen Gastrobetrieb
Jeder von uns geht gerne essen und einige Hobbyköche kochen sogar besser als so manche gelernte Fachkraft. Das steht außer Frage. Doch das berechtigt noch lange niemanden dazu, ein eigenes Restaurant zu eröffnen. Wer bereits eine Lehre in der Gastronomie absolviert haben, weiß, was auf einen zukommt: Lange Arbeitszeiten, Stress, ein hohes Insolvenzrisiko, kurzum eine harte und anspruchsvolle Arbeit.
Oft wird das von Laien, die zwar gut kochen und ein Restaurant eröffnen wollen, unterschätzt. Sie wissen nicht, wie es in der Branche läuft. Deshalb sollten Arbeitserfahrung in der Gastronomie oder idealerweise eine Ausbildung, die Voraussetzung sein.
Daneben benötigen Gastronomen noch weitere Dinge, bevor sie starten können:
- Gewerbeschein
- Konzession (wenn neben den Speisen auch alkoholische Getränke angeboten werden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbeversicherung
- Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt
Manche dieser Punkte bedingen einander, weshalb es viel Zeit und Nerven beansprucht, bis alles beisammen ist. Allerdings kann man erst mit dieser Arbeit beginnen, wenn ein passendes Konzept für Ihr Restaurant entwickelt wurde.
Art des Restaurants ausschlaggebend für Steuer
Je nach Konzept ihres Gastrobetriebs müssen Gastwirte Ihre Gerichte mit verschiedenen Sätzen besteuern. Essen die Gäste das Gericht vor Ort im Restaurant, müssen sie das Gericht mit 19 Prozent versteuern. Gerichte, die vor Ort im Stehen oder bestellt und zu Hause verzehrt werden, müssen mit 7 Prozent versteuert werden. Für beides ist die Umsatzsteuer verantwortlich.
Allerdings ist das nicht die einzige Steuer, die für Gastronomen anfallen.
- Gewerbesteuer: Diese muss grundsätzlich zahlen, wer ein Gewerbe betreibt. Sie wird von der Kommune erhoben, in der sich das Restaurant befindet und ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
- Einkommens- und Körperschaftssteuer: Läuft das Restaurant in Form einer GmbH, muss eine Körperschaftssteuer zusätzlich zur Einkommenssteuer gezahlt werden. Diese beträgt 15,5 Prozent des Gewinns. Zusätzlich wird auch weiterhin den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent abgeführt.
- Lohnsteuer: Wer Mitarbeiter beschäftig, muss ihre Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt zahlen.
- Sachbezugswert: Das Finanzamt geht davon aus, dass Besitzer gratis in ihrem Restaurant essen. Sie haben also Einkünfte, die nicht nur von monetärer Natur sind. Deshalb müssen Gastronomen pauschale Beträge für Sachentnahmen zahlen.
- Andere Steuern: Auf Alkohol und Tabak werden ebenfalls andere Steuersätze fä Sollten Betriebe also eine Konzession haben, muss diese ebenfalls beachtet werden.
Planung des Restaurants und Businessplan
Damit man überhaupt ein Restaurant gründen kann, ist die Grundlage eine gute Idee, die in ein funktionierendes Konzept verwandelt werden soll. Am Ende steht der Businessplan, der alle Ideen vereint. Darin enthalten sein sollten Angaben zur Zielgruppe, ihr Alleinstellungsmerkmal, der Ort des Restaurants, Anmerkungen zur Konkurrenz, Erfolgschancen und mögliche Risiken. Ein guter Businessplan wird nicht nur Banken und Investoren überzeugen, sondern dient als eine Art Leitfaden für die Zukunft.
Finanzierung
Mit einem funktionierenden Businessplan wendet man sich dann an mögliche Investoren und Banken, um genug Startkapital für ein Restaurant zu sammeln. Zudem können auch Fördermittel, die vom Staat zur Verfügung gestellt werden, genutzt werden.
Es ist zudem empfehlenswert, genügend Eigenkapital mit einzubringen. Mindestens 20 Prozent es gewünschten Startkapitals sollten bereits vorliegen, bevor weitere Finanzierungsmöglichkeiten ins Boot geholt werden.
Das Internet macht es zudem möglich noch weitere neue Wege in der Finanzierung zu gehen. Viele Gründer denken heutzutage auch über Crowdfunding nach, um ihr Restaurant zu eröffnen.
Versicherungen
Wenn das Konzept und die Finanzierung stehen, ist es wichtig, sich um den Versicherungsschutz zu kümmern. Dabei sollte man zwischen privaten und betrieblichen Versicherungen unterscheiden. Da Gastronomen im Restaurant ihr eigener Chef sind, können sie privat haftbar gemacht werden. Damit sie sich nicht finanziell ruinieren, sollten sie also ausreichend abgesichert sein.
Es ist also wichtig, nicht zu vergessen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen und/oder eine private Vorsorge abzuschließen. Wenn man selbstständig ein Restaurant eröffnet, dann ist der erhalt Arbeitskraft lebensnotwendig. Die Gastronomie ist jedoch häufig stressig und kann mitunter gefährlich sein.
Psychische Probleme, Unfälle und Ähnliches können zur Berufsunfähigkeit führen. Dagegen sollte man ebenfalls ausreichend abgesichert sein. Im Idealfall können Wirte beides kombinieren:
„Wer fürs Alter vorsorgt und gleichzeitig sein Einkommen im Berufsleben absichern will, kann sich für eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Besonders als Besserverdiener profitierst du durch Steuervorteile, wenn du die BU-Versicherung in Kombination mit einer Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, abschließt.“
(Quelle: https://www.clark.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/rentenversicherung/)
Obligatorisch sind ebenfalls eine Krankenversicherung und eine private Haftpflicht.
Das Restaurant selbst sollte jedoch ebenfalls versichert sein. Wie eingangs erwähnt ist die Gewerbeversicherung nötig, um überhaupt mit den Behördengängen starten zu können. Daneben sind eine Betriebshaftpflicht-, eine Geschäftsinhalts-, eine Betriebsunterbrechungs-, eine Elektronik- sowie eine Rechtsschutzversicherung wichtig.
Rechtsform
Auch die Wahl der Rechtsform will gut bedacht sein. Hier kommen mehrere Möglichkeiten in Frage. Jede Rechtsform hat ihre steuerlichen Vor- und Nachteile. In Frage für ein Restaurant kommen:
- GmbH
- UG
- GbR
- Einzelunternehmen
Wurde die Rechtsform gewählt, ist das Konzept ausgereift, alle Versicherungen abgeschlossen und das nötige Startkapital vorhanden, steht der Gründung eines eigenen Restaurants wohl nichts mehr im Weg.