ACCONSISTechnikfehler bei der Kasse? Wenn fehlerhafte Datenexporte zum Steuerrisiko werden
Die Kasse ist der Dreh- und Angelpunkt in jedem Gastronomie-Betrieb – vom Frühstücksbrötchen bis zur letzten Runde an der Bar. Seit 2023 gilt: Schon ein technischer Fehler beim Datenexport kann die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage stellen. Werden Kassendaten nicht im geforderten Standardformat bereitgestellt, darf geschätzt werden – im Extremfall bis zur Vollschätzung. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO.









