Katt Galvan, UnsplashSofortmeldepflicht im Gastgewerbe beachten und Schwarzarbeit vermeiden
Wer im Gastgewerbe neue Mitarbeiter einstellt, muss schnell handeln: Anders als in anderen Branchen gilt hier eine Sofortmeldepflicht bei der Sozialversicherung. Versäumnisse werden als Schwarzarbeit gewertet – mit potenziell teuren Folgen für den Betrieb. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erneuert ihre Warnung an Arbeitgeber.








