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Recht und Finanzen

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Finanzen und Controlling

EuGH-Urteil zur Hotelbesteuerung: Frühstück, Parkplatz und WLAN bleiben voraussichtlich bei 19 Prozent

Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2026 entschieden, dass die deutsche Aufteilungspraxis bei der Umsatzsteuer im Hotelgewerbe grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist. Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz, WLAN oder Wellness dürfen weiterhin mit dem Regelsteuersatz besteuert werden – auch wenn sie im Pauschalpreis enthalten sind. Allerdings muss der Bundesfinanzhof noch eine abschließende Prüfung vornehmen.

HLB Treumerkur
Finanzen und Controlling

BFH bestätigt: Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen wirken nicht rückwirkend

Wer Corona-Soforthilfen zurückzahlen musste, kann alte Steuerbescheide nicht einfach nachträglich korrigieren lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist das Jahr des Zuflusses, die Rückzahlung wirkt steuerlich erst im Jahr des tatsächlichen Abflusses. Was das für Betriebe mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung bedeutet, zeigt der Beitrag von Marcel Oberberg.

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Recht und Compliance

Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell der Verdacht allein zur teuren Falle wird. Wann reicht ein auffälliges Timing aus, um die Krankschreibung anzuzweifeln? Und was müssen Gastgeber konkret in der Hand haben, bevor sie handeln?

Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Finanzen und Controlling

Kauf einer Unternehmensimmobilie: Neue Chancen bei der Kaufpreisaufteilung

Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen. Zugleich sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Effekt stehen.

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Recht und Compliance

Rodentizid-Verbot: Warum Gastronomiebetriebe ihre Schädlingsprävention jetzt umstellen müssen

Die Schädlingsbekämpfung steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Mitte 2026 dürfen Giftköder gegen Nagetiere nur noch bei akutem Befall eingesetzt werden. Die bisher übliche vorbeugende Dauerbeköderung wird verboten. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Wer seine Präventionskonzepte nicht rechtzeitig anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und gefährdet Hygienezertifikate.

Provinz Belluno, in der mit Cortina d'Ampezzo einer der zentralen Austragungsorte liegt; Francesco_Foti, Pixabay
Branche und Trends

SumUp-Analyse – Olympia zahlt sich aus

Lohnen sich internationale Sportevents für lokale Gastronomiebetriebe wirklich? Eine aktuelle Datenanalyse des Finanztechnologie-Unternehmens SumUp zu den italienischen Austragungsorten der diesjährigen Winterspiele liefert eindeutige Zahlen: Restaurants, Hotels und Bars verzeichneten während der Veranstaltung deutliche Umsatzsteigerungen – mit teils dreistelligen Zuwachsraten. Besonders interessant: Nicht die großen Metropolen, sondern kleinere Regionen profitieren am stärksten.

PelfWave
Gehalt, Benefits und Altersversorgung

Mitarbeiterbindung im Gastgewerbe: Wie Betriebe hohe Fluktuations- und Ausfallkosten vermeiden können

Personalausfall im Restaurant löst eine Kettenreaktion aus: Mehr Schichten für andere, höhere Belastung, neue Ausfälle. 44 Prozent Fluktuation und 40 Prozent unbesetzte Stellen zeigen – wer qualifiziertes Personal hält, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. Doch Standardlösungen aus dem Beraterbüro greifen nicht. Die Branche braucht Partner, die ihre Logik verstehen und echte Bindungsinstrumente kennen.

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Recht und Compliance

Hotel-Fernsehen über Kabelanlage: Wann die GEMA-Lizenz genügt – und wann nicht

Viele Hotelbetreiber fragen sich: Reicht mein GEMA-Vertrag, um meinen Gästen ganz normales Fernsehen auf dem Zimmer anzubieten? Das OLG München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet – jedenfalls dann, wenn das TV-Signal über eine hauseigene Kabelanlage weitergeleitet wird und der GEMA-Vertrag auch die Rechte der ZWF einschließt. Wer dagegen lediglich Fernseher mit Zimmerantenne aufstellt, braucht nach der Rechtsprechung des bisherigen gar keine Lizenz. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der BGH wird sich mit der Frage befassen.

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