Darf der Arbeitgeber mir vorschreiben, wohin ich in den Urlaub fahre?
Nachdem die Corona-Einschränkungen gelockert und Urlaubsreisen wieder möglich sind, planen viele Arbeitnehmer auch kurzfristig Urlaub. Grundsätzlich liegen die Ausgestaltung des Urlaubs und die Wahl des Urlaubsortes alleine in der Privatsphäre des Arbeitnehmers. Aber wie immer in Zeiten von Corona ist der Infektionsschutz entsprechend zu berücksichtigen. Denn sonst droht der Verlust des Entschädigungsanspruchs. Ansgar F. Dittmar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Hintergründe.