TSE Übergangsregelung endet am 31.12.2022
Elektronische Kassen ohne TSE dürfen ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr eingesetzt werden. Damit endet die Ausnahmeregelung der Kassensicherungsverordnung für jene Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden konnten. Es ist sinnvoll, den Einsatz einer mit TSE ausgerüsteten elektronischen Kasse nicht aufzuschieben, sondern einen Zeitplan für die Umstellung anzufertigen und vorgenommene Maßnahmen zu dokumentieren. Nach Ablauf der Übergangsfrist drohen nämlich hohe Bußgelder. Darauf weist ein Kassenhersteller in einer Meldung und bei uns im Podcast nun noch einmal hin.





