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Was Gastronomiebetriebe beim EU AI Act wissen und beachten müssen

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1. Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist eine EU-Verordnung zur Regelung von Künstlicher Intelligenz (KI). Er zielt darauf ab, KI sicher, transparent und fair zu gestalten – auch in der Gastronomie. Der Act gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU nutzen oder bereitstellen.

2. Wann gilt der EU AI Act?

  • Die Verordnung wurde am 13. Juni 2024 erlassen und trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 12. Juli 2024, Inkrafttreten Anfang August 2024 
  • Pflichten gelten stufenweise:
    • Verbote (Kapitel I und II): Gelten seit dem 2. Februar 2025
    • Bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme (gemäß Artikel 6 Absatz 1) und entsprechende Pflichten: Gelten ab dem 2. August 2027
    • Hochrisiko-KI-Systeme, die von Behörden genutzt werden: Übergangsfrist bis 2. August 2030

3. Welche Arten von KI reguliert der AI Act?

Der Act unterscheidet vier Risikostufen:

Partner aus dem HORECA Scout
E2N GmbH
RisikoklasseBeispiele in der GastronomieFolgen
Verbotene KI Emotionserkennung von Gästen zur BewertungVerbot
Hochrisiko-KIBewerber-Screening mit KI, biometrischer ZugangDokumentationspflichten
Geringes RisikoKI-Bestellsysteme, Chatbots, NachfrageprognoseTransparenzpflicht
Minimales RisikoRechtschreib-KI, automatisierte MenüvorschlägeKeine Pflichten

Gastronomische Betriebe nutzen meist Systeme mit geringem oder minimalem Risiko, z. B.:

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  • KI-gestützte Personaleinsatzplanung
  • Self-Service-Terminals mit Chatbot-Funktion
  • Preis-/Nachfrageprognosen für Waren und Speisen
  • KI-basierte Marketingautomation

4. Müssen Mitarbeitende geschult werden?

Nur bei Hochrisiko-KI-Systemen:

Themen in diesem Artikel
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Betriebe müssen Schulungen sicherstellen, wenn sie Hochrisiko-KI nutzen, z. B.:

  • Automatisierte Bewerberauswahl
  • Biometrischer Zugang für Küchen- oder Lieferpersonal
  • Risikoanalysen im Bereich Lebensmittelsicherheit durch KI

Keine allgemeine Schulungspflicht für Gastronomiepersonal!

Für Tools wie Chatbots, automatisierte Menüempfehlungen oder Nachfrageprognosen besteht keine Pflicht zur Schulung – aber freiwillige Schulung kann helfen, Risiken besser zu verstehen.

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5. Welche Sanktionen drohen?

Der Artikel 99 legt die Sanktionen fest.

Verstöße gegen den AI Act können zu Bußgeldern bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes führen – aber nur bei tiefgreifenden Verstößen (Artikel 5), z. B.:

  • Einsatz verbotener KI (z. B. KI zur Emotionserkennung von Gästen)
  • Missachtung von Pflichten bei Hochrisiko-KI

Ein normaler Gastronomiebetrieb ohne Hochrisiko-KI ist nicht automatisch sanktionsgefährdet.

6. Was sollten Gastronomiebetriebe konkret tun?

MaßnahmeEmpfohlen für Warum
KI-Systeme inventarisierenalleÜberblick über Risiken
Transparenzhinweise einsetzen z. B. bei Chatbotsgesetzlich gefordert
Keine sensiblen Daten durch KI verarbeiten lassen alleDSGVO-konform bleiben
Schulung von HR-/IT-Personal prüfenbei KI-BewerbertoolsPflicht bei Hochrisiko
Freiwillige Schulungen anbietenbei breiter KI-NutzungKompetenz stärken, Vertrauen fördern
Juristischen Rat einholenbei komplexen Systemen Risiko korrekt einstufen

7. Fazit für die Gastronomie & Systemgastronomie

  • Der EU AI Act betrifft Gastronomiebetriebe, aber nur in spezifischen Fällen.
  • Der Einsatz einfacher KI-Systeme wie Chatbots, Self-Order-Terminals oder Prognosetools ist erlaubt.
  • Pflichten wie Schulung oder Dokumentation gelten nur, wenn Hochrisiko-KI zum Einsatz kommt (z. B. im Personalwesen).
  • Frühzeitige Beschäftigung mit KI, Transparenz und Datenschutz schafft Vertrauen bei Gästen und Mitarbeitenden – und kann Wettbewerbsvorteile bringen.

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