- Übersicht Ratgeber Künstliche Intelligenz
- Basiswissen
- Teil I: Wie Künstliche Intelligenz die Unternehmenskultur verändert
- Teil II: Kommunikation und Führung im Wandel
- Teil III: Warum ethische Kompetenz im KI-gestützten Management der Hotellerie und Gastronomie unerlässlich ist
- Digitale Helfer, sichere Daten: KI-Systeme effektiv vor Missbrauch schützen
- Von SEO zu GEO: Wie KI das Hotelmarketing verändert
- Vorschriften und Gesetze
- Best Practices – für mehr Realität
- Mit KI gegen den Fachkräftemangel: LINA als digitale Partnerin der Gastronomie
- Direktbuchungen statt Provisionsabhängigkeit: Blueprint für Hotels im Zeitalter von KI und des rasanten digitalen Wandels
- Rund um die Uhr im Einsatz: Wie Chatbots den Gästeservice revolutionieren können
- Kollege KI: Recruiting per WhatsApp & Co. – den Bewerbungsprozess verschlanken
- Collab Hospitality Pioneers
1. Was ist der EU AI Act überhaupt?
Der EU AI Act ist eine Verordnung der Europäischen Union zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovation zu ermöglichen. Die Vorschriften gelten für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, die in der EU eingesetzt werden.
2. Wann tritt der EU AI Act in Kraft?
- Die Verordnung wurde am 13. Juni 2024 erlassen und trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 12. Juli 2024, Inkrafttreten Anfang August 2024
- Pflichten gelten stufenweise:
- Verbote (Kapitel I und II): Gelten seit dem 2. Februar 2025
- Bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme (gemäß Artikel 6 Absatz 1) und entsprechende Pflichten: Gelten ab dem 2. August 2027
- Hochrisiko-KI-Systeme, die von Behörden genutzt werden: Übergangsfrist bis 2. August 2030
3. Welche Arten von KI reguliert der EU AI Act?
Der Act unterscheidet vier Risikoklassen:
| Risikoklasse | Beispiele | Folgen |
| Verbotene KI | Social Scoring, manipulative Systeme | Verbot |
| Hochrisiko-KI | z. B. Zugangskontrolle per Gesichtserkennung | Strenge Pflichten |
| Geringes Risiko | Chatbots, Empfehlungssysteme | Transparenzpflicht |
| Minimales Risiko | Rechtschreibprüfung, Spiele-KI | Keine Pflichten |
Die meisten typischen Hotel-KI-Anwendungen fallen in die Kategorie „geringes Risiko“ oder „minimales Risiko“, etwa:
- Chatbots für Gästeservice
- Preisoptimierungssoftware
- KI-gestützte Marketingtools
- Personalisierte Empfehlungen
4. Besteht eine Schulungspflicht für Hotelmitarbeitende?
Nur bei Hochrisiko-KI-Systemen:
Mitarbeitende müssen angemessen geschult werden, wenn ein Hotel Hochrisiko-KI verwendet.
Beispiel Hochrisiko-KI (theoretisch im Hotelbereich):
- KI-gestützte Bewerberauswahl
- Biometrischer Zugang mit Gesichtserkennung
- Automatisierte Bonitätsbewertung von Gästen (z. B. bei Businesskunden)
Keine allgemeine Pflicht zur KI-Schulung für Hotels!
Der Einsatz gewöhnlicher KI-Tools (wie ChatGPT, Empfehlungsalgorithmen, Marketing-Automatisierung) unterliegt nicht dieser Schulungspflicht.
5. Gibt es Sanktionen für Hotels?
Ja, der Artikel 99 legt die Sanktionen fest – aber nur bei Verstößen gegen Pflichten, die tatsächlich greifen.
Verstöße gegen den AI Act können zu Bußgeldern bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes führen – aber nur bei tiefgreifenden Verstößen (Artikel 5), z. B.:
- Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes sind theoretisch möglich, betreffen aber:
- Verbotene Systeme (z. B. manipulative KI)
- Falsche Risikoeinstufung oder fehlende Dokumentation bei Hochrisiko-KI
Ein normales Hotel, das einfache KI-Tools nutzt, ist nicht akut sanktionsbedroht, solange Transparenz beachtet wird (z. B. Hinweis: „Dies ist ein KI-gestützter Chatbot“).
6. Was sollten Hotels konkret tun?
| Maßnahme | Empfohlen für | Warum |
| KI-Systeme erfassen | alle Hotels | Überblick, Risikobewertung |
| Transparenzhinweise einführen | bei Chatbots u. ä. | gesetzlich gefordert bei geringerem Risiko |
| Keine sensiblen Daten automatisch verarbeiten lassen | alle | Datenschutz / DSGVO |
| Rechtsberatung einholen | bei Unsicherheit | Risikoeinstufung, z. B. bei KI in HR-Systemen |
7. Fazit
- Der EU AI Act betrifft Hotels – aber nicht alle in gleichem Maße.
- Die Nutzung einfacher KI-Systeme wie Chatbots, Marketing-Automatisierung oder Dynamic Pricing ist grundsätzlich erlaubt.
- Eine Pflicht zur Mitarbeiterschulung besteht nur, wenn ein Hotel Hochrisiko-KI einsetzt.
- Dennoch ist es ratsam, sich mit KI-Kompetenzen, ethischen Fragen und DSGVO zu befassen – aus Eigeninteresse und zur Vertrauensbildung bei Gästen.









