Foto von Carlos Pernalete Tua | PexelsKurzarbeit: Steuern & Anmeldung für 2021 nicht vergessen
In Bezug auf das Kurzarbeitergeld weist der DEHOGA Bundesverband noch einmal auf zwei wichtige Aspekte hin: Betriebe müssen unbedingt an die Anzeige der Verlängerung des KUG denken. Zudem sollen die Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, dass bei Bezug des Kurzarbeitergeldes eine Steuererklärung erforderlich ist und der sog. Progressionsvorbehalt zu bedenken ist.








