Gül Işık, PexelsDEHOGA Merkblatt zur Besteuerung bei No-Shows
Den DEHOGA erreichen immer wieder Anfragen, ob die sogenannten Stornorechnungen oder auch Rechnungen bei Nichtanreise der Gäste, also in den klassischen No-show-Fällen, mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer zu erstellen sind oder ob keine Umsatzsteuer auszuweisen ist. Dazu hat der DEHOGA jetzt ein neues Merkblatt erstellt.








